Hunderecht Mecklenburg-Vorpommern
🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Mecklenburg-Vorpommern
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Gilt in Mecklenburg-Vorpommern Leinenpflicht?
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern, Aufzügen und Zugängen von Mehrfamilienhäusern an einer höchstens 2 m langen, reißfesten Leine geführt werden. Örtliche Leinenpflicht (Innenstädte, Parks, ÖPNV, Brut- und Setzzeit) ist kommunal geregelt – bei der Gemeinde erfragen.
😷 Gilt in Mecklenburg-Vorpommern Maulkorbpflicht?
Keine allgemeine Maulkorbpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb (oder eine gleichwertige Vorrichtung) tragen.
⚠️ Welche Hunde stehen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Rasseliste?
Keine Rasseliste mehr. Die frühere Rasseliste (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V) wurde durch Verordnung vom 11.07.2022 mit Wirkung zum 23.07.2022 ersatzlos gestrichen. Die Gefährlichkeit richtet sich seither ausschließlich nach dem konkreten Verhalten des einzelnen Hundes (Beißvorfall, gesteigerte Aggressivität/Schärfe u. a.). Hinweis: Einzelne kommunale Hundesteuersatzungen führen für die erhöhte Steuer weiterhin eine eigene Rasseliste (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen).
💶 Wie hoch ist die Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Kommunal festgelegt. Rostock: 108 EUR (1. Hund), 144 EUR (2. Hund), 168 EUR (ab 3. Hund), gefährlicher Hund ca. 1.000 EUR/Jahr. Schwerin: 108 EUR (1. Hund), 200 EUR (2. Hund), 350 EUR (ab 3. Hund); erhöhter Satz für gefährliche/Listen-Hunde – bei der Stadt erfragen.
🛡️ Ist eine Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht?
Für gefährliche Hunde ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (Nachweis für die Erlaubnis). Für normale Hunde besteht keine landesweite Versicherungspflicht, sie wird aber dringend empfohlen.
🎓 Braucht man in Mecklenburg-Vorpommern einen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?
Kein allgemeiner Sachkundenachweis für normale Hunde. Halter gefährlicher Hunde müssen die erforderliche Sachkunde durch einen Hundeführerschein sowie die Zuverlässigkeit (u. a. durch Führungszeugnis) nachweisen und benötigen eine behördliche Erlaubnis.
📎 Muss der Hund in Mecklenburg-Vorpommern gechippt und registriert sein?
Keine landesweite generelle Chip-Pflicht für alle Hunde. Gefährliche Hunde sind dauerhaft und unverwechselbar (Mikrochip/Transponder) zu kennzeichnen. Örtliche Kennzeichnungspflichten möglich – kommunal geregelt, bei der Gemeinde erfragen.
🚫 Welche Bußgelder drohen in Mecklenburg-Vorpommern?
Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Abs. 2 HundehVO M-V mit Geldbuße bis 5.000 €.
ℹ️ Was gilt in Mecklenburg-Vorpommern sonst noch?
Seit 23.07.2022 verhaltensbasiertes statt rassebasiertes System (keine Rasseliste mehr). Das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes ist erlaubnispflichtig und an Auflagen (Leine, Maulkorb, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Kennzeichnung) gebunden. Viele konkrete Regeln (Leinen-/Maulkorbzonen, Steuersätze, Kennzeichnung) sind kommunal – im Zweifel bei der jeweiligen Gemeinde erfragen.
🌳 Freilaufgebiete (wo ohne Leine erlaubt) Tierärztlicher Notdienst Tierärzte🎓 Hundeschulen (Sachkunde)