Hunderecht Brandenburg
🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Brandenburg
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Brandenburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine landesweite generelle Leinenpflicht für alle Hunde. Landesweit gilt Anleinpflicht aber an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): öffentliche Versammlungen/Umzüge/Volksfeste, Sport- und Campingplätze, öffentlich zugängliche Parks und Grünanlagen, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude, öffentliche Verkehrsmittel sowie Zuwege und Gelände von Mehrfamilienhäusern; Ausnahme in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten. Für gefährliche Hunde gilt außerhalb des ausbruchssicher eingefriedeten Besitztums generelle Leinenpflicht mit max. 2 m Leine (§ 9). Weitergehende örtliche Regelungen kommunal – bei der Gemeinde erfragen.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Allgemein Maulkorbpflicht nur in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3). Für als gefährlich eingestufte Hunde besteht Maulkorbpflicht überall außerhalb des eingefriedeten Grundstücks (§ 9), ausgenommen eingezäunte Hundeauslaufgebiete.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Keine Rasseliste mehr. Brandenburg hat die frühere Rasseliste zum 01.07.2024 abgeschafft. Bis dahin galten American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu als unwiderlegbar gefährlich. Seit 2024 wird Gefährlichkeit nur noch im Einzelfall durch die Ordnungsbehörde festgestellt (z. B. nach Beißvorfall, Wildhetze oder gesteigerter Aggressivität, § 5).
💶 Hundesteuer / Abgabe
Kommunal (Stand 2026): Potsdam 108 € (1. Hund) / 144 € (2.) / 192 € (jeder weitere), gefährliche Hunde 648 €; Cottbus 72 € (1. Hund), 108 € je weiterer Hund, gefährliche Hunde 540 €.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht für Halter gefährlicher Hunde (§ 6 HundehV). Für normale Hunde keine landesweite gesetzliche Pflicht – dringend empfohlen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Sachkundenachweis (theoretische und praktische Prüfung) nur für das Halten gefährlicher Hunde erforderlich (§ 7); Halter muss mind. 18 Jahre alt und zuverlässig sein. Anerkannt sind u. a. Tierärzte, Hundetrainer, Jagd-, Rettungs- und Diensthundeführer. Für gewöhnliche Hunde kein allgemeiner Sachkundenachweis nötig.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Kennzeichnungspflicht mit Mikrochip (Transponder) für alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen (§ 2 HundehV). Zusätzlich Anmeldung/Registrierung des Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde. Steuerliche Anmeldung beim Kommunalen Steueramt gesondert.
🚫 Bußgelder
Ordnungswidrigkeiten nach § 16 HundehV: Geldbußen bis 10.000 EUR für die meisten Verstöße; bis 25.000 EUR bei schweren Verstößen wie Halten eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis, fehlender Haftpflichtversicherung, Verstößen gegen Maulkorb-/Leinenpflicht oder Zucht gefährlicher Hunde.
ℹ️ Besonderheiten
Paradigmenwechsel seit 01.07.2024: Weg von der Rasseliste hin zur Einzelfallbeurteilung nach Verhalten des Hundes und Sachkunde des Halters. Chip- und Registrierungspflicht ab 8 Wochen gilt für ALLE Hunde unabhängig von Größe/Gewicht. Erlaubnispflicht, Leinen-/Maulkorbpflicht, Sachkunde und Versicherung greifen bei individuell festgestellter Gefährlichkeit. Bei Kampfhund-/Junghund-Konstellationen kann eine erhöhte Hundesteuer greifen, sofern nicht ein amtliches Negativzeugnis (Wesenstest) vorliegt.