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Hunderecht Berlin

🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Berlin

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Berlin? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Hundegesetz Berlin (HundeG) 2016, generelle Anleinpflicht seit 2019, Durchführungsverordnung (Sachkunde/Register) seit 2019 · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Ja – generelle Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ausnahme nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Befreiung von der Leinenpflicht ist mit gültiger Sachkundebescheinigung möglich, jedoch bleibt Leinenpflicht in Parks/Grünanlagen, Läden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen und bei Menschenansammlungen. Gefährliche/Listenhunde: immer an max. 2 m Leine.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) besteht ab dem 7. Lebensmonat Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit (keine Befreiung möglich); zudem kann die Behörde bei auffälligen Hunden Maulkorb anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Unwiderlegbar gefährlich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Auflagen: Meldepflicht, Maulkorbpflicht ab 7. Monat, Leinenpflicht (max. 2 m), Sachkundenachweis, Wesenstest, Zuverlässigkeits-/Eignungsnachweis. Haltung ist erlaubnispflichtig.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Ersthund 120 €/Jahr; ab dem zweiten Hund 180 €/Jahr je weiterer Hund. Berlin erhebt KEINE erhöhte Hundesteuer für Listenhunde – der Satz ist rasseunabhängig einheitlich.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja – Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Hundehalter. Mindestdeckungssumme 1 Mio. € je Versicherungsfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 € pro Jahr.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Der Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') ist für normale Hunde freiwillig, wird aber für die Befreiung von der Leinenpflicht benötigt (Theorie: 30 Fragen, ≥ 70 %, plus Praxis). Für gefährliche Hunde verpflichtend. Anerkannt ohne Prüfung u. a.: 3 Jahre beanstandungsfreie Haltung. Nachweise anderer Bundesländer werden anerkannt.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja – Mikrochip-Pflicht plus Eintragung in das zentrale Hunderegister Berlin innerhalb von 6 Monaten (seit 2022). Kosten ca. 17,50 € online. Seit 01.01.2024 gilt die Registermeldung zugleich als steuerliche Anmeldung.

🚫 Bußgelder

Ordnungswidrigkeiten bis 10.000 €. In der Praxis: Verstoß gegen die Anleinpflicht ab ca. 35 € (bezirksabhängig, oft 35–70 €); fehlende Registrierung/Kennzeichnung/Versicherung sowie Verstöße bei gefährlichen Hunden deutlich höher.

ℹ️ Besonderheiten

Seit 2019 generelle Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet. Zentrales Hunderegister seit 2022 verpflichtend; seit 2024 ersetzt die Registermeldung die separate steuerliche Anmeldung. Der Sachkundenachweis ist der Schlüssel zur Leinenbefreiung.

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