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Hunderecht Zürich

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Zürich

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Zürich? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Hundegesetz des Kantons Zürich (HuG) 2008, revidiert per 1. Juni 2025, mit Hundeverordnung (HuV) · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Leinenpflicht an signalisierten Orten, in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und stark begangenen Straßen. Im Wald und 50 m zum Waldrand vom 1. April bis 31. Juli (Brut-/Setzzeit) generelle Leinenpflicht; ganzjährig muss der Hund im Wald in Sicht- und kurzer Distanz geführt werden. Zusätzlich anleinen bei läufigen/kranken/aggressiven Hunden. Kommunal weitergehende Regeln möglich.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht nach Rasse. Maulkorb (oder Leine) für bissige/verhaltensauffällige Hunde bzw. wenn vom Veterinäramt angeordnet. Für Hunde der Rassetypenliste II können im Bewilligungsverfahren Auflagen inkl. Maulkorbpflicht verfügt werden.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Rassetypenliste II mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Erwerb, Zucht und Zuzug in den Kanton sind grundsätzlich VERBOTEN. Dazu u. a. American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bully (inkl. XXL/Pocket), Bandog sowie Kreuzungen mit ≥ 10 % Blutanteil. Rottweiler seit 1.1.2025 neu auf der Liste (kein Neuerwerb). Für vor Listung gehaltene Hunde: Haltebewilligung mit Wesensbeurteilung.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kommunale Hundeabgabe; kantonaler Rahmen CHF 70–200 pro Jahr und Hund, Höhe legt die Gemeinde fest. Stadt Zürich: CHF 160 pro Jahr und Hund.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung obligatorisch, Mindestdeckungssumme CHF 1'000'000 (1 Mio.).

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja – seit der Revision per 1. Juni 2025 wieder kantonal obligatorisch (der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft). Theoriekurs für Ersthaltende bzw. wer > 10 Jahre keinen Hund hielt; praktischer Ausbildungskurs für ALLE Hunde (≥ 6 Lektionen, ab dem 6. Lebensmonat). Nur bei bewilligten Hundeausbildnern.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja – Mikrochip-Pflicht (durch Tierarzt) und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Anmeldung bei der Hundekontrolle der Wohngemeinde innert 10 Tagen ab dem 3. Lebensmonat bzw. Zuzug.

🚫 Bußgelder

Bußen bis CHF 5'000 (Verstoß gegen Rassenverbot Liste II), bis CHF 3'000 (Leinen-/Maulkorbverstoß), bis CHF 2'000 (Verletzung der Ausbildungspflicht), bis CHF 1'000 (fehlende Haftpflicht).

ℹ️ Besonderheiten

Zuständig ist das Veterinäramt Kanton Zürich; Umsetzung/Hundekontrolle erfolgt kommunal. Für Listenhunde-Bewilligungen ist eine Wesensbeurteilung nötig. Übergangsfristen für die obligatorischen Kurse gelten seit Einführung am 1.6.2025.

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