Hunderecht Berlin
🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Berlin
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Berlin? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Ja – generelle Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ausnahme nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Befreiung von der Leinenpflicht ist mit gültiger Sachkundebescheinigung möglich, jedoch bleibt Leinenpflicht in Parks/Grünanlagen, Läden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und bei Menschenansammlungen. Gefährliche/Listenhunde: immer an max. 2 m Leine.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) besteht ab dem 7. Lebensmonat Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (keine Befreiung möglich); zudem kann die Behörde bei auffälligen Hunden Maulkorb anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Unwiderlegbar gefährlich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Auflagen: Meldepflicht, Maulkorbpflicht ab 7. Monat, Leinenpflicht (max. 2 m), Sachkundenachweis, Wesenstest, Zuverlässigkeits-/Eignungsnachweis. Haltung ist erlaubnispflichtig.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Ersthund 120 €/Jahr; ab dem zweiten Hund 180 €/Jahr je weiterer Hund. Berlin erhebt KEINE erhöhte Hundesteuer für Listenhunde – der Satz ist rasseunabhängig einheitlich.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Ja – Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Hundehalter. Mindestdeckungssumme 1 Mio. € je Versicherungsfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 € pro Jahr.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Der Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') ist für normale Hunde freiwillig, wird aber für die Befreiung von der Leinenpflicht benötigt (Theorie: 30 Fragen, ≥ 70 %, plus Praxis). Für gefährliche Hunde verpflichtend. Anerkannt ohne Prüfung u. a.: 3 Jahre beanstandungsfreie Haltung. Nachweise anderer Bundesländer werden anerkannt.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Ja – Mikrochip-Pflicht plus Eintragung in das zentrale Hunderegister Berlin innerhalb von 6 Monaten (seit 2022). Kosten ca. 17,50 € online. Seit 01.01.2024 gilt die Registermeldung zugleich als steuerliche Anmeldung.
🚫 Bußgelder
Ordnungswidrigkeiten bis 10.000 €. In der Praxis: Verstoß gegen die Anleinpflicht ab ca. 35 € (bezirksabhängig, oft 35–70 €); fehlende Registrierung/Kennzeichnung/Versicherung sowie Verstöße bei gefährlichen Hunden deutlich höher.
ℹ️ Besonderheiten
Seit 2019 generelle Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet. Zentrales Hunderegister seit 2022 verpflichtend; seit 2024 ersetzt die Registermeldung die separate steuerliche Anmeldung. Der Sachkundenachweis ist der Schlüssel zur Leinenbefreiung.