Hunderecht Zürich
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Zürich
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Zürich? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Gilt in Zürich Leinenpflicht?
Keine generelle Leinenpflicht im ganzen Kanton, aber eine lange Liste von Orten: in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie überall dort, wo es signalisiert ist. Angeleint werden müssen außerdem läufige, bissige und ansteckend kranke Hunde. Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht, um Rehkitze und Bodenbrüter in der Brut- und Setzzeit zu schützen. An belebten Orten ist die kurze Leine vorgeschrieben, unabhängig von der Größe des Hundes.
😷 Gilt in Zürich Maulkorbpflicht?
Kein genereller Maulkorbzwang. Wer weiß, dass sein Hund Menschen oder Tiere gefährden könnte, muss von sich aus Vorsichtsmaßnahmen treffen; das Veterinäramt kann Auflagen verfügen.
⚠️ Welche Hunde stehen in Zürich auf der Rasseliste?
Ja, und sie sind nicht bewilligungs-, sondern verbotspflichtig: Seit dem 1. Januar 2010 dürfen Hunde der Rassetypenliste II im Kanton Zürich nicht mehr gehalten, erworben, gezüchtet oder zugezogen werden. Dazu zählen Hunde mit mindestens zehn Prozent Blutanteil von American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, American Bully, American Pocket Bully, American Bully XXL, Swiss Blue Bully, Swiss Champagner Bully, Bandog und Basicdog; die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend.
💶 Wie hoch ist die Hundesteuer in Zürich?
Die Hundeabgabe setzt jede Gemeinde selbst fest und zieht sie jährlich ein; ein Kantonsbeitrag ist darin enthalten. Wer sie nicht bezahlt, muss mit Gebühren und Bußen rechnen.
🛡️ Ist eine Hundehaftpflicht in Zürich Pflicht?
Pflicht für alle Hundehaltenden, mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken. Der Nachweis ist der Wohngemeinde auf Verlangen vorzulegen; das Veterinäramt prüft ihn bei Beissvorfällen.
🎓 Braucht man in Zürich einen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?
Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine praktische Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Größe und Rasse – zu absolvieren binnen zwölf Monaten nach Beginn der Haltung, wobei der Hund zu Beginn mindestens sechs Monate alt sein muss. Ersthundehaltende müssen zusätzlich eine theoretische Ausbildung mit Prüfung ablegen, sinnvollerweise vor der Übernahme, spätestens zwei Monate danach. Anerkannt sind nur Kurse von Ausbildnerinnen und Ausbildnern mit kantonaler Bewilligung; der Abschluss wird in Amicus erfasst.
📎 Muss der Hund in Zürich gechippt und registriert sein?
Mikrochip und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank Amicus sind Pflicht. In der Schweiz geborene Hunde müssen spätestens mit drei Monaten oder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte gechipt sein; importierte Hunde sind binnen zehn Tagen nach der Einfuhr in einer Tierarztpraxis vorzustellen.
🚫 Welche Bußgelder drohen in Zürich?
Zusätzliche Verwaltungsgebühren und Bußen drohen, wenn der Hund keinen Mikrochip hat, die obligatorischen Kurse nicht absolviert werden, vorgeschriebene Meldungen unterbleiben, keine Haftpflichtversicherung besteht oder die Hundeabgabe nicht bezahlt wird.
ℹ️ Was gilt in Zürich sonst noch?
Seit dem 1. Januar 2025 steht auch der Rottweiler auf der Rassetypenliste II – Zucht, Zuzug und Erwerb sind damit verboten, und das gilt für Mischlinge mit mehr als zehn Prozent Rottweiler-Anteil. Wer vor diesem Datum im Kanton registriert war, musste bis zum 30. Juni 2025 eine Haltebewilligung beantragen. Für Reisende heißt das: Ein Rottweiler darf nicht mit in den Kanton ziehen.
🌳 Freilaufgebiete (wo ohne Leine erlaubt) Tierärztlicher Notdienst Tierärzte🎓 Hundeschulen (Sachkunde)