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Hundesteuer im Vergleich

40 Städte

Was kostet ein Hund im Jahr an Steuer — und warum so unterschiedlich? Die Sätze der 40 größten deutschen Städte im direkten Vergleich, mit dem Zuschlag für Listenhunde.

Derselbe Hund kostet je nach Wohnort das Zweieinhalbfache. Am günstigsten ist er in Cottbus mit 72 € im Jahr, am teuersten in Mainz mit 186 €. Der Mittelwert der 40 verglichenen Städte liegt bei 120 €.

Beim Listenhund wird der Unterschied dramatisch. Berlin, Köln, Bremen und Magdeburg erheben gar keinen Zuschlag — dort kostet ein Listenhund so viel wie jeder andere Hund. In Nürnberg ist es das 8-fache, Rostock ist es das 9-fache, Frankfurt am Main ist es das 9-fache.

StadtErsthundZweiter HundGefährlicher Hund / ListenhundQuelle
Mainz ↓ Details186 €–600 €Satzung ↗
Wiesbaden ↓ Details180 €––Satzung ↗
Köln ↓ Details
kein Zuschlag für Listenhunde
174 €–kein ZuschlagSatzung ↗
Lübeck ↓ Details
ab 2026
156 €–684 €Satzung ↗
Bremen ↓ Details
Haltung ohnehin genehmigungspflichtig
150 €–kein ZuschlagSatzung ↗
Hannover ↓ Details
ca.-Wert
150 €––Satzung ↗
Kiel ↓ Details
seit 01.01.2025 (vorher 126 €); ab 3. Hund 285 €
150 €225 €618 €Satzung ↗
Leipzig ↓ Details
seit 01/2026 von 96 € erhöht
150 €––Satzung ↗
Ludwigshafen ↓ Details
seit 01.01.2024; ab 3. Hund 220 €, weiterer gefährlicher Hund 1.200 €
145 €180 €840 €Satzung ↗
Karlsruhe ↓ Details144 €––Satzung ↗
Mannheim ↓ Details
Satzung 2026: Kampfhund und gefährlicher Hund 744 €
144 €288 €744 €Satzung ↗
Stuttgart ↓ Details144 €288 €816 €Satzung ↗
Flensburg ↓ Details132 €–600 €Satzung ↗
Nürnberg ↓ Details
ohne Negativzeugnis
132 €264 €1056 €Satzung ↗
Berlin ↓ Details
rasseunabhängig einheitlich
120 €180 €kein ZuschlagStadtseite ↗
Braunschweig ↓ Details120 €–600 €Satzung ↗
Erfurt ↓ Details120 €144 €564 €Satzung ↗
Freiburg ↓ Details120 €240 €660 €Satzung ↗
Halle (Saale) ↓ Details
ab 2026
120 €180 €720 €Satzung ↗
Münster120 €–750 €Satzung ↗
Osnabrück ↓ Details120 €–720 €Satzung ↗
Saarbrücken ↓ Details
ca.-Wert
120 €168 €–Satzung ↗
Magdeburg ↓ Details
einheitlich, kein Zuschlag
114 €114 €kein ZuschlagSatzung ↗
Dresden ↓ Details108 €144 €–Satzung ↗
Koblenz ↓ Details108 €–700 €Satzung ↗
Potsdam ↓ Details
ab 3. Hund 192 €
108 €144 €648 €Satzung ↗
Rostock ↓ Details
ab 3. Hund 168 €; gefährlich ca.
108 €144 €1000 €Satzung ↗
Schwerin ↓ Details
ab 3. Hund 350 €
108 €200 €–Satzung ↗
Frankfurt am Main102 €–900 €–
Jena ↓ Details102 €120 €600 €Satzung ↗
Chemnitz
ab 3. Hund 165 €
100 €135 €––
München ↓ Details100 €–800 €Satzung ↗
Düsseldorf ↓ Details96 €–600 €Satzung ↗
Gera ↓ Details
2. Hund exakt 124,80 €
96 €125 €672 €Satzung ↗
Bremerhaven ↓ Details
ab 3. Hund 150 €
90 €120 €–Satzung ↗
Hamburg ↓ Details
keine Staffelung nach Anzahl
90 €90 €600 €Stadtseite ↗
Kassel ↓ Details
ab 3. Hund 150 €
90 €120 €–Satzung ↗
Augsburg ↓ Details
bis 840 €
84 €–840 €Satzung ↗
Regensburg ↓ Details80 €–480 €Satzung ↗
Cottbus ↓ Details72 €108 €540 €Satzung ↗

Alle Angaben pro Jahr, Stand 2026. Ein Strich bedeutet, dass für diese Stadt kein gesonderter Satz dokumentiert ist — nicht, dass keiner erhoben wird. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde — die Spalte „Quelle“ verlinkt sie für 38 der 40 Städte (Frankfurt am Main und Chemnitz sperren automatische Abrufe, deshalb ohne Link).

Anmeldung, Befreiung und Ermäßigung je Stadt

Für 37 der 40 Städte steht hier, was die Satzung oder die Stadtseite zu Anmeldefrist, Welpenalter, Befreiung und Ermäßigung sagt — nur das, was in der Quelle steht, mit Paragraf. Fehlt ein Punkt, macht die Quelle dazu keine Angabe.

Augsburg Hunderecht Augsburg ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb eines Monats nach Aufnahme, bei Zuzug innerhalb eines Monats nach Zuzug (§ 13 Abs. 1). Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes (§ 1); das Ende der Haltung ist innerhalb eines Monats unter Rückgabe der Steuermarke zu melden (§ 13 Abs. 2).

Befreiung: Befreit sind unter anderem Hunde schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen RF, geprüfte Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz sowie Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG; Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten Tierheim sind für zwölf Monate befreit (§ 2).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für Hunde in Einöden und Weilern, bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII, für brauchbare Jagdhunde von Jagdscheininhabern und für zertifizierte Therapiehunde (§ 3 Abs. 1); Zuchthunde zahlen die Züchtersteuer in Höhe des halben Satzes (§ 4).

Fundstelle: §§ 1–4, 13 · Zur Quelle (Satzung)

Berlin Hunderecht Berlin ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb eines Monats nach Kauf oder Zuzug; Welpen, die jünger als drei Monate sind, innerhalb der ersten vier Lebensmonate. Die Registrierung im Berliner Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung, alternativ Anmeldung beim Finanzamt (auch über ELSTER). Die erstmals festgesetzte Steuer wird einen Monat nach dem Bescheid fällig, danach vierteljährlich zum 5. März, Juni, September und Dezember.

Befreiung: Auf Antrag beim Finanzamt befreit: Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen, Hunde in Ausbildung zum Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhund, geprüfte Rettungshunde, Hunde aus Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen (für fünf Jahre) sowie Hunde von Beziehern von Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem AsylbLG (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 HuStG).

Fundstelle: § 5 HuStG · Zur Quelle (Stadtseite)

Braunschweig Hunderecht Braunschweig ↗

Anmeldung: Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, meldet ihn innerhalb von 14 Tagen an; Abmeldung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen (§ 12). Besteuert wird das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden (§ 1), Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Diensthunde, Gebrauchshunde von Forstbeamten, Herdengebrauchshunde, Such-, Spür- und Rettungshunde anerkannter Einheiten, Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL, H; nur Ersthund) sowie Hunde, die mindestens drei Monate im Tierheim Braunschweig untergebracht waren, für zwölf Monate ab Anschaffung (§ 4).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude, Hunde auf Binnenschiffen und geprüfte Schutzhunde (§ 5); aus sozialen Gründen kann der Ersthund um die Hälfte ermäßigt werden, in der Regel für zwölf Monate (§ 6).

Fundstelle: §§ 1, 4–6, 12 · Zur Quelle (Satzung)

Bremen Hunderecht Bremen ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nach dem dritten Lebensmonat dem Finanzamt Bremen-Nord an; das Ende der Haltung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen (§ 13).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder sonst hilfsbedürftige Personen, Diensthunde, geprüfte Rettungshunde für den Bevölkerungsschutz und Hunde auf Binnenschiffen (§ 6 Abs. 1); Hunde aus dem Bremer Tierheim ein Jahr lang (§ 6 Abs. 2).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an abgelegenen Gebäuden (mehr als 100 m) und landwirtschaftlichen Gehöften, Hunde des Bewachungsgewerbes, von Artisten und Schaustellern sowie geprüfte Schutzhunde (§ 7).

Fundstelle: §§ 6, 7, 13 HundStG · Zur Quelle (Satzung)

Bremerhaven Hunderecht Bremerhaven ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Haltens oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters dem Magistrat an; die Chipnummer ist mitzuteilen (§ 11). Die Steuer ist halbjährlich am 15. April und 15. Oktober fällig (§ 9).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen, Diensthunde, Hunde wissenschaftlicher Institute, Sanitäts- und Rettungshunde sowie Hunde auf Binnenschiffen (§ 6 Abs. 2); Hunde aus dem Bremerhavener Tierheim ein Jahr lang (§ 6 Abs. 4).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für Hunde gewerblicher Händler, für Alleinstehende mit Nettoeinkommen bis zum Dreifachen des Grundsicherungs-Regelsatzes und für Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII (§ 7).

Fundstelle: §§ 6, 7, 9, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Cottbus Hunderecht Cottbus ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist; Abmeldung binnen zwei Wochen, schriftlich, mit Rückgabe der Steuermarke (§ 10). Anträge auf Vergünstigung sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme zu stellen (§ 7 Abs. 2).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Blindenführ- und Assistenzhunde für Personen mit Merkzeichen Bl, TBl, Gl, aG, G oder H, geprüfte Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, Herdenschutzhunde sowie Hunde aus einem Cottbuser Tierheim für ein Jahr (§ 5 Abs. 2).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Wohngebäuden oder Höfen mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude (§ 6 Abs. 1); bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII beträgt die Steuer für einen Hund 24 € im Jahr (§ 6 Abs. 2). Für gefährliche Hunde gilt keine Ermäßigung.

Fundstelle: §§ 5–7, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Dresden Hunderecht Dresden ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder Erreichen des besteuerbaren Alters an, mit Rasse und Alter; das Ende der Haltung innerhalb von zwei Wochen, sonst läuft die Steuer bis zum Monat der Abmeldung (§ 10).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Blindenführhunde, ausgebildete Schutz- und Therapiehunde für Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts, Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern sowie vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde (§ 7). Die Vergünstigung gilt frühestens ab dem Monat der Antragstellung (§ 8 Abs. 2).

Fundstelle: §§ 7, 8, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Düsseldorf Hunderecht Düsseldorf ↗

Anmeldung: Anmeldung beim Steueramt innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von vier Wochen nach Tod, Abgabe oder Wegzug, rückwirkend nur mit Nachweis und binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 2).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H; höchstens zwei Hunde), geprüfte Rettungshunde, Hunde auf Binnenschiffen sowie Hunde, die erstmals aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath aufgenommen wurden (§ 4). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gibt es grundsätzlich keine Befreiung oder Ermäßigung (§ 3).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude, auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mit mehr als 400 m Abstand zur Bebauung, jeweils für höchstens zwei Hunde (§ 5).

Fundstelle: §§ 3–5, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Erfurt Hunderecht Erfurt ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, meldet ihn innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung schriftlich an, mit Chipnummer, Rasse und Wurfdatum (§ 6). Satzung vom 26. März 2026.

Befreiung: Auf schriftlichen Antrag befreit: geprüfte Rettungshunde, Assistenzhunde für Schwerbehinderte mit Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl (nur Ersthund), zertifizierte Therapiehunde, Hunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern zur Jagd sowie Herdengebrauchshunde (§ 7).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt: Ersthunde von Inhabern des Erfurter Sozialausweises (längstens ein Jahr), Ersthunde aus dem Tierheim Erfurt für drei Jahre ab Übernahme sowie Hunde ab zwölf Monaten mit bestandenem Hundeführerschein (§ 8).

Fundstelle: §§ 6–8 · Zur Quelle (Satzung)

Flensburg Hunderecht Flensburg ↗

Anmeldung: Wer einen Hund aufnimmt oder mit einem Hund zuzieht, meldet ihn binnen 14 Tagen schriftlich an; das Ende der Haltung und der Wegfall von Vergünstigungen ebenfalls innerhalb von 14 Tagen (§ 8). Die Steuerpflicht beginnt mit dem Monat nach der Aufnahme, frühestens nach dem dritten Lebensmonat (§ 3).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundeswehr, Gebrauchshunde im Forst-, Jagd- und Landschaftsschutz, Herdengebrauchshunde, geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde für Personen mit Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TBl oder B sowie Hunde, die unmittelbar vor der Aufnahme dauerhaft im Tierheim Flensburg untergebracht waren (§ 6).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 100 m Abstand und für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach AsylbLG oder Wohngeld; jedes Jahr neu zu beantragen, nicht für als gefährlich eingestufte Hunde (§ 5).

Fundstelle: §§ 3, 5, 6, 8 · Zur Quelle (Satzung)

Freiburg Hunderecht Freiburg ↗

Anmeldung: Wer einen Hund hält, zeigt dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerbaren Alters der Stadtkämmerei schriftlich an; das Ende der Haltung ebenfalls innerhalb eines Monats, mit Rückgabe der Steuermarke (§ 11). Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird (§ 3).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde für taube oder sonst hilfsbedürftige Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H), qualifiziert ausgebildete Assistenz- und Begleithunde mit fachärztlicher Stellungnahme, regelmäßig eingesetzte Therapie- und Besuchshunde, geprüfte Rettungshunde, Hüte- und Herdenschutzhunde in der Landwirtschaft sowie Hunde aus Freiburger Tierheimen oder gemeinnützigen Tierschutzeinrichtungen (Aufnahme nach dem 1.1.2021), nach einem Jahr unbefristet (§ 7).

Ermäßigung: Für Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII wird die Steuer auf Antrag um ein Drittel ermäßigt; Antrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, sonst gilt die Ermäßigung erst ab dem Monat nach dem Antrag (§ 8).

Fundstelle: §§ 3, 7, 8, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Gera Hunderecht Gera ↗

Anmeldung: Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens, sobald der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat; das Ende der Haltung und der Wegfall von Vergünstigungen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Vergünstigungen sind je Erhebungszeitraum mit aktuellen Nachweisen neu zu beantragen.

Befreiung: Auf schriftlichen Antrag befreit: Hunde für öffentliche Aufgaben, Hunde für blinde, sehbehinderte, gehörlose oder hilflose Personen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF), Jagdhunde bestätigter Jagdaufseher, vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde sowie Herdengebrauchshunde (§ 5).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für Hunde in Gebäuden mit mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Grundstück (ein Hund) und für geprüfte Jagdhunde von Jagdscheininhabern; ein Zwölftel Nachlass bei nachgewiesener Sachkundeprüfung nach § 5 ThürTierGefG (§ 6).

Fundstelle: §§ 5, 6 · Zur Quelle (Satzung)

Halle (Saale) Hunderecht Halle (Saale) ↗

Anmeldung: Wer einen Hund anschafft oder zuzieht, meldet ihn binnen 14 Tagen an; Abmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Haltung (§ 8). Besteuert werden über drei Monate alte Hunde (§ 1). Anträge auf Vergünstigung sind spätestens vier Wochen vor Beginn des Monats zu stellen, ab dem sie gelten sollen.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Personen unentbehrlich sind, sowie Rettungshunde in einer von der Kommune anerkannten Staffel (§ 4 Abs. 2 und 3).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt werden kann ein über ein Jahr alter Wachhund an einem Anwesen mit mehr als 400 m Fußweg zur Bebauung; für Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle dauerhaft bis zu 50 Prozent; für geprüfte Jagdhunde mit jährlicher Bestätigung der Jagdbehörde (§ 5).

Fundstelle: §§ 1, 4, 5, 8 · Zur Quelle (Satzung)

Hamburg Hunderecht Hamburg ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Einfuhr, Welpen spätestens mit Ablauf des dritten Lebensmonats; zugelaufene Hunde innerhalb von zwei Wochen, sofern sie nicht binnen einer Woche zurückgegeben oder beim Fundbüro abgegeben wurden. Abmeldung innerhalb von zwei Wochen; zusätzlich ist der Hund im Hunderegister an- und abzumelden.

Befreiung: Steuerbefreiung, Ermäßigung oder Erlass sind laut Stadtseite unter bestimmten Voraussetzungen möglich; Einzelfälle nennt die Seite nicht.

Zur Quelle (Stadtseite)

Hannover Hunderecht Hannover ↗

Anmeldung: Anmeldung schriftlich innerhalb einer Woche nach Aufnahme, bei eigenen Welpen eine Woche nachdem der Hund drei Monate alt ist (§ 9 Abs. 1); der Wegfall von Vergünstigungen ist innerhalb einer Woche mitzuteilen.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher, Diensthunde von Zoll und Polizei, geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Einheiten, Hunde in Tierheimen, Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis (Hilfsmittel-Anerkennung oder Zertifikat nach AHundV) sowie ehemalige Assistenzhunde. Die Vergünstigung gilt ab dem Monat nach Eingang des Antrags.

Fundstelle: § 9 · Zur Quelle (Satzung)

Jena Hunderecht Jena ↗

Anmeldung: Anmeldung schriftlich innerhalb von zwei Wochen mit Angaben zu Halter, Wurfdatum, Rasse und Beginn der Haltung (§ 8); Abmeldung und Wegfall von Vergünstigungen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Besteuert werden über drei Monate alte Hunde (§ 1).

Befreiung: Auf schriftlichen Antrag befreit: Hunde für blinde, sehbehinderte, gehörlose oder hilflose Personen (Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H; ein Hund) (§ 4 Abs. 1); Hunde aus dem Jenaer Tierheim ein Jahr steuerfrei, bei mehr als zwei Jahren Aufenthalt im Tierheim bis zum Lebensende des Hundes (§ 4 Abs. 2). Gefährliche Hunde sind ausgeschlossen.

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für brauchbare Jagd- und Schweißhunde von Jagdscheininhabern mit festgestellter Brauchbarkeit (§ 4 Abs. 3) und für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung nach FCI-Prüfungsordnung (§ 4 Abs. 4).

Fundstelle: §§ 1, 4, 8 · Zur Quelle (Satzung)

Karlsruhe Hunderecht Karlsruhe ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens schriftlich an; das Ende der Haltung ebenfalls innerhalb eines Monats, auch für befreite Hunde (§ 11). Stand der Satzung: 1. Januar 2026.

Befreiung: Befreit sind unter anderem Diensthunde, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde, Herdengebrauchshunde und Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für berufsnotwendige Hunde, Hunde mit Schutzhundeprüfung III im Vorjahr, Wachhunde im Außenbereich mit mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude sowie bei persönlicher Unbilligkeit (§ 7).

