Hunderecht Bremen
🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Bremen
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Bremen? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle landesweite Leinenpflicht, aber Leinenzwang in Fußgängerzonen, öffentlichen Grün-/Parkanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Menschenansammlungen. Zusätzlich Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht in der freien Landschaft vom 15. März bis 15. Juli. Gefährliche Hunde und Listenhunde stets an der Leine außerhalb des eingefriedeten Grundstücks.
😷 Maulkorbpflicht
Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit für Listenhunde/gefährliche Hunde sowie für Hunde, die im Einzelfall behördlich als gefährlich eingestuft wurden. Keine allgemeine Maulkorbpflicht für normale Hunde.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Vier Rassen gelten als gefährlich und deren Haltung ist grundsätzlich verboten: Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Haltung nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung (Erlaubnispflicht) unter strengen Auflagen möglich.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Stadt Bremen: 150 EUR/Jahr pro Hund, keine Differenzierung nach Rasse (kein gesonderter, erhöhter Listenhund-/Kampfhund-Satz dokumentiert – Haltung ist ohnehin genehmigungspflichtig). Bremerhaven: 90 EUR (1. Hund), 120 EUR (2. Hund), 150 EUR (jeder weitere).
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung ist Pflicht für ALLE Hundehalter (nicht mehr nur Listenhunde), Mindestdeckung 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sachschäden.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Sachkundenachweis ('Hundeführerschein') seit 1.7.2026 Pflicht für neue Halter (Theorie + Praxis). Ausnahme: wer innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten/betreut hat; erfahrene Halter mit bestandener Theorie müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Chip-Pflicht für alle Hunde: Kennzeichnung mit Mikrochip und Registrierung in einem anerkannten Haustierregister; gilt ab dem 3. Lebensmonat.
🚫 Bußgelder
Verstöße gegen die Leinenpflicht typisch ca. 50–150 EUR je nach Gefährdungslage; Ordnungswidrigkeiten nach BremHundeG bis 5.000 EUR (bei Verstößen in der freien Landschaft/Naturschutz greifen teils höhere Rahmen). Genaue Sätze variieren – bitte beim Ordnungsamt prüfen.
ℹ️ Besonderheiten
Neues BremHundeG in Kraft seit 10.07.2025 (Hundeführerscheinpflicht nach § 3 seit 1.7.2026). Chip-, Registrierungs- und Haftpflichtpflicht sowie die Regeln für gefährliche Hunde gelten bereits seit 2025. Die 4 Listenhund-Rassen dürfen im Wesentlichen nur bei Übernahme aus einem bremischen Tierheim gehalten werden (Gefährlichkeitsvermutung per Wesenstest widerlegbar).