Hunderecht Hamburg
🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Hamburg
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Hamburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Landesweite allgemeine Anleinpflicht in ganz Hamburg (außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums). Ausnahme: ausgewiesene Hundeauslaufflächen/Freilaufzonen in allen Bezirken sowie Freistellung von der Leinenpflicht nach bestandener Gehorsamsprüfung. Auch mit Freistellung gilt kurze Anleinpflicht z.B. in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, bei Veranstaltungen, nahe Schulen/Spielplätzen. Gilt unabhängig von der Größe des Hundes.
😷 Maulkorbpflicht
Für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde gilt uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht (bis eine Freistellung durch bestandenen Wesenstest vorliegt). Auch Rottweiler und Rottweilermischlinge sind ohne Freistellung mit Maulkorb und Leine zu führen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Unwiderlegbar gefährlich (keine Freistellung): American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Als gefährlich vermutet, Freistellung per Wesenstest möglich: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu (jeweils inkl. Kreuzungen). Auflagen: Halteerlaubnis des Bezirksamts, Sachkunde-/Zuverlässigkeitsnachweis, Maulkorb- und Leinenpflicht, Kennzeichnung.
💶 Hundesteuer / Abgabe
90 EUR/Jahr je Hund (einheitlich, keine Staffelung nach Anzahl); für gefährliche Hunde 600 EUR/Jahr. Fällig halbjährlich (15.02. und 15.08.).
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Ja, Haftpflichtversicherung ist für alle Hamburger Hundehalter Pflicht (Voraussetzung u.a. für die Anmeldung im Hunderegister).
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Kein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Für gefährliche Hunde/Listenhunde und auffällig gewordene Hunde ist ein Sachkundenachweis (Kurs + Prüfung bei anerkannter Hundeschule, Entscheidung durch Amtstierarzt) Pflicht. Die freiwillige Gehorsamsprüfung (‚Hundeführerschein‘) dient der Freistellung von der Leinenpflicht.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Ja. Kennzeichnungspflicht mit fälschungssicherem Mikrochip (Transponder, durch Tierarzt) seit 01.01.2007 sowie Pflicht zur Anmeldung im Hamburger Hunderegister.
🚫 Bußgelder
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; die Hamburgischen Bezirksämter führen einen Bußgeldkatalog. Typisch z.B. Verstoß gegen Anleinpflicht, fehlende Registrierung/Kennzeichnung oder fehlende Haftpflicht; Bußgelder können bis in den vierstelligen Bereich reichen. Genaue Beträge: keine verlässliche Angabe – bitte beim Bezirksamt prüfen.
ℹ️ Besonderheiten
Hamburg führt ein zentrales Hunderegister (Anmeldepflicht, kostenpflichtig). Freistellung von der Anleinpflicht erst nach bestandener Gehorsamsprüfung; Hund muss dafür mind. 12 Monate alt sein. Bezirke weisen eigene Hundeauslaufflächen aus.