Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Uri

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Uri

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Uri? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Uri hat kein eigenes kantonales Hundegesetz. Es gelten die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung sowie kantonale Einzelbestimmungen (u.a. Jagdverordnung und Veterinärverordnung); für Registrierung, Besteuerung sowie Sicherheit und Ordnung sind die Gemeinden zuständig. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Kantonal gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und in Waldrandgebieten (50 m Abstand zum Wald) zum Schutz von Wildtieren (Arbeitshunde ausgenommen). Weitergehende Leinenpflichten regeln die Gemeinden individuell (in den meisten Urner Gemeinden mit Reglement, teils ausgenommen Altdorf und Seelisberg).

😷 Maulkorbpflicht

Keine allgemeine Maulkorbpflicht. Die Kantonstierärztin/das Veterinäramt kann im Einzelfall (z.B. nach Vorfällen oder Auffälligkeiten) Leinen- und Maulkorbzwang anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rassenliste und keine speziellen Regelungen für potenziell gefährliche Hunde; kein Rasseverbot im Kanton Uri.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben (in Uri je nach Gemeinde ca. CHF 30 bis 300/Jahr). Konkreter Betrag für Altdorf beim Gemeindesteueramt Altdorf erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Bundesrechtlich empfohlen/branchenüblich ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckung von mind. 3 Mio. CHF; ob im Kanton Uri bzw. der jeweiligen Gemeinde verpflichtend, beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Keine kantonale Sachkunde- oder obligatorische Hundekurs-Pflicht (der nationale SKN-Obligatorium wurde 2017 abgeschafft). Ein Kurs oder Wesenstest kann vom Veterinäramt im Einzelfall angeordnet werden.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Bundesweit Pflicht: Mikrochip (spätestens 3 Monate nach Geburt, vor Weitergabe) durch einen in der Schweiz tätigen Tierarzt und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (Identitas AG).

🚫 Bußgelder

Verstöße (z.B. gegen die Leinenpflicht im Wald) werden mit Bussen geahndet; konkrete Höhe kommunal/kantonal, beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Uri ist ein liberaler Kanton ohne eigenes Hundegesetz und ohne Rasseliste. Wesentliche Vorgaben ergeben sich aus Bundesrecht (Chip/AMICUS) und kommunalen Reglementen (Taxe, lokale Leinenpflicht). Saisonale Wald-Leinenpflicht 1.4.–31.7. beachten.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen