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Hunderecht Wien

🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Wien

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Wien? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Wiener Tierhaltegesetz samt Verordnung über die Festlegung hundeführscheinpflichtiger Hunde. Vollzug durch das Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60). · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Gilt in Wien Leinenpflicht?

In Wien gilt im öffentlichen Raum Leinen- oder Maulkorbpflicht – eines von beidem ist immer nötig. Für Listenhunde ist beides zugleich vorgeschrieben: Leine und Maulkorb. Frei laufen dürfen sie nur in vollständig eingezäunten Hundezonen.

😷 Gilt in Wien Maulkorbpflicht?

Für Listenhunde ab dem siebten Lebensmonat Maulkorb im öffentlichen Raum, in gemeinsam genutzten Bereichen sowie in Innenhöfen und Stiegenhäusern. Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde sind von der besonderen Maulkorbpflicht für Listenhunde ausgenommen und fallen unter die allgemeine Regel.

⚠️ Welche Hunde stehen in Wien auf der Rasseliste?

Ja: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastín Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino sowie deren Kreuzungen. Nicht von der FCI anerkannte Rassen wie der American Bully können als Kreuzung gelisteter Rassen eingestuft werden und fallen dann unter dieselben Pflichten.

💶 Wie hoch ist die Hundesteuer in Wien?

Die Hundeabgabe der Stadt Wien ist unabhängig vom Hundeführschein zu zahlen; der bestandene Schein befreit nicht davon.

🛡️ Ist eine Hundehaftpflicht in Wien Pflicht?

Eine Haftpflichtversicherung ist in Wien für die Hundehaltung vorgeschrieben; der Nachweis gehört zu den Unterlagen, die das Veterinäramt verlangen kann.

🎓 Braucht man in Wien einen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?

Für Listenhunde ist der Hundeführschein verpflichtend, und zwar binnen drei Monaten nach Beginn der Haltung; der Hund muss bei der Prüfung mindestens sechs Monate alt sein. Nach der ersten bestandenen Prüfung ist sie mit demselben Hund nach 21 bis 24 Monaten zu wiederholen. Bei der Anmeldung ist eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen – wer die Verlässlichkeit nicht nachweist, darf in Wien keinen Listenhund halten. Unabhängig davon gilt seit 1.7.2026 österreichweit (Bundes-Tierschutzgesetz) ein verpflichtender Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres; Ausnahmen nur für Fachkundige. Bestandshalter sind nicht erfasst.

📎 Muss der Hund in Wien gechippt und registriert sein?

Chip- und Registrierungspflicht nach österreichischem Tierschutzrecht; die Meldung läuft über die Heimtierdatenbank.

🚫 Welche Bußgelder drohen in Wien?

Wien ahndet konsequent: mindestens 1.000 Euro, wer einen Listenhund ohne Hundeführschein führt, mindestens 100 Euro für den fehlenden Maulkorb, 1.000 Euro bei Verstoß gegen die Promillegrenze. Bei wiederholten Verstößen kann der Hund abgenommen werden.

ℹ️ Was gilt in Wien sonst noch?

Wien kennt eine Promillegrenze für Hundehalter: Wer mit einem Listenhund unterwegs ist, darf nicht mehr als 0,5 Promille haben. Die Zucht von Listenhunden ist seit dem 1. Januar 2020 verboten.

Häufige Fragen

Gilt in Wien Leinenpflicht?
In Wien gilt im öffentlichen Raum Leinen- oder Maulkorbpflicht – eines von beidem ist immer nötig. Für Listenhunde ist beides zugleich vorgeschrieben: Leine und Maulkorb. Frei laufen dürfen sie nur in vollständig eingezäunten Hundezonen.
Welche Hunde gelten in Wien als Listenhunde?
Ja: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastín Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino sowie deren Kreuzungen. Nicht von der FCI anerkannte Rassen wie der American Bully können als Kreuzung gelisteter Rassen eingestuft werden und fallen dann unter dieselben Pflichten.
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wien?
Die Hundeabgabe der Stadt Wien ist unabhängig vom Hundeführschein zu zahlen; der bestandene Schein befreit nicht davon.

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