Hunderecht Zug
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Zug
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Zug? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. In Wald und Waldrandgebieten gilt vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht (Brut- und Setzzeit); im übrigen Wald müssen Hunde stets abrufbar unter Aufsicht bleiben. Weitere Leinenpflichten (z. B. Naturschutzgebiete, Friedhöfe, Schul- und Sportanlagen, öffentlicher Verkehr) sowie kommunale Regeln beim Veterinäramt bzw. der Wohngemeinde erfragen.
😷 Maulkorbpflicht
Keine kantonale Maulkorbpflicht. Allfällige Anordnungen im Einzelfall oder kommunale Regelungen bei der Gemeinde erfragen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Keine kantonale Rassenliste und kein Rasseverbot; Zug hat Listenhunde bewusst nicht geregelt. Einzelne Gemeinden können eigene Reglemente erlassen — im Zweifel bei der Wohngemeinde erfragen.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Keine kantonale Hundesteuer; die Einwohnergemeinden erheben eine eigene Hundeabgabe. In der Stadt Zug wurde die Hundesteuer per 1.1.2020 abgeschafft (0 CHF). Andere Gemeinden verlangen typischerweise rund 100-120 CHF/Jahr (z. B. Menzingen 120 CHF, Landwirtschaftshund 60 CHF) — genaue Tarife bei der Wohngemeinde.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Keine kantonale gesetzliche Haftpflicht-Pflicht bekannt; eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Ob die Wohngemeinde eine Pflicht bzw. Mindestsumme vorschreibt, beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Keine kantonale Sachkunde- oder Ausbildungspflicht. Der nationale obligatorische Sachkundenachweis (SKN) wurde 2017 schweizweit abgeschafft; freiwillige Kurse werden empfohlen.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS sind schweizweit Pflicht (bundesrechtlich); jeder Hund muss bei der Wohngemeinde in AMICUS erfasst/gemeldet werden.
🚫 Bußgelder
Keine einheitlichen kantonalen Bussenbeträge veröffentlicht; Verstösse (z. B. gegen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit oder gegen kommunale Reglemente) werden gebüsst. Konkrete Höhe beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Zug gilt als hundefreundlicher Kanton mit sehr wenig kantonaler Regulierung — die zentrale Regelungsebene sind die Gemeinden. Anmeldung des Hundes und Zahlung einer allfälligen Hundeabgabe erfolgen über die Wohngemeinde/Einwohnerkontrolle; Registrierung in AMICUS obligatorisch.