Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Vorarlberg

🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Vorarlberg

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Vorarlberg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Vorarlberg hat kein eigenes umfassendes Hundegesetz. Die Hundehaltung wird vor allem über das Landes-Sicherheitsgesetz (Regelung gefaehrlicher/Listenhunde), das bundesweite Tierschutzgesetz samt 2. Tierhalteverordnung sowie Gemeindeverordnungen geregelt. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine landesweite generelle Leinenpflicht. Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefaehrdet oder belaestigt wird. Leinen- und Maulkorbzwang koennen von der jeweiligen Gemeinde (z. B. Ortsgebiet, Parks) verordnet und bei Listenhunden bzw. im Einzelfall per Bescheid des Buergermeisters vorgeschrieben werden. Konkrete Regeln bei der Gemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Kein genereller Maulkorbzwang. Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen werden im Einzelfall sowie bei Listenhunden mittels Bescheid vorgeschrieben; Details bei der Gemeinde/BH erfragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Ja. Die Haltung gelisteter Hunde ist bewilligungspflichtig (Bewilligung durch den Buergermeister). Genannt werden u. a. Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Ridgeback, Bandog/Pitbull-Kreuzungen sowie deren Kreuzungen. Auflagen (z. B. Sachkundenachweis, Maulkorb/Leine) werden per Bescheid festgelegt; genaue Liste und Voraussetzungen bei der Gemeinde/BH erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundeabgabe kommunal (Stand 2026): Bregenz 75 € (Kampfhund 392 €, landwirtschaftlicher Hund 27 €); Dornbirn 86,10 € je Hund.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Keine landesweite generelle Haftpflichtversicherungspflicht fuer alle Hunde. Fuer Listen-/gefaehrliche Hunde kann eine Haftpflichtversicherung als Auflage vorgeschrieben werden. Empfohlen ist eine Hundehaftpflicht in jedem Fall; Mindestsumme bei der Gemeinde/BH erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Seit 1. Juli 2026 gilt bundesweit (auch in Vorarlberg) ein verpflichtender Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres. Bestandshalter (Hund vor 1.7.2026) sind ausgenommen. Für Listenhunde zusätzliche Auflagen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja (bundesweit). Chippflicht: Kennzeichnung durch den Tierarzt vor der ersten Abgabe, spaetestens mit 3 Monaten. Registrierung in der oesterreichischen Heimtierdatenbank binnen eines Monats nach Chippung.

🚫 Bußgelder

Verstoesse (fehlende Kennzeichnung/Registrierung, Missachtung von Bescheid-Auflagen, Halten eines Listenhundes ohne Bewilligung) sind Verwaltungsuebertretungen und koennen mit Geldstrafen geahndet werden. Konkrete Strafhoehen bei der Gemeinde/BH erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Vieles ist in Vorarlberg auf Gemeindeebene geregelt (Leinen-/Maulkorbzonen, Hundeabgabe, Sackerlpflicht/Kotbeseitigung). Verantwortliche Behoerde fuer Listenhund-Bewilligungen und Einzelbescheide ist der Buergermeister der Wohnsitzgemeinde; lokale Vorschriften vor Ort bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft erfragen.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen