Hunderecht Tessin
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Tessin
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Tessin? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle kantonale Leinenpflicht, aber an von Publikum oder anderen Tieren frequentierten Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden (Art. 7 Abs. 4 LCani); genaue Leinenzonen legen die Gemeinden per Ordnung fest (kommunal). Als gefährlich eingestufte Hunde und Hunde der beschränkten Rassen unterliegen strengerer Leinenpflicht.
😷 Maulkorbpflicht
Kein genereller Maulkorbzwang; nach Art. 7 Abs. 4 LCani ist ein Maulkorb zu verwenden, wenn die Umstände es erfordern. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen stets an Leine UND Maulkorb geführt werden (Art. 15 Abs. 2 LCani).
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Kein Halteverbot bestimmter