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Hunderecht Wallis

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Wallis

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Wallis? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Tierschutz (kantonales Tierschutz-Ausführungsgesetz, SGS 455.1, vom 19.12.2014) sowie die Verordnung über die Ausbildung der Hundehalter (455.100) und das kommunale Hundesteuer-Reglement. Vollzug durch das Kantonale Amt für Veterinärwesen (SCAV). · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Leinenpflicht innerhalb von Ortschaften (Gemeinden können Ausnahmen/Freilaufzonen beschliessen), zudem bei Schulen, Spielplätzen, Sportanlagen, im öffentlichen Verkehr, an Haltestellen/Bahnhöfen, an stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren und in ausgeschiedenen Naturschutzgebieten. Ausserhalb müssen Hunde jederzeit unter Kontrolle stehen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle kantonale Maulkorbpflicht; kann im Einzelfall von der Behörde (SCAV/Gemeinde) für auffällige Hunde angeordnet werden. Details beim Veterinäramt (SCAV) erfragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Ja, Rasseverbot: Der Staatsrat hat 2005 (gestützt auf das Tierschutz-Ausführungsgesetz) eine Liste potenziell gefährlicher Rassen mit Haltungsverbot erlassen. Betroffen sind u.a. American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pitbull Terrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Rottweiler, Mastiff, Mastino Napoletano und Mastin Español (inkl. Kreuzungen). Neuanschaffung verboten; nur Kurzaufenthalt bis max. 30 Tage/Jahr erlaubt.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundesteuer ist kommunal geregelt und jährlich (Ende März) fällig, Grössenordnung rund CHF 150 pro Hund/Jahr; in Sitten (Sion) rund CHF 160 pro Hund/Jahr. Genauer Betrag bei der Wohnsitzgemeinde erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja, gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht; Nachweis (Versicherungsattest) ist der Gemeinde bei der Anmeldung vorzulegen. In der Regel genügt die Privat-Haftpflicht. Keine kantonal fixierte Mindestdeckungssumme bekannt - beim Veterinäramt/der Gemeinde erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja, kantonale Kurspflicht: Seit 1.1.2020 müssen alle neuen Hundehalter einen Ausbildungskurs absolvieren und die Abschlussbescheinigung vorweisen (Verordnung über die Hundehalter-Ausbildung, 455.100). Diese kantonale Pflicht besteht unabhängig vom 2017 abgeschafften nationalen SKN.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (schweizweit); zudem Anmeldung des Hundes bei der Wohnsitzgemeinde.

🚫 Bußgelder

Verstösse (z.B. gegen Leinenpflicht, Melde-/Steuerpflicht, Rasseverbot) werden gebüsst; konkrete Bussenhöhen sind kantonal/kommunal geregelt und im Einzelfall beim Veterinäramt (SCAV) bzw. der Gemeinde zu erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Zweisprachiger Kanton (DE/FR): Recht besteht als 'Loi/Gesetz' in beiden Sprachen. Hundekot muss eingesammelt und entsorgt werden. Meldepflicht bei Beissvorfällen (Verletzung von Menschen oder erhebliche Verletzung anderer Tiere) an die Behörde. Steuer-/Anmeldepflicht bereits ab Aufenthalt von rund 3 Monaten pro Jahr im Kanton.

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