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Ausflugsziele mit Kind & Hund in Schleswig-Holstein

6 Ziele

6 mit eigener Website1 mit Telefonnummer

Alle 6 Ziele in Schleswig-Holstein

Wildpark Eekholt
24598 Heidmühlen (Schleswig-Holstein)
Wildpark
Naturerlebnis-Wildpark in Schleswig-Holstein mit vielen Mitmachangeboten – Hunde an der Leine (außer Fischotter/Flugwiese).
+49 4327 99230
Land & Leute Erlebnishof
25764 Oesterwurth (Schleswig-Holstein)
Erlebnisbauernhof
Land & Leute Erlebnishof in Oesterwurth (Schleswig-Holstein) ist ein Freizeitpark auf einem Hof, ausgelegt auf Kinder bis ungefähr zwölf Jahre. Es gibt Karussells, Trampoline, Rutschen und Tretboote; Hunde sind an der Leine erlaubt.
Tierpark Tinnum
25980 Sylt (Schleswig-Holstein)
Tierpark
Finde deine perfekte Freizeitbeschäftigung auf Sylt! Ob Wassersport, Radfahren oder Kultur – erlebe die Vielfalt der Inselaktivitäten.
Vogelpark Niendorf
23669 Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein)
Vogelpark
Hunde sind herzlich willkommen, sollten aber an der Leine geführt werden.
NABU Naturzentrum Katinger Watt
25832 Tönning (Schleswig-Holstein)
Naturerlebnis
NABU-Naturzentrum Katinger Watt an der Eidermündung: Naturerleben, sachkundige Informationen und Schutzgebietsbetreuung in Einem.
Arche Warder
24646 Warder (Schleswig-Holstein)
Tierpark
Immer was los – 365 Tage im Jahr! Europas größtes Zentrum für seltene Nutztierrassen bietet ein umfangreiches Programm für die ganze Familie.

Häufige Fragen — Ausflugsziele mit Kind & Hund in Schleswig-Holstein

Wie viele Ausflugsziele mit Kind & Hund sind in Schleswig-Holstein gelistet?

6 Ziele, alle mit eigener Website. Stand der Daten: 16.9.2026.

In welchen Orten in Schleswig-Holstein gibt es Ausflugsziele mit Kind & Hund?

Die Einträge verteilen sich auf 6 Orte. Je ein Eintrag unter anderem in Heidmühlen, Oesterwurth, Sylt.

Welche Arten von Ausflugsziele mit Kind & Hund gibt es in Schleswig-Holstein?

5 Arten sind vertreten: Tierpark (2), Wildpark (1), Erlebnisbauernhof (1), Vogelpark (1) und weitere.

Gilt in Schleswig-Holstein Leinenpflicht?

Keine generelle landesweite Leinenpflicht, aber § 3 Abs. 2 HundeG schreibt Anleinen an vielen öffentlich zugänglichen Orten mit Publikumsverkehr vor (Fußgängerzonen, Menschenansammlungen, Parks, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Sportanlagen). (Stand 2026.)

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