Zum Hauptinhalt springen

Hundesteuer im Vergleich

40 Städte

Was kostet ein Hund im Jahr an Steuer — und warum so unterschiedlich? Die Sätze der 40 größten deutschen Städte im direkten Vergleich, mit dem Zuschlag für Listenhunde.

Derselbe Hund kostet je nach Wohnort das Zweieinhalbfache. Am günstigsten ist er in Cottbus mit 72 € im Jahr, am teuersten in Mainz mit 186 €. Der Mittelwert der 39 verglichenen Städte liegt bei 120 €.

Beim Listenhund wird der Unterschied dramatisch. Berlin, Köln, Bremen und Magdeburg erheben gar keinen Zuschlag — dort kostet ein Listenhund so viel wie jeder andere Hund. In Nürnberg ist es das 8-fache, Rostock ist es das 9-fache, Frankfurt am Main ist es das 9-fache.

StadtErsthundZweiter HundGefährlicher Hund / Listenhund
Mainz186 €600 €
Wiesbaden180 €
Köln
kein Zuschlag für Listenhunde
174 €kein Zuschlag
Lübeck
ab 2026
156 €684 €
Bremen
Haltung ohnehin genehmigungspflichtig
150 €kein Zuschlag
Hannover
ca.-Wert
150 €
Leipzig
seit 01/2026 von 96 € erhöht
150 €
Karlsruhe144 €
Stuttgart144 €288 €816 €
Flensburg132 €600 €
Nürnberg
ohne Negativzeugnis
132 €264 €1056 €
Kiel126 €618 €
Berlin
rasseunabhängig einheitlich
120 €180 €kein Zuschlag
Braunschweig120 €600 €
Erfurt120 €144 €564 €
Freiburg120 €240 €660 €
Halle (Saale)
ab 2026
120 €180 €720 €
Ludwigshafen
ab 3. Hund 180 €
120 €150 €700 €
Münster120 €750 €
Osnabrück120 €720 €
Saarbrücken
ca.-Wert
120 €168 €
Magdeburg
einheitlich, kein Zuschlag
114 €114 €kein Zuschlag
Dresden108 €144 €
Koblenz108 €700 €
Potsdam
ab 3. Hund 192 €
108 €144 €648 €
Rostock
ab 3. Hund 168 €; gefährlich ca.
108 €144 €1000 €
Schwerin
ab 3. Hund 350 €
108 €200 €
Frankfurt am Main102 €900 €
Jena102 €120 €600 €
Chemnitz
ab 3. Hund 165 €
100 €135 €
München100 €800 €
Düsseldorf96 €600 €
Gera
2. Hund exakt 124,80 €
96 €125 €672 €
Bremerhaven
ab 3. Hund 150 €
90 €120 €
Hamburg
keine Staffelung nach Anzahl
90 €90 €600 €
Kassel
ab 3. Hund 150 €
90 €120 €
Augsburg
bis 840 €
84 €840 €
Regensburg80 €480 €
Cottbus72 €108 €540 €
Mannheim
nur Kampfhundsatz dokumentiert
648 €

Alle Angaben pro Jahr, Stand 2026. Ein Strich bedeutet, dass für diese Stadt kein gesonderter Satz dokumentiert ist — nicht, dass keiner erhoben wird. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde.

Warum die Unterschiede so groß sind

Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Nicht der Bund und nicht das Land legen sie fest, sondern jede Gemeinde für sich — deshalb kann sie sich zwischen zwei Nachbarorten unterscheiden. Sie ist zudem keine Gebühr für eine Gegenleistung: Aus ihr wird kein Hundekot-Beutelspender finanziert, sie fließt in den allgemeinen Haushalt.

Der Zuschlag für sogenannte Listenhunde ist politisch gewollt und soll die Haltung unattraktiv machen. Ob eine Rasse darunter fällt, entscheidet das Landesrecht, die Höhe des Zuschlags die Gemeinde — daraus entsteht die Spanne von "kein Unterschied" bis zum Zehnfachen. Wer umzieht, sollte das vorher prüfen.

Was fast überall gilt

Anmeldepflicht: Der Hund muss bei der Gemeinde angemeldet werden, meist innerhalb weniger Wochen nach Aufnahme oder Zuzug. Ermäßigung oder Befreiung gibt es vielerorts für Assistenz- und Blindenführhunde, oft auch für Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr sowie für Diensthunde. Abmelden nicht vergessen — bei Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes läuft die Steuer sonst weiter.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen