Derselbe Hund, andere Grenze: Listenhunde in den 16 Bundesländern
Elf Länder führen eine Rasseliste, fünf haben keine — und der Rottweiler steht in genau vier davon drauf

Stell dir einen Hund vor. Sechs Jahre alt, kastriert, nie auffällig geworden, geht mit Kindern spazieren und schläft im Restaurant unter dem Tisch.
Jetzt zieht seine Familie um. Nicht ans andere Ende der Welt — vierzig Kilometer weiter, über eine Landesgrenze.
Am Zielort ist derselbe Hund plötzlich ein Fall fürs Ordnungsamt: Erlaubnis beantragen, Sachkunde nachweisen, Wesensprüfung bestehen, draußen Maulkorb und Zwei-Meter-Leine. Der Hund hat sich nicht verändert. Nur die Postleitzahl.
Deutschland hat kein Hundegesetz. Es hat sechzehn. Und die widersprechen sich an der Stelle, die für Halter am folgenreichsten ist: der Rasseliste. Elf Bundesländer führen eine, fünf haben keine — und welche Rasse auf welcher Liste steht, ist von Land zu Land verschieden. Dieser Beitrag zeigt, wo dein Hund betroffen ist, was das praktisch bedeutet und was du bei Umzug oder Urlaub vorher klären solltest.
1. Vierzig Kilometer, andere Rechtslage
Der Fall oben ist kein Gedankenspiel. Wer mit einem Rottweiler von Kassel nach Göttingen zieht, verlässt Hessen und kommt nach Niedersachsen — und lässt damit eine Rasseliste hinter sich. Wer die Strecke andersherum fährt, hat sie plötzlich am Hals.
Dabei passiert an der Grenze selbst nichts. Es gibt keine Kontrolle, kein Schild, keine Meldung. Maßgeblich ist, wo der Hund gehalten wird — die Pflichten des neuen Landes greifen also ab dem Tag des Umzugs, unabhängig davon, wann du dich im Einwohnermeldeamt anmeldest. Genau deshalb fällt es so vielen erst auf, wenn das Ordnungsamt schreibt. Wer die Auflagen nicht erfüllt, riskiert im schlimmsten Fall eine Haltungsuntersagung.

2. Alle 16 Bundesländer im Überblick
Der Stand von 2026 — sortiert nach Bundesland, mit dem Kern der jeweiligen Regelung. Die vollständigen Angaben samt Leinenpflicht, Steuer, Versicherungs- und Sachkundepflicht stehen auf der jeweiligen Regionsseite, die du am Ende verlinkt findest.
| Bundesland | Rasseliste | Kern der Regelung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ja | Zweistufig. Kategorie 1 (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier) — Vermutung per Wesenstest widerlegbar. Kategorie 2 (u. a. Bullmastiff, Dogo Argentino, Mastiff) nur bei Auffälligkeit im Einzelfall. |
| Bayern | ja | Kategorie I unwiderlegbar (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu). Kategorie II per Wesenstest widerlegbar — hier steht auch der Rottweiler. |
| Berlin | ja | Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier gelten unwiderlegbar als gefährlich. Erlaubnispflicht, Maulkorb ab dem 7. Monat, Leine höchstens 2 m. |
| Brandenburg | nein | Rasseliste zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Gefährlichkeit wird seither nur noch im Einzelfall festgestellt. Dafür gilt Chip- und Registrierpflicht für alle Hunde. |
| Bremen | ja | Vier Rassen, deren Haltung grundsätzlich verboten ist (Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier) — nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung. |
| Hamburg | ja | Vier Rassen unwiderlegbar, dazu zehn weitere „vermutet gefährliche" mit Freistellungsmöglichkeit per Wesenstest — darunter der Rottweiler. |
| Hessen | ja | Eine einheitliche Liste von neun Rassen in § 2 HundeVO, Vermutung durch positive Wesensprüfung widerlegbar. Der Rottweiler steht hier auf der Hauptliste. |
| Mecklenburg-Vorpommern | nein | Rasseliste zum 23. Juli 2022 ersatzlos gestrichen. Maßgeblich ist seither allein das Verhalten des einzelnen Hundes. |
| Niedersachsen | nein | Das Landesgesetz verzichtet bewusst auf rassespezifische Regeln. Dafür gilt hier für alle Ersthalter ein Sachkundenachweis, Haftpflicht- und Registrierpflicht. |
| Nordrhein-Westfalen | ja | Zweistufig: vier Rassen nach § 3 mit Erlaubnispflicht, zehn weitere nach § 10 als „vermutet gefährlich" — darunter der Rottweiler. Zusätzlich Sonderpflichten für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg. |
| Rheinland-Pfalz | ja | Drei Rassen gelten stets als gefährlich (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier). Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis. |
| Saarland | ja | Drei Rassen kraft Rasse gefährlich; die gesteigerte Aggressivität lässt sich per Wesenstest bzw. Negativzeugnis widerlegen. |
| Sachsen | ja | American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier. Der Staffordshire Bullterrier steht hier nicht auf der Liste — neben Berlin das einzige der elf Listen-Länder, das ihn auslässt. |
| Sachsen-Anhalt | ja | Vier Rassen. Ein positiver Wesenstest beseitigt die Gefährlichkeit hier nicht, er erlaubt nur die Haltung — Zucht- und Handelsverbot sowie Kennzeichnung bleiben. |
| Schleswig-Holstein | nein | Seit 2016 rein verhaltensbezogene Einstufung: aggressives Verhalten, Beißvorfälle, Hetzen. Feststellung per Verwaltungsakt, Aufhebung möglich. |
| Thüringen | nein | Rasseliste zum 20. Februar 2018 abgeschafft und durch Einzelfallprüfung ersetzt. Chip- und Registrierpflicht gilt hier für alle Hunde. |
3. Was „Listenhund" praktisch heißt
„Auf der Liste" klingt nach einem Vermerk in einer Akte. Im Alltag ist es eine Kette von Pflichten, die zusammen mehrere hundert Euro und einige Monate Vorlauf kosten können:
Erlaubnis statt Anmeldung. Ein normaler Hund wird bei der Gemeinde angemeldet. Ein Listenhund braucht eine behördliche Erlaubnis — mit Antrag, Gebühr und Wartezeit. Voraussetzung sind je nach Land Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (oft per Führungszeugnis), Sachkundenachweis und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme.
Wesenstest. In den meisten Ländern mit Liste lässt sich die Gefährlichkeitsvermutung durch eine bestandene Wesensprüfung ausräumen. Sie kostet in der Regel einen niedrigen dreistelligen Betrag und wird von amtlich anerkannten Prüfern abgenommen. Ausnahmen gibt es: In Sachsen-Anhalt beseitigt selbst ein positiver Test die Einstufung nicht.
Leine und Maulkorb. Bis der Test bestanden ist — und in einigen Ländern auch danach — gilt außerhalb des eingezäunten Grundstücks Leinen- und Maulkorbpflicht. Wer das erste Mal davorsteht, unterschätzt regelmäßig, wie viel Training ein Maulkorb braucht: Ein Korbmaulkorb muss so sitzen, dass der Hund darin hecheln, trinken und Leckerli nehmen kann, und er muss positiv aufgebaut werden.
Steuer. Der teuerste Posten kommt von der Gemeinde, nicht vom Land. Viele Kommunen erheben für Listenhunde ein Vielfaches des normalen Satzes — in Einzelfällen 600 bis 750 Euro im Jahr statt rund 100. Und diese erhöhte Steuer gibt es auch in Ländern ohne Rasseliste: Hundesteuer ist Kommunalrecht, das Ordnungsrecht des Landes ändert daran nichts.

4. Der Rottweiler: in 4 von 16 auf der Liste
Kaum eine Rasse zeigt den Flickenteppich so deutlich. Der Rottweiler steht in vier Bundesländern auf einer Liste — und in zwölf nicht:
Hessen führt ihn auf der Hauptliste des § 2 HundeVO: Halten nur mit Erlaubnis, dazu Sachkunde, Wesensprüfung, Zwei-Meter-Leine und Maulkorb. Bayern (Kategorie II), Hamburg und Nordrhein-Westfalen (§ 10 LHundG) stufen ihn als „vermutet gefährlich" ein.
Was eine bestandene Prüfung bewirkt, ist dabei von Land zu Land verschieden — und dieser Unterschied wird oft übersehen. In Bayern beseitigt ein Negativzeugnis die Kampfhund-Eigenschaft des Hundes, in Hamburg ist eine Freistellung per Wesenstest vorgesehen. In NRW dagegen bleibt der Hund auch nach bestandener Verhaltensprüfung ein Hund nach § 10: Der Test befreit von Maulkorb- und/oder Leinenpflicht, die Einstufung selbst und damit Anzeige-, Sachkunde-, Haftpflicht- und Kennzeichnungspflicht bleiben bestehen.
In den übrigen zwölf Ländern ist er rechtlich ein Hund wie jeder andere. In NRW allerdings mit einer Fußnote, die viele übersehen: Dort gelten Sonderpflichten schon für alle großen Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm — unabhängig von der Rasse. Ein Labrador ist davon genauso betroffen wie ein Rottweiler.

5. Fünf Länder haben ihre Liste abgeschafft
Die Karte steht nicht still — und sie bewegt sich seit Jahren in eine Richtung. Fünf Bundesländer arbeiten heute ohne Rasseliste:
Niedersachsen hat nie eine ins aktuelle Landesgesetz aufgenommen und stellt bewusst allein auf das Verhalten des einzelnen Hundes ab. Schleswig-Holstein stuft seit 2016 rein verhaltensbezogen ein. Thüringen hat seine Liste im Februar 2018 gestrichen, Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2022, Brandenburg zum 1. Juli 2024.
Der Grund ist in allen Fällen derselbe: Eine Rasse sagt nichts darüber aus, ob ein einzelner Hund beißt. Was etwas aussagt, ist sein Verhalten — und das lässt sich prüfen. Die Länder ohne Liste haben ihre Regeln deshalb umgebaut, nicht abgeschafft: An die Stelle der Rassevermutung treten Pflichten, die alle Halter treffen. Niedersachsen verlangt von jedem Ersthalter einen Sachkundenachweis, Haftpflicht und Registrierung; Brandenburg und Thüringen haben eine Chippflicht für sämtliche Hunde.

6. Checkliste für Umzug und Urlaub
- Rasseliste des Ziellandes prüfen. Steht deine Rasse (oder eine plausible Einkreuzung) darauf? Kreuzungen sind fast überall mit erfasst.
- Erlaubnis vorbereiten. Wo eine Erlaubnis nötig ist, brauchst du je nach Land Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Haftpflichtnachweis mit der geforderten Mindestdeckung und einen Wesenstest-Termin. Letztere haben regional Wartezeiten von mehreren Wochen.
- Wesenstest terminieren, bevor du ziehst. In mehreren Ländern gilt die Maulkorbpflicht ab dem ersten Tag und endet erst mit dem bestandenen Test.
- Bei der neuen Gemeinde nach dem Steuersatz fragen — und ausdrücklich nach dem Satz für „gefährliche Hunde". Der Unterschied kann mehrere hundert Euro im Jahr betragen.
- Versicherung anpassen. Manche Policen decken Listenhunde nur mit Zuschlag oder gar nicht; die Mindestdeckungssumme ist je Land unterschiedlich.
Und im Urlaub? Wer nur durchfährt oder zwei Wochen an der Ostsee ist, meldet keinen Wohnsitz an und braucht damit in der Regel keine Halteerlaubnis. Die ordnungsrechtlichen Pflichten vor Ort gelten trotzdem — Leinen- und Maulkorbpflicht für gelistete Rassen richtet sich nach dem Land, in dem du gerade bist, nicht nach deinem Wohnort. Wer mit einem in Hessen gelisteten Hund nach Bayern fährt, sollte den Maulkorb also dabeihaben, auch wenn zu Hause längst ein bestandener Wesenstest in der Schublade liegt.

Das Fazit in einem Satz
Nicht der Hund entscheidet, ob er als gefährlich gilt, sondern die Landesgrenze, hinter der er wohnt — und das ist genau der Punkt, an dem fünf Bundesländer inzwischen umgesteuert haben.
Für dich als Halter heißt das vor allem: Prüfe vor jedem Umzug und jeder längeren Reise, was am Zielort gilt. Es kostet zehn Minuten und erspart im schlechtesten Fall ein Bußgeld, eine Auflage oder einen Behördenstreit um das eigene Tier.
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