Hunderecht Uri
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Uri
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Uri? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Kantonal gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und in Waldrandgebieten (50 m Abstand zum Wald) zum Schutz von Wildtieren (Arbeitshunde ausgenommen). Weitergehende Leinenpflichten regeln die Gemeinden individuell (in den meisten Urner Gemeinden mit Reglement, teils ausgenommen Altdorf und Seelisberg).
😷 Maulkorbpflicht
Keine allgemeine Maulkorbpflicht. Die Kantonstierärztin/das Veterinäramt kann im Einzelfall (z.B. nach Vorfällen oder Auffälligkeiten) Leinen- und Maulkorbzwang anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Keine Rassenliste und keine speziellen Regelungen für potenziell gefährliche Hunde; kein Rasseverbot im Kanton Uri.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben (in Uri je nach Gemeinde ca. CHF 30 bis 300/Jahr). Konkreter Betrag für Altdorf beim Gemeindesteueramt Altdorf erfragen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Bundesrechtlich empfohlen/branchenüblich ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckung von mind. 3 Mio. CHF; ob im Kanton Uri bzw. der jeweiligen Gemeinde verpflichtend, beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Keine kantonale Sachkunde- oder obligatorische Hundekurs-Pflicht (der nationale SKN-Obligatorium wurde 2017 abgeschafft). Ein Kurs oder Wesenstest kann vom Veterinäramt im Einzelfall angeordnet werden.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Bundesweit Pflicht: Mikrochip (spätestens 3 Monate nach Geburt, vor Weitergabe) durch einen in der Schweiz tätigen Tierarzt und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (Identitas AG).
🚫 Bußgelder
Verstöße (z.B. gegen die Leinenpflicht im Wald) werden mit Bussen geahndet; konkrete Höhe kommunal/kantonal, beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Uri ist ein liberaler Kanton ohne eigenes Hundegesetz und ohne Rasseliste. Wesentliche Vorgaben ergeben sich aus Bundesrecht (Chip/AMICUS) und kommunalen Reglementen (Taxe, lokale Leinenpflicht). Saisonale Wald-Leinenpflicht 1.4.–31.7. beachten.