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Hunderecht Mecklenburg-Vorpommern

🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V). Zusätzlich gelten kommunale Hundeverordnungen/Satzungen der Städte und Gemeinden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern, Aufzügen und Zugängen von Mehrfamilienhäusern an einer höchstens 2 m langen, reißfesten Leine geführt werden. Örtliche Leinenpflicht (Innenstädte, Parks, ÖPNV, Brut- und Setzzeit) ist kommunal geregelt – bei der Gemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine allgemeine Maulkorbpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb (oder eine gleichwertige Vorrichtung) tragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rasseliste mehr. Die frühere Rasseliste (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V) wurde durch Verordnung vom 11.07.2022 mit Wirkung zum 23.07.2022 ersatzlos gestrichen. Die Gefährlichkeit richtet sich seither ausschließlich nach dem konkreten Verhalten des einzelnen Hundes (Beißvorfall, gesteigerte Aggressivität/Schärfe u. a.). Hinweis: Einzelne kommunale Hundesteuersatzungen führen für die erhöhte Steuer weiterhin eine eigene Rasseliste (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen).

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kommunal festgelegt. Rostock: 108 EUR (1. Hund), 144 EUR (2. Hund), 168 EUR (ab 3. Hund), gefährlicher Hund ca. 1.000 EUR/Jahr. Schwerin: 108 EUR (1. Hund), 200 EUR (2. Hund), 350 EUR (ab 3. Hund); erhöhter Satz für gefährliche/Listen-Hunde – bei der Stadt erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Für gefährliche Hunde ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (Nachweis für die Erlaubnis). Für normale Hunde besteht keine landesweite Versicherungspflicht, sie wird aber dringend empfohlen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Kein allgemeiner Sachkundenachweis für normale Hunde. Halter gefährlicher Hunde müssen die erforderliche Sachkunde durch einen Hundeführerschein sowie die Zuverlässigkeit (u. a. durch Führungszeugnis) nachweisen und benötigen eine behördliche Erlaubnis.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Keine landesweite generelle Chip-Pflicht für alle Hunde. Gefährliche Hunde sind dauerhaft und unverwechselbar (Mikrochip/Transponder) zu kennzeichnen. Örtliche Kennzeichnungspflichten möglich – kommunal geregelt, bei der Gemeinde erfragen.

🚫 Bußgelder

Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Abs. 2 HundehVO M-V mit Geldbuße bis 5.000 €.

ℹ️ Besonderheiten

Seit 23.07.2022 verhaltensbasiertes statt rassebasiertes System (keine Rasseliste mehr). Das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes ist erlaubnispflichtig und an Auflagen (Leine, Maulkorb, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Kennzeichnung) gebunden. Viele konkrete Regeln (Leinen-/Maulkorbzonen, Steuersätze, Kennzeichnung) sind kommunal – im Zweifel bei der jeweiligen Gemeinde erfragen.

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