Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Hamburg

🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Hamburg

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Hamburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Hamburgisches Hundegesetz (HundeG HH) samt Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (HundeGDVO) · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Landesweite allgemeine Anleinpflicht in ganz Hamburg (außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums). Ausnahme: ausgewiesene Hundeauslaufflächen/Freilaufzonen in allen Bezirken sowie Freistellung von der Leinenpflicht nach bestandener Gehorsamsprüfung. Auch mit Freistellung gilt kurze Anleinpflicht z.B. in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, bei Veranstaltungen, nahe Schulen/Spielplätzen. Gilt unabhängig von der Größe des Hundes.

😷 Maulkorbpflicht

Für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde gilt uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht (bis eine Freistellung durch bestandenen Wesenstest vorliegt). Auch Rottweiler und Rottweilermischlinge sind ohne Freistellung mit Maulkorb und Leine zu führen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Unwiderlegbar gefährlich (keine Freistellung): American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Als gefährlich vermutet, Freistellung per Wesenstest möglich: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu (jeweils inkl. Kreuzungen). Auflagen: Halteerlaubnis des Bezirksamts, Sachkunde-/Zuverlässigkeitsnachweis, Maulkorb- und Leinenpflicht, Kennzeichnung.

💶 Hundesteuer / Abgabe

90 EUR/Jahr je Hund (einheitlich, keine Staffelung nach Anzahl); für gefährliche Hunde 600 EUR/Jahr. Fällig halbjährlich (15.02. und 15.08.).

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja, Haftpflichtversicherung ist für alle Hamburger Hundehalter Pflicht (Voraussetzung u.a. für die Anmeldung im Hunderegister).

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Kein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Für gefährliche Hunde/Listenhunde und auffällig gewordene Hunde ist ein Sachkundenachweis (Kurs + Prüfung bei anerkannter Hundeschule, Entscheidung durch Amtstierarzt) Pflicht. Die freiwillige Gehorsamsprüfung (‚Hundeführerschein‘) dient der Freistellung von der Leinenpflicht.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja. Kennzeichnungspflicht mit fälschungssicherem Mikrochip (Transponder, durch Tierarzt) seit 01.01.2007 sowie Pflicht zur Anmeldung im Hamburger Hunderegister.

🚫 Bußgelder

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; die Hamburgischen Bezirksämter führen einen Bußgeldkatalog. Typisch z.B. Verstoß gegen Anleinpflicht, fehlende Registrierung/Kennzeichnung oder fehlende Haftpflicht; Bußgelder können bis in den vierstelligen Bereich reichen. Genaue Beträge: keine verlässliche Angabe – bitte beim Bezirksamt prüfen.

ℹ️ Besonderheiten

Hamburg führt ein zentrales Hunderegister (Anmeldepflicht, kostenpflichtig). Freistellung von der Anleinpflicht erst nach bestandener Gehorsamsprüfung; Hund muss dafür mind. 12 Monate alt sein. Bezirke weisen eigene Hundeauslaufflächen aus.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen