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Museen mit Hund in Schleswig-Holstein

3 Häuser

Museen, die Hunde in die Ausstellung oder aufs Gelände lassen in Schleswig-Holstein — 3 Einträge mit Adresse, Website und Kontakt. Darunter Phänomania, Turmhügelburg Lütjenburg und Freilichtmuseum Molfsee. → alle Museen mit Hund in der DACH-Region

3 mit eigener Website2 mit Telefonnummer

Karte: Museen mit Hund in Schleswig-Holstein

3 von 3 Einträgen mit Koordinaten. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.

Alle 3 Häuser in Schleswig-Holstein

Phänomania
25761 Büsum (Schleswig-Holstein)
Museum
Museum in 25761 Büsum. Laut eigener Website: Hund darf mit in die Ausstellung. Nachweis: „Darf ich meinen Hund mitbringen? Ja, angeleinte Hunde sind in unserer Ausstellung herzlich willkommen.“.
+49 4834 965517
Turmhügelburg Lütjenburg
24321 Lütjenburg (Schleswig-Holstein)
Museum
Museum in 24321 Lütjenburg. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Hunde dürfen mit auf das Gelände, aber sie möchten an der Leine geführt werden.“.
Freilichtmuseum Molfsee
24113 Molfsee (Schleswig-Holstein)
Museum
Museum in 24113 Molfsee. Laut eigener Website: Hund nur im Außenbereich, Park oder Garten. Nachweis: „Spezielle Hinweise für das Freigelände ● Gern dürfen Sie für einen Besuch im Freigelände Ihren Hund mitbringen.“.
+49 431 6596622

Häufige Fragen — Museen mit Hund in Schleswig-Holstein

Wie viele Museen mit Hund sind in Schleswig-Holstein gelistet?

3 Häuser, alle mit eigener Website. Stand der Daten: 11.9.2026.

In welchen Orten in Schleswig-Holstein gibt es Museen mit Hund?

Die Einträge verteilen sich auf 3 Orte. Je ein Eintrag unter anderem in Büsum, Lütjenburg, Molfsee.

Welche Schwerpunkte nennen die Museen mit Hund in Schleswig-Holstein selbst?

Am häufigsten genannt: leinenpflicht (2×), nur-aussen (2×). Die Angaben stammen von den Websites der Betriebe.

Gilt in Schleswig-Holstein Leinenpflicht?

Keine generelle landesweite Leinenpflicht, aber § 3 Abs. 2 HundeG schreibt Anleinen an vielen öffentlich zugänglichen Orten mit Publikumsverkehr vor (Fußgängerzonen, Menschenansammlungen, Parks, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Sportanlagen). (Stand 2026.)

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