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Hunderecht Saarland

🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Saarland

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Saarland? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (Landeshunde-/Kampfhundeverordnung). Eine landesweite allgemeine Leinenpflicht gibt es nicht; das Gefahrenabwehrrecht regelt vor allem den Umgang mit gefährlichen Hunden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Für gefährliche Hunde besteht außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern Anleinpflicht. Eine landesweite allgemeine Leinenpflicht für normale Hunde gibt es nicht – örtliche Regelungen (z. B. Innenstädte, Grünanlagen, Brut-/Setzzeit) sind kommunal geregelt – bei der Gemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb (oder eine gleichwirkende Vorrichtung) tragen. Für nicht gefährliche Hunde besteht keine landesweite Maulkorbpflicht.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Als gefährliche Hunde gelten kraft Rasse: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen. Die Haltung ist erlaubnispflichtig; über einen Wesenstest/Negativzeugnis kann die fehlende gesteigerte Aggressivität nachgewiesen werden. Zusätzlich gilt jeder Hund als gefährlich, der im Einzelfall auffällig wurde (Bissigkeit, aggressives Verhalten).

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kommunal geregelt (Gemeinden erheben die Hundesteuer). Beispiel Saarbrücken: ca. 120 EUR/Jahr für den ersten Hund, 168 EUR für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde/Kampfhunde gilt ein deutlich erhöhter Steuersatz (mehrere hundert EUR/Jahr) – genaue Höhe kommunal geregelt, bei der Gemeinde erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Für gefährliche Hunde ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR bei Personenschäden und 500.000 EUR bei Sachschäden nachzuweisen (jährliche Bestätigung des Fortbestands). Für normale Hunde besteht keine landesweite Versicherungspflicht.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Für die Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes ist ein Sachkundenachweis erforderlich: Kurs bei anerkanntem Sachverständigen, theoretische Prüfung beim MUKMAV sowie praktische Prüfung beim Wesenstester/amtlichen Tierarzt. Halter muss mind. 18 Jahre alt, zuverlässig und im Saarland hauptwohnsitzlich gemeldet sein.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Gefährliche Hunde müssen dauerhaft und unverwechselbar (Mikrochip/Transponder) gekennzeichnet sein. Haltung, Erwerb, Abgabe und Eigentumsaufgabe sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Eine allgemeine Chip-/Registrierpflicht für alle Hunde besteht landesweit nicht.

🚫 Bußgelder

Verstöße gegen die Verordnung (z. B. Halten ohne Erlaubnis, Missachtung von Leinen-/Maulkorbpflicht, unterlassene Anzeige) sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen von bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden; konkrete Höhe im Einzelfall.

ℹ️ Besonderheiten

Das Saarland verfolgt eine Rasseliste mit 3 Rassen plus Einzelfallgefährlichkeit. Kern ist die Erlaubnispflicht mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Wesenstest, Versicherung, Kennzeichnung sowie Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde. Details zu Leinenpflicht in Ortschaften/Grünanlagen und zur Hundesteuerhöhe sind kommunal geregelt – bei der Gemeinde erfragen.

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