Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Waadt

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Waadt

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Waadt? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Loi du 31 octobre 2006 sur la police des chiens (LPolC, RSV 133.75) samt Ausführungsreglement vom 9. April 2014 (RLPolC). Ergänzend gilt eidgenössisches Tierschutzrecht (TSchG/TSchV). · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Kantonal keine generelle Leinenpflicht; Hunde sind unter Kontrolle zu halten. Konkrete Leinenzonen (Wald/Wildschutz während der Setzzeit, Ortszentren, Parks, ÖV, Uferwege) regeln Gemeinden und kantonale Vorschriften — vor Ort/bei der Gemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Für potenziell gefährliche Hunde (Kategorie CPD) sowie im Einzelfall bei auffälligen Hunden kann das Veterinäramt (DGAV/DAVI) Maulkorb- und Leinenpflicht anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Waadt verbietet keine Rassen, sondern führt eine Bewilligungspflicht: Als potenziell gefährlich (chiens potentiellement dangereux, CPD) gelten American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier, Rottweiler sowie American Bully und deren Kreuzungen (mind. ein Elternteil dieser Rassen). Für diese ist eine kantonale Haltebewilligung nötig.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundesteuer (impôt sur les chiens) in Lausanne CHF 190/Jahr pro Hund (CHF 100 Kantonsanteil + CHF 90 Gemeindeanteil), zzgl. CHF 20 Registrierungsgebühr. In anderen Waadtländer Gemeinden abweichend.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung (RC) für Hundehalter ist im Kanton Waadt obligatorisch (Art. 15 LPolC); für potenziell gefährliche Hunde zwingend Voraussetzung der Bewilligung. Konkrete Mindestdeckungssumme beim Veterinäramt erfragen (in CH-Kantonen üblich CHF 1–5 Mio.).

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Der nationale SKN-Ausbildungspflicht (obligatorische Kurse für alle Halter) wurde per 1. Januar 2017 abgeschafft. In Waadt bleiben Pflichtkurse (cours obligatoires) für Halter potenziell gefährlicher Hunde (CPD) bestehen; für gewöhnliche Hunde sind Kurse freiwillig empfohlen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS; zusätzlich Anmeldung des Hundes bei der Wohngemeinde. Halsband/Marke mit Halterdaten wird verlangt.

🚫 Bußgelder

Bei Verstössen gegen die LPolC Bussen bis mehrere hundert bis tausend CHF möglich; genaue Höhe je nach Delikt beim Veterinäramt/der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Bewilligungssystem statt Rasseverbot (anders als GE/VS/FR, die Rassen verbieten). Zuständig ist die Direction générale de l'agriculture, de la viticulture et des affaires vétérinaires (DGAV, vormals Office vétérinaire). Hundehalter müssen Beissvorfälle melden; das Veterinäramt kann Verhaltensbeurteilungen und Auflagen verfügen.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen