Sachkundenachweis & Hundeführerschein: Prüfstellen
8 Prüfstellen in DE & AT
Wo du die Sachkundeprüfung oder den Hundeführerschein ablegen kannst: amtlich anerkannte Prüferinnen, Tierarztpraxen und Hundeschulen — aus den amtlichen Listen von Niedersachsen, NRW, Berlin und der Stadt Wien.
8 Prüfstellen in DE & AT
Wer braucht welchen Nachweis?
Die Pflicht ist Ländersache. In Niedersachsen muss jeder, der erstmals einen Hund hält, die Sachkundeprüfung nach § 3 NHundG ablegen (Theorie bei einem anerkannten Prüfer, Praxis mit dem eigenen Hund). In Nordrhein-Westfalen brauchen Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg sowie Halter der gelisteten Rassen die Sachkundebescheinigung nach dem LHundG, ausgestellt von Tierärzten oder anerkannten Sachverständigen. Berlin verlangt den Hundeführerschein nur, wenn du vom Leinenzwang befreit sein willst; Hamburg die Gehorsamsprüfung für die Leinenbefreiung. In Wien gilt der Sachkundenachweis für alle Ersthalter. Die Rechtsgrundlagen mit Quellen findest du im Hunderecht-Hub.
Woher die Einträge stammen
Jede Prüfstelle steht auf der amtlichen Liste des jeweiligen Landes (Landesamt, Senat, Stadt). Die Liste ist als Quelle verlinkt; wo der Prüfer eine eigene Website hat, ist sie ergänzt. Hamburg fehlt bewusst: Die Stadt veröffentlicht keine Prüferliste, sondern schickt sie erst mit der Zulassung zur Gehorsamsprüfung zu. Termine und Kosten erfragst du direkt dort. Fehlt eine Prüfstelle? Schreib uns kurz.
Sachkunde-Prüfstellen nach Region
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