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Hunderecht Niedersachsen

🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Niedersachsen

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Niedersachsen? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Kernpflichten seit 2013 · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine landesweite generelle Leinenpflicht im Alltag – kommunal geregelt. Landesweit gilt jedoch nach Wald-/Naturschutzrecht ein Leinenzwang in der freien Landschaft/im Wald während der Brut- und Setzzeit (i. d. R. 1. April bis 15. Juli). Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leinen- und Maulkorbzwang.

😷 Maulkorbpflicht

Kein allgemeiner Maulkorbzwang. Für als gefährlich festgestellte Hunde gilt außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Anlein- und Beißkorbpflicht (§ 9 Satz 4, § 14 Abs. 3 NHundG); Befreiung/Lockerung nur auf Antrag (u. a. auf Basis eines Wesenstests).

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Niedersachsen hat KEINE Rasseliste. Das NHundG verzichtet bewusst auf rassespezifische Regelungen und stellt allein auf das konkrete Verhalten des einzelnen Hundes ab ('gefährlicher Hund' wird individuell festgestellt). Hinweis: Einzelne Kommunen erheben dennoch eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen – das ist Steuer-, nicht Gefahrenabwehrrecht.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kommunal (Ersthund/Jahr): z. B. Hannover ca. 150 €, Braunschweig 120 € (Listenhund 600 €), Osnabrück 120 € (Listenhund 720 €). Landesdurchschnitt Ersthund rund 52 €. Genaue Sätze bei der Gemeinde prüfen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja – Hundehalterhaftpflicht ist für ALLE Hunde Pflicht (§ 5 NHundG), ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Mindestdeckung: 500.000 € (Personen-) und 250.000 € (Sachschäden).

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja – Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') Pflicht für Ersthalter (§ 3 NHundG). Zweistufig: THEORIE vor Beginn der Haltung, PRAXIS innerhalb des ersten Jahres. Ausnahmen (ohne Prüfung sachkundig): u. a. mind. 2 Jahre ununterbrochene Haltung in den letzten 10 Jahren, Tierärzte, Personen mit abgelegter Jagdhund-Brauchbarkeitsprüfung, Verantwortliche für Diensthunde.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja – Chippflicht ab dem 6. Lebensmonat plus Registrierung im landesweiten Zentralen Register für Hunde Niedersachsen (hunderegister-nds.de) bis zum Ende des 7. Lebensmonats. Registrierung gebührenpflichtig (online 14,50 €, schriftlich 23,50 €).

🚫 Bußgelder

Ordnungswidrigkeiten nach § 18 NHundG (fehlende Versicherung, Sachkunde, Kennzeichnung/Registrierung, Leinen-/Maulkorbverstoß) mit Geldbuße bis 10.000 €; konkrete Höhe im Einzelfall.

ℹ️ Besonderheiten

Niedersachsen gilt bundesweit als Vorreiter des verhaltens- statt rassebezogenen Ansatzes (Hundeführerschein Theorie+Praxis für alle Ersthalter, keine Rasseliste). Zentrales Register mit Meldepflicht auch bei Halterwechsel, Umzug, Tod und Beißvorfällen. Kommunen können eigene Leinen- und Steuerregeln erlassen.

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