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Hunderecht Zug

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Zug

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Zug? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Der Kanton Zug hat kein eigenes kantonales Hundegesetz; ein Gesetzesentwurf wurde 2015 vom Kantonsrat definitiv abgelehnt. Es gelten daher nur einzelne Bestimmungen (u.a. Jagdverordnung, Einführungsgesetz zum Waldgesetz) sowie die kommunalen Hundereglemente der Einwohnergemeinden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht. In Wald und Waldrandgebieten gilt vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht (Brut- und Setzzeit); im übrigen Wald müssen Hunde stets abrufbar unter Aufsicht bleiben. Weitere Leinenpflichten (z. B. Naturschutzgebiete, Friedhöfe, Schul- und Sportanlagen, öffentlicher Verkehr) sowie kommunale Regeln beim Veterinäramt bzw. der Wohngemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine kantonale Maulkorbpflicht. Allfällige Anordnungen im Einzelfall oder kommunale Regelungen bei der Gemeinde erfragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine kantonale Rassenliste und kein Rasseverbot; Zug hat Listenhunde bewusst nicht geregelt. Einzelne Gemeinden können eigene Reglemente erlassen — im Zweifel bei der Wohngemeinde erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Keine kantonale Hundesteuer; die Einwohnergemeinden erheben eine eigene Hundeabgabe. In der Stadt Zug wurde die Hundesteuer per 1.1.2020 abgeschafft (0 CHF). Andere Gemeinden verlangen typischerweise rund 100-120 CHF/Jahr (z. B. Menzingen 120 CHF, Landwirtschaftshund 60 CHF) — genaue Tarife bei der Wohngemeinde.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Keine kantonale gesetzliche Haftpflicht-Pflicht bekannt; eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Ob die Wohngemeinde eine Pflicht bzw. Mindestsumme vorschreibt, beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Keine kantonale Sachkunde- oder Ausbildungspflicht. Der nationale obligatorische Sachkundenachweis (SKN) wurde 2017 schweizweit abgeschafft; freiwillige Kurse werden empfohlen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS sind schweizweit Pflicht (bundesrechtlich); jeder Hund muss bei der Wohngemeinde in AMICUS erfasst/gemeldet werden.

🚫 Bußgelder

Keine einheitlichen kantonalen Bussenbeträge veröffentlicht; Verstösse (z. B. gegen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit oder gegen kommunale Reglemente) werden gebüsst. Konkrete Höhe beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Zug gilt als hundefreundlicher Kanton mit sehr wenig kantonaler Regulierung — die zentrale Regelungsebene sind die Gemeinden. Anmeldung des Hundes und Zahlung einer allfälligen Hundeabgabe erfolgen über die Wohngemeinde/Einwohnerkontrolle; Registrierung in AMICUS obligatorisch.

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