Museen, die Hunde hereinlassen in Deutschland, Österreich und der Schweiz: in die Ausstellung oder nur ins Freigelände, mit dem Satz von der Museumsseite.
Regel: Museum in 45699 Herten. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Müssen Hunde auf dem Gelände angeleint sein? Ja, auf dem gesamten Haldengelände besteht Leinenpflicht.“.
Regel: Museum in 51709 Marienheide. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Auf dem Schlossgelände sind angeleinte Hunde herzlich willkommen.“.
Regel: Museum in 32469 Petershagen. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde dürfen an der Leine aufs Außengelände mitgenommen werden.“.
Regel: Museum in 45527 Hattingen. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde dürfen an der Leine mit zur Kasse und auf das Außengelände mitgenommen werden - mit Ausnahme des Spielplatzes.“.
Regel: Museum in 46397 Bocholt. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Andere Hunde dürfen nur auf das Außen-Gelände.“.
Regel: Museum in 44793 Bochum. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde dürfen an der Leine aufs Außengelände mitgenommen werden - mit Ausnahme der Zeche Knirps.“.
Regel: Museum in 44388 Dortmund. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde dürfen an der Leine aufs Außengelände mitgenommen werden - mit Ausnahme des Spielplatzes.“.
Regel: Museum in 48149 Münster. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde dürfen an der Leine mit auf den Mühlenhof.“.
Regel: Museum in 40597 Düsseldorf. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde können Sie zu Ihrem Parkbesuch selbstverständlich mitnehmen – allerdings nur angeleint.“.
Von rund 7.000 Museen und Galerien in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit eigener Website äußern sich
nur etwa 120 überhaupt zu Hunden, und ein knappes Drittel davon sagt ab. Häuser mit Freigelände sind deutlich
offener als klassische Ausstellungshäuser: Freilichtmuseen, Schlossparks und Bergwerke stehen hier häufiger
als Kunstsammlungen.
Der Unterschied, auf den es ankommt
Hund darf in die Ausstellung heißt: Der Vierbeiner begleitet dich durch die Räume, fast immer
angeleint, manchmal nur getragen oder im Hundewagen. Nur Außengelände oder Garten heißt: Park,
Hof und Freilichtbereich ja, Innenräume nein. Beides steht oft im selben Absatz, deshalb steht der maßgebliche
Satz unter jedem Eintrag.
Assistenzhund ist etwas anderes
Sehr viele Museen schreiben „Assistenzhunde sind willkommen“. Das ist keine Zusage für den Familienhund,
sondern meist das Gegenteil: Assistenzhunde dürfen, andere Hunde nicht. Solche Häuser stehen deshalb nicht in
dieser Liste. Wer mit Assistenzhund unterwegs ist, kommt praktisch überall hinein.
Woher die Einträge stammen
Grundlage sind alle in OpenStreetMap erfassten Museen und Galerien mit eigener Website. Jede Seite wurde samt
Besuchsinformationen und Hausordnung nach „Hund“ durchsucht und die Sätze einzeln gelesen. Ausstellungsstücke
mit Hundemotiv, Nutzerbewertungen und Hinweise auf Nachbarorte zählen nicht. Regeln ändern sich, im Zweifel
vorher anrufen. Stimmt etwas nicht mehr? Schreib uns kurz.
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