Fundstelle: §§ 6, 7, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Kassel Hunderecht Kassel ↗

Anmeldung: Anmeldung schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist, mit Rasse und Abstammung (§ 10); das Ende der Haltung innerhalb von zwei Wochen. Fällig ist die Steuer jeweils zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (§ 9).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H), Herdengebrauchshunde, vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde sowie Hunde aus dem Tierheim Wau-Mau-Insel bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres (§ 6).

Ermäßigung: Auf 50 Prozent ermäßigt für Wachhunde an bewohnten Gebäuden mit mehr als 100 m Abstand und für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 7).

Fundstelle: §§ 6, 7, 9, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Kiel Hunderecht Kiel ↗

Anmeldung: Wer einen Hund aufnimmt oder zuzieht, meldet ihn binnen 14 Tagen schriftlich beim Amt für Finanzwirtschaft an; Abmeldung innerhalb von 14 Tagen, rückwirkend nur mit Nachweis (§ 11). Die Steuerpflicht beginnt mit dem Monat nach der Aufnahme, frühestens nach dem dritten Lebensmonat.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Diensthunde, Gebrauchshunde im Forst-, Jagd- und Landschaftsschutz, Herdengebrauchshunde, geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde sowie Hunde, die auf Dauer im Tierheim Kiel untergebracht waren (§ 7).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 100 m Wegstrecke, geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde sowie für den Ersthund von Haltern mit Sachkundenachweis nach § 4 HundeG, befristet auf drei Jahre (§ 6).

Fundstelle: §§ 6, 7, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Koblenz Hunderecht Koblenz ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bei Kämmerei und Steueramt; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft; Abgabe, Verlust und Tod sind innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen (§ 9).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen, Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen mit GdB ab 50 und Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H, vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde sowie Hunde aus dem Tierheim Koblenz für die ersten zwölf Monate (§ 3). Gefährliche Hunde sind ausgeschlossen.

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an einzelstehenden Gebäuden oder Gebäudegruppen (§ 4).

Fundstelle: §§ 3, 4, 9 · Zur Quelle (Satzung)

Köln Hunderecht Köln ↗

Anmeldung: Anmeldung beim Steueramt innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen vier Wochen nachdem der Hund sechs Monate alt ist (§ 8); Abmeldung schriftlich mit Rückgabe der Steuermarke. Die Steuerpflicht für eigene Welpen beginnt mit dem Monat, in dem der Hund sechs Monate alt wird (§ 5).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, geprüfte Rettungshunde von Hilfsorganisationen sowie Hunde, die erstmals aus den Tierheimen Köln-Dellbrück, Köln-Zollstock oder Köln-Ostheim aufgenommen wurden, für die ersten 24 Monate (§ 4); Antrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme.

Ermäßigung: Für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII beträgt die Steuer auf Antrag 60 € im Jahr für einen Hund, gültig 36 Monate und verlängerbar; Antrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme (§ 3 Abs. 2).

Fundstelle: §§ 3–5, 8 · Zur Quelle (Satzung)

Leipzig Hunderecht Leipzig ↗

Anmeldung: Besteuert werden über sechs Monate alte Hunde (§ 1); Anzeige innerhalb von zwei Wochen, eigene Welpen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen mit Wurfdatum; das Ende der Haltung innerhalb von zwei Wochen nach amtlichem Vordruck, sonst läuft die Steuer bis zum Monat der Abmeldung (§ 9).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Assistenzhunde einschließlich Blindenführhunde mit Nachweis über Behinderung und Grundausbildung, Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz sowie Hunde aus dem Tierheim Leipzig für die ersten sechs Monate der Haltung, Nachweis per Tierabgabevertrag (§ 6).

Fundstelle: §§ 1, 6, 9 · Zur Quelle (Satzung)

Ludwigshafen Hunderecht Ludwigshafen ↗

Anmeldung: Anmeldung binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug; Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 10). Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird; der Wurftag ist nachzuweisen.

Befreiung: Steuerbefreit sind geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde für gehörlose oder sonst hilfsbedürftige Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H), selbst gezogene Zwingerwelpen bis zum sechsten Monat sowie Hunde aus dem Tierheim Ludwigshafen für zwei Jahre, nicht übertragbar (§ 3).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 200 m Abstand (höchstens zwei Hunde), Hunde auf Binnenschiffen und eingetragene Zuchthunde (§ 4).

Fundstelle: §§ 3, 4, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Lübeck Hunderecht Lübeck ↗

Anmeldung: Anmeldung binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug beim Bereich Haushalt und Steuerung; neugeborene Hunde gelten drei Monate nach der Geburt als angeschafft; das Ende der Haltung ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden (§ 9). Fassung der 1. Änderungssatzung vom 2. Juni 2026.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Gebrauchshunde im Forst-, Jagd- und Landschaftsschutz und Herdengebrauchshunde (jeweils bei erwerbsmäßiger Ausübung), geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen sowie Hunde, die unmittelbar vor der Anschaffung auf Dauer im Tierheim Lübeck untergebracht waren, für 36 Monate und einen Hund je Haushalt (§ 6).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Wohngebäuden mit mehr als 200 m Wegstrecke zum nächsten bewohnten Gebäude; nicht für gefährliche Hunde (§ 5).

Fundstelle: §§ 5, 6, 9 · Zur Quelle (Satzung)

Magdeburg Hunderecht Magdeburg ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen (§ 11); Abmeldung nach Ende der Haltung mit Angabe des neuen Halters, der Wegfall von Vergünstigungen innerhalb von 14 Tagen. Besteuert werden mehr als drei Monate alte Hunde (§ 1).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde für gehörlose oder sonst hilfsbedürftige Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H), Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg für drei Jahre, Diensthunde, geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde (Antrag jährlich bis 31. Januar), geprüfte Jagdhunde mit Bestätigung der Jagdbehörde sowie Assistenzhunde (§ 8).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB XII oder SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder mit gültiger Otto-City-Card (§ 9).

Fundstelle: §§ 1, 8, 9, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Mainz Hunderecht Mainz ↗

Anmeldung: Abmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Haltung mit Rückgabe der Steuermarke; Änderungen und der Wegfall von Vergünstigungen sind innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen (§ 3). Steuerschuldner ist, wer einen über drei Monate alten Hund hält.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Diensthunde von Polizei, Bundeswehr und Forst, Diensthunde im Privatforst und bestätigter Jagdaufseher, Herdenhunde bei Herden ab fünf Tieren, vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen verwahrte Hunde sowie Hunde, die der Halter selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mainz übernommen hat, für zwölf Monate.

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an einzelstehenden Gebäuden mit mehr als 200 m Wegstrecke zur Bebauung und für Hunde auf Binnenschiffen (§ 5); Züchter mit Zwingerbuch erhalten eine Ermäßigung ab dem Monat nach Antragstellung, Zwingerwelpen sind bis zum Alter von sechs Monaten befreit.

Fundstelle: §§ 3, 5 · Zur Quelle (Satzung)

Mannheim Hunderecht Mannheim ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb eines Monats schriftlich beim Fachbereich Finanzen an; das Ende der Haltung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Ersthunde für Personen mit Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H, geprüfte Rettungshunde, Hunde aus dem Tierheim Mannheim oder gemeinnützigen Mannheimer Tierschutzeinrichtungen (bei Aufnahme ab 2020 unbefristet, nicht bei Rückübernahme durch den früheren Halter) sowie Jagd-Nachsuchhunde (§ 6 Abs. 1). Mit freiwillig bestandenem Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung sind die beiden Folgejahre steuerfrei (§ 6a).

Ermäßigung: Für Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII beträgt die Steuer für den Ersthund auf Antrag 60 € (§ 6 Abs. 2).

Fundstelle: §§ 6, 6a, 10 · Zur Quelle (Satzung)

München Hunderecht München ↗

Anmeldung: Anmeldung bei der Stadtkämmerei innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate alt ist, bei Zuzug zwei Wochen nach Zuzug (§ 10 Abs. 1); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen mit Nachweis (§ 10 Abs. 3).

Befreiung: Auf Antrag befreit: vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde und Assistenzhunde mit Ausweis oder Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung, frühestens ab dem Monat nach Antragstellung (§ 7). Für Hunde, die nach dem 1.1.2024 aus dem Tierheim München übernommen wurden, gibt es nach einem Jahr Haltung auf Antrag eine zweijährige Befreiung (§ 8).

Fundstelle: §§ 7, 8, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Nürnberg Hunderecht Nürnberg ↗

Anmeldung: Wer einen über vier Monate alten, noch nicht gemeldeten Hund hält, meldet ihn innerhalb eines Monats an; Abmeldung bei Abgabe, Verlust, Tod oder Wegzug innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Steuermarke (§ 12). Die Steuer ist einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig.

Befreiung: Steuerfrei sind unter anderem Hunde für Schwerbehinderte mit Merkzeichen Bl, Gl oder H bei entsprechender Ausbildung, Herdenhunde, vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde in Tierhandlungen und Hunde von Berufsjägern (§ 2 Abs. 1). Für Hunde aus dem Nürnberger Tierheim wird nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich die Steuer der ersten zwölf Monate erlassen (§ 2 Abs. 2).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt unter anderem für geprüfte Jagdhunde von Jagdscheininhabern, zertifizierte Therapiehunde und einen Hund je Haushalt bei Inhabern des Nürnberg-Passes, nicht für Kampfhunde (§ 7); Zuchthunde zahlen die halbe Züchtersteuer (§ 8).

