Hunderecht Wien
🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Wien
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Wien? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
An öffentlichen Orten gilt Leinen- ODER Maulkorbpflicht (freie Wahl). An Orten mit Menschenauflauf – öffentliche Verkehrsmittel, Lokale, Geschäfte, Veranstaltungen sowie gemeinsam genutzte Bereiche von Wohnhausanlagen – besteht zusätzlich Maulkorbpflicht. Ausnahme in vollständig eingezäunten Hundezonen.
😷 Maulkorbpflicht
Maulkorbpflicht an Orten mit vielen Menschen (Öffis, Gastronomie, Geschäfte, Veranstaltungen, gemeinsame Wohnhausbereiche). Für Listenhunde ab 6 Monaten gilt an öffentlichen Orten immer Maulkorb- UND Leinenpflicht zugleich. Der Maulkorb muss angepasst und luftdurchlässig sein.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Wiener Liste (§ 5a WrTHG): Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastín Español, Fila Brasileiro, Mastiff/Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino – und Kreuzungen. Auflagen: verpflichtender Hundeführschein (binnen 3 Monaten ab Haltungsbeginn, Nachprüfung 21.–24. Monat), stets Maulkorb + Leine öffentlich, 0,5-Promille-Grenze für die führende Person.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundeabgabe 2026: 1. Hund 72 €/Jahr, jeder weitere 105 €/Jahr (ab 3 Monaten). Ab 1.1.2027: 120 €/Jahr je Hund, Listenhunde 240 €/Jahr. Assistenzhunde befreit; weitere Ermäßigungen auf Antrag.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Ja, Haftpflichtversicherung ist Pflicht und aufrechtzuerhalten. Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden: 725.000 €.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Ja. Sachkundenachweis (Kurs) ist seit 1.7.2019 Pflicht für ALLE neuen Hundehalter, die in den letzten 2 Jahren keinen Hund gehalten haben; Nachweis bei der Anmeldung/Heimtierdatenbank. Zusätzlich verpflichtender Hundeführschein (Prüfung) für Halter von Listenhunden. Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zudem ein bundesgesetzlich einheitlicher Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Ja. Chip-Pflicht und verpflichtende Registrierung in der Heimtierdatenbank innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes.
🚫 Bußgelder
Fehlender Maulkorb (wo vorgeschrieben): mind. 100 €. Fehlender/ungültiger Hundeführschein bei Listenhund: mind. 1.000 €. Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze bei Listenhunden: 1.000 €.
ℹ️ Besonderheiten
Seit 2024/2025 novelliertes Wiener Tierhaltegesetz: u. a. 0,5-Promille-Grenze beim Führen von Listenhunden, verpflichtende Nachprüfung des Hundeführscheins (21.–24. Monat), verschärfte Sachkunde-/Registrierungspflichten. In vollständig eingezäunten Hundezonen entfällt die Leinen-/Maulkorbpflicht.