Hunderecht Waadt
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Waadt
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Waadt? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Kantonal keine generelle Leinenpflicht; Hunde sind unter Kontrolle zu halten. Konkrete Leinenzonen (Wald/Wildschutz während der Setzzeit, Ortszentren, Parks, ÖV, Uferwege) regeln Gemeinden und kantonale Vorschriften — vor Ort/bei der Gemeinde erfragen.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Für potenziell gefährliche Hunde (Kategorie CPD) sowie im Einzelfall bei auffälligen Hunden kann das Veterinäramt (DGAV/DAVI) Maulkorb- und Leinenpflicht anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Waadt verbietet keine Rassen, sondern führt eine Bewilligungspflicht: Als potenziell gefährlich (chiens potentiellement dangereux, CPD) gelten American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier, Rottweiler sowie American Bully und deren Kreuzungen (mind. ein Elternteil dieser Rassen). Für diese ist eine kantonale Haltebewilligung nötig.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundesteuer (impôt sur les chiens) in Lausanne CHF 190/Jahr pro Hund (CHF 100 Kantonsanteil + CHF 90 Gemeindeanteil), zzgl. CHF 20 Registrierungsgebühr. In anderen Waadtländer Gemeinden abweichend.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung (RC) für Hundehalter ist im Kanton Waadt obligatorisch (Art. 15 LPolC); für potenziell gefährliche Hunde zwingend Voraussetzung der Bewilligung. Konkrete Mindestdeckungssumme beim Veterinäramt erfragen (in CH-Kantonen üblich CHF 1–5 Mio.).
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Der nationale SKN-Ausbildungspflicht (obligatorische Kurse für alle Halter) wurde per 1. Januar 2017 abgeschafft. In Waadt bleiben Pflichtkurse (cours obligatoires) für Halter potenziell gefährlicher Hunde (CPD) bestehen; für gewöhnliche Hunde sind Kurse freiwillig empfohlen.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS; zusätzlich Anmeldung des Hundes bei der Wohngemeinde. Halsband/Marke mit Halterdaten wird verlangt.
🚫 Bußgelder
Bei Verstössen gegen die LPolC Bussen bis mehrere hundert bis tausend CHF möglich; genaue Höhe je nach Delikt beim Veterinäramt/der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Bewilligungssystem statt Rasseverbot (anders als GE/VS/FR, die Rassen verbieten). Zuständig ist die Direction générale de l'agriculture, de la viticulture et des affaires vétérinaires (DGAV, vormals Office vétérinaire). Hundehalter müssen Beissvorfälle melden; das Veterinäramt kann Verhaltensbeurteilungen und Auflagen verfügen.