Fundstelle: §§ 2, 7, 8, 12 · Zur Quelle (Satzung)

Osnabrück Hunderecht Osnabrück ↗

Anmeldung: Bei der Anmeldung sind Vorbesitzer, Alter und Anschaffungsdatum anzugeben, eine spätere Chipnummer innerhalb von zwei Wochen; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft. Der Wegfall einer Befreiung ist innerhalb einer Woche mitzuteilen. Besteuert werden mehr als drei Monate alte Hunde (§ 1).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Diensthunde von Zoll und Polizei, geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde für hilflose Personen mit Merkzeichen H oder Bl sowie Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis (Hilfsmittel-Anerkennung oder Zertifikat nach AHundV); die Befreiung gilt ab dem Monat nach dem Antrag (§ 5).

Fundstelle: §§ 1, 5 · Zur Quelle (Satzung)

Potsdam Hunderecht Potsdam ↗

Anmeldung: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist (§ 9 Abs. 1); Abmeldung bei Abgabe, Tod oder Wegzug mit Rückgabe der Steuermarke (§ 9 Abs. 2); der Wegfall von Vergünstigungen innerhalb von zwei Wochen (§ 6 Abs. 4).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, aG, H), Hunde auf Binnenschiffen, Herdenschutzhunde und geprüfte Rettungshunde, jeweils nicht zu Erwerbszwecken (§ 4).

Ermäßigung: Für Bezieher von Leistungen nach SGB II oder XII wird die Steuer für den Ersthund um ein Viertel ermäßigt (§ 5 Abs. 4); bei Übernahme eines Hundes aus einer Tierpension gilt eine Ermäßigung, wenn der Halter in den letzten zwei Jahren keinen Hund dorthin abgegeben hat (§ 5 Abs. 3).

Fundstelle: §§ 4–6, 9 · Zur Quelle (Satzung)

Regensburg Hunderecht Regensburg ↗

Anmeldung: Wer einen über vier Monate alten, noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse anmelden (§ 11); bei der Abmeldung ist die Steuermarke zurückzugeben, der Wegfall von Vergünstigungen unverzüglich anzuzeigen.

Befreiung: Steuerfrei sind Hunde zu Erwerbszwecken, Hunde für öffentliche Aufgaben, Hunde von DRK, ASB, Maltesern, Johannitern und THW, Hunde, die für blinde, taube, schwerhörige oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind, Herdenhunde, vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde und geprüfte Rettungshunde (§ 2).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für Hunde in Einöden und Weilern sowie für Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 6); Zuchthunde zahlen die Züchtersteuer (§ 7).

Fundstelle: §§ 2, 6, 7, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Rostock Hunderecht Rostock ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn des Haltens unter Angabe der Rasse an (§ 12); mit der Abmeldung ist die Steuermarke innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.

Befreiung: Auf Antrag befreit: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, zertifizierte Blindenführhunde, Diensthunde, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen, Behindertenbegleithunde in Ausbildung und Therapiehunde für tiergestützte Behandlung (§ 7); vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde sind steuerfrei (§ 6).

Ermäßigung: Um die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 300 m Abstand zum nächsten bewohnten Grundstück, für Jagdhunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung sowie für Hunde des Bewachungsgewerbes (§ 8).

Fundstelle: §§ 6–8, 12 · Zur Quelle (Satzung)

Saarbrücken Hunderecht Saarbrücken ↗

Anmeldung: Anmeldung beim Stadtsteueramt innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist, bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9); Abmeldung mit Angabe des neuen Halters; der Wegfall von Vergünstigungen innerhalb von zwei Wochen (§ 6).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H), geprüfte Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher, Gebrauchshunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten sowie Hunde auf Binnenschiffen (§ 3 Abs. 2); Antrag spätestens einen Monat nach Eintritt der Voraussetzungen.

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 300 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude und für geprüfte Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde (§ 4); Züchter zahlen die Zwingersteuer (§ 5).

Fundstelle: §§ 3–6, 9 · Zur Quelle (Satzung)

Schwerin Hunderecht Schwerin ↗

Anmeldung: Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens (§ 9); das Ende der Haltung und der Wegfall von Vergünstigungen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Monat nach Beginn der Haltung, bei Welpen nach dem Monat, in dem der Hund zwei Monate alt wird (§ 3 Abs. 2).

Befreiung: Auf Antrag befreit unter anderem Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen und Herdenhunde (§ 6 Abs. 1); Hunde aus dem Tierheim Schwerin sind ab dem Monat nach Beginn der Haltung drei Jahre lang befreit (§ 6 Abs. 2).

