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Hunderecht Thurgau

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Thurgau

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Thurgau? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Hundegesetz des Kantons Thurgau (RB 641.2) samt Hundeverordnung (RB 641.21); revidierte Fassung in Kraft seit 1. Mai 2025. Vollzug durch das kantonale Veterinäramt und die Gemeinden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht, aber Leinenpflicht in Parkanlagen, bei Schulen, Spielplätzen, Sportanlagen und an stark befahrenen Strassen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Gemeinden können zusätzliche Vorschriften erlassen.

😷 Maulkorbpflicht

Kein genereller Maulkorbzwang. Aggressive/auffällige Hunde können zu Leine oder Maulkorb verpflichtet werden. Potenziell gefährliche Hunde (Listenhunde) müssen in der Öffentlichkeit an einer festen Leine von max. 2,5 m geführt werden und einen geeigneten Maulkorb tragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Rassetypenliste mit Bewilligungspflicht (kein generelles Verbot). Als potenziell gefährlich gelten u.a. American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Tosa, Mastiffs und Hunde vom Typ Pitbull sowie deren Kreuzungen. Haltung/Betreuung braucht eine Bewilligung des Veterinäramts (Bearbeitung ca. 4 Wochen); ab 20 Monaten ist ein Wesenstest fällig. Ausnahme möglich bei Gentest mit weniger als 50% Anteil einer Listenrasse.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kommunal festgelegt. In Frauenfeld ab 2026 CHF 120/Jahr für den ersten Hund und CHF 195/Jahr für den zweiten Hund im Haushalt (Ausschöpfung des Maximums). Kantonales Minimum: CHF 80 (erster) / CHF 130 (weiterer Hund); Gemeinden dürfen seit Mai 2025 um bis zu 50% erhöhen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung ist für alle Hundehalter obligatorisch, Mindestdeckungssumme CHF 3 Millionen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja, allgemeine Ausbildungspflicht: obligatorisches praktisches Hundetraining von 10 Lektionen innert einem Jahr nach Anschaffung (unabhängig von der Grösse). Für Listenhunde zusätzlich ein Theoriekurs (SKN-online über hundekurse.ch) sowie ein Wesenstest.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (amicus.ch); zusätzlich Anmeldung bei der Hundekontrolle der Wohnsitzgemeinde.

🚫 Bußgelder

Fixe Ordnungsbussen: CHF 50 für nicht angeleinte Hunde in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen; CHF 100 für Verstoss gegen die Wald-Leinenpflicht (1.4.–31.7.). Weitergehende Massnahmen nach § 7 Hundegesetz möglich.

ℹ️ Besonderheiten

Der frühere nationale obligatorische Sachkundenachweis (SKN) wurde 2017 abgeschafft, der TG-Kanton hat aber eine eigene kantonale Ausbildungspflicht (10 Lektionen) beibehalten. Registrierung national über AMICUS. Hunde dürfen nachts nicht unbeaufsichtigt draussen sein. Für Listenhunde gilt zusätzlich Bewilligungs-, Maulkorb-, Leinen- (max. 2,5 m) und Wesenstestpflicht.

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