Wo du die Sachkundeprüfung oder den Hundeführerschein ablegen kannst: amtlich anerkannte Prüferinnen, Tierarztpraxen und Hundeschulen — aus den amtlichen Listen von Niedersachsen, NRW, Berlin und der Stadt Wien.
Die Pflicht ist Ländersache. In Niedersachsen muss jeder, der erstmals einen Hund hält,
die Sachkundeprüfung nach § 3 NHundG ablegen (Theorie bei einem anerkannten Prüfer, Praxis mit dem eigenen Hund).
In Nordrhein-Westfalen brauchen Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg sowie Halter der
gelisteten Rassen die Sachkundebescheinigung nach dem LHundG, ausgestellt von Tierärzten oder anerkannten
Sachverständigen. Berlin verlangt den Hundeführerschein nur, wenn du vom Leinenzwang befreit
sein willst; Hamburg die Gehorsamsprüfung für die Leinenbefreiung. In Wien
gilt der Sachkundenachweis für alle Ersthalter. Die Rechtsgrundlagen mit Quellen findest du im
Hunderecht-Hub.
Woher die Einträge stammen
Jede Prüfstelle steht auf der amtlichen Liste des jeweiligen Landes (Landesamt, Senat, Stadt). Die Liste ist
als Quelle verlinkt; wo der Prüfer eine eigene Website hat, ist sie ergänzt. Hamburg fehlt bewusst: Die Stadt
veröffentlicht keine Prüferliste, sondern schickt sie erst mit der Zulassung zur Gehorsamsprüfung zu. Termine und Kosten erfragst du
direkt dort. Fehlt eine Prüfstelle? Schreib uns kurz.
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