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Hunderecht Schleswig-Holstein

🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Schleswig-Holstein

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Schleswig-Holstein? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle landesweite Leinenpflicht, aber § 3 Abs. 2 HundeG schreibt Anleinen an vielen öffentlich zugänglichen Orten mit Publikumsverkehr vor (Fußgängerzonen, Menschenansammlungen, Parks, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Sportanlagen). Für gefährliche Hunde gilt Leinenzwang (max. 2 m) außerhalb des eingefriedeten Grundstücks; Kommunen können strengere Regeln erlassen.

😷 Maulkorbpflicht

Kein allgemeiner Maulkorbzwang. Als gefährlich festgestellte Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums einen beißsicheren Maulkorb tragen und an einer höchstens 2 m langen Leine geführt werden (§ 14); Befreiung nach bestandenem Wesenstest möglich (außer bei nachweislich bissigen Hunden).

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rasseliste. Schleswig-Holstein stuft Hunde seit 2016 ausschließlich verhaltensbezogen als gefährlich ein (§ 7): z. B. bei unangemessen aggressivem Verhalten, Beißvorfällen, wiederholtem gefährlichem Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen/Reißen von Tieren. Feststellung per Verwaltungsakt der Behörde; Aufhebung nach ca. zwei Jahren durch bestandenen Wesenstest möglich.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kommunal (Ersthund / gefährlicher Hund pro Jahr): Kiel 126 € / 618 €, Lübeck 156 € / 684 € (ab 2026), Flensburg 132 € / 600 €.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflicht ist Pflicht. § 6 HundeG verpflichtet grundsätzlich alle Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 500.000 EUR für Personen- und 250.000 EUR für Sachschäden); für als gefährlich eingestufte Hunde besteht die Versicherungspflicht ausnahmslos.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Für Halter gefährlicher Hunde ist ein Sachkundenachweis (theoretische und praktische Prüfung) verpflichtend (§ 10) neben Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung. Für Halter normaler Hunde ist der Sachkundenachweis freiwillig (§ 4), kann aber zu einer Hundesteuerermäßigung in einzelnen Kommunen führen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja. § 5 HundeG schreibt eine dauerhafte Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip (fälschungssicher, ISO-Norm) nach dem dritten Lebensmonat vor. Der Hund muss zudem eine Identifizierung des Halters ermöglichen.

🚫 Bußgelder

Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis 10.000 € geahndet werden (§ 20 HundeG SH).

ℹ️ Besonderheiten

Schleswig-Holstein gilt als eines der liberalsten Länder: rein verhaltensbezogene Gefährlichkeitseinstufung ohne Rasseliste, dafür flächendeckende Chip-Pflicht und Haftpflichtpflicht für alle Hunde. Betretungsverbote für Hunde gelten u. a. für Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Badeanstalten (§ 3 Abs. 3).

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