Ermäßigung: Auf die Hälfte ermäßigt für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde und für Jagdhunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern (§ 7).

Fundstelle: §§ 3, 6, 7, 9 · Zur Quelle (Satzung)

Stuttgart Hunderecht Stuttgart ↗

Anmeldung: Wer einen über drei Monate alten Hund hält, zeigt dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung der Stadtkämmerei schriftlich an, mit Angabe der Rasse; das Ende der Haltung ebenfalls innerhalb eines Monats (§ 10). Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird (§ 3).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Hunde für gehörlose oder sonst hilfsbedürftige Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H) und geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz; nicht für Kampfhunde nach § 5 Abs. 1 (§ 6).

Ermäßigung: Für Hunde, die seit 2020 unmittelbar aus dem Tierheim Stuttgart oder einer gemeinnützigen Stuttgarter Tierschutzeinrichtung aufgenommen wurden, wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt; nur für den Ersthund, nur bei erstmaliger Aufnahme, ab dem Antragsjahr (§ 6a). Züchter zahlen die Zwingersteuer (§ 7).

Fundstelle: §§ 3, 6, 6a, 10 · Zur Quelle (Satzung)

Wiesbaden Hunderecht Wiesbaden ↗

Anmeldung: Anmeldung beim Magistrat innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, bei eigenen Welpen zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate alt wurde, mit Rasse und Herkunft (§ 11); der Wegfall von Vergünstigungen ist binnen zwei Wochen anzuzeigen. Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Hund vier Monate alt wird (§ 3).

Befreiung: Auf Antrag befreit: Herdenhunde, Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundeswehr, Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen, Hunde für Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H, Gebrauchshunde im Forst- und Jagdschutz, Hunde aus einem Wiesbadener Tierheim sowie der Ersthund in Haushalten mit Hilfe zum Lebensunterhalt; der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen zu stellen (§ 7, § 9 Abs. 2).

Ermäßigung: Nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleichwertiger Prüfung wird die Steuer auf Antrag um bis zu 50 Prozent je Veranlagungszeitraum ermäßigt, nicht für Listenhunde (§ 8).

Fundstelle: §§ 3, 7–9, 11 · Zur Quelle (Satzung)

Warum die Unterschiede so groß sind

Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Nicht der Bund und nicht das Land legen sie fest, sondern jede Gemeinde für sich — deshalb kann sie sich zwischen zwei Nachbarorten unterscheiden. Sie ist zudem keine Gebühr für eine Gegenleistung: Aus ihr wird kein Hundekot-Beutelspender finanziert, sie fließt in den allgemeinen Haushalt.

Der Zuschlag für sogenannte Listenhunde ist politisch gewollt und soll die Haltung unattraktiv machen. Ob eine Rasse darunter fällt, entscheidet das Landesrecht, die Höhe des Zuschlags die Gemeinde — daraus entsteht die Spanne von "kein Unterschied" bis zum Zehnfachen. Wer umzieht, sollte das vorher prüfen.

Was fast überall gilt

Anmeldepflicht: Der Hund muss bei der Gemeinde angemeldet werden, meist innerhalb weniger Wochen nach Aufnahme oder Zuzug. Ermäßigung oder Befreiung gibt es vielerorts für Assistenz- und Blindenführhunde, oft auch für Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr sowie für Diensthunde. Abmelden nicht vergessen — bei Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes läuft die Steuer sonst weiter.

Häufige Fragen

Wer muss Hundesteuer zahlen?
Jeder Halter eines Hundes, sobald der Hund in der Gemeinde gehalten wird. Der Hund muss bei der Gemeinde angemeldet werden, meist innerhalb weniger Wochen nach Aufnahme oder Zuzug; bei Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes muss er abgemeldet werden, sonst läuft die Steuer weiter.
Wann ist man von der Hundesteuer befreit oder ermäßigt?
Vielerorts für Assistenz- und Blindenführhunde, oft auch für Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr sowie für Diensthunde. Welche Befreiungen gelten und wie sie beantragt werden, steht in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Warum kostet ein Listenhund mehr Hundesteuer?
Der Zuschlag ist politisch gewollt und soll die Haltung unattraktiv machen. Ob eine Rasse als Listenhund gilt, regelt das Landesrecht, die Höhe des Zuschlags die Gemeinde. Deshalb reicht die Spanne von keinem Zuschlag (unter anderem Berlin, Köln, Bremen) bis zum Vielfachen des normalen Satzes.
Wo ist die Hundesteuer am günstigsten und am teuersten?
Unter den 40 verglichenen Großstädten kostet der Ersthund in Cottbus mit 72 € im Jahr am wenigsten und in Mainz mit 186 € am meisten; der Mittelwert liegt bei 120 €. Stand 2026.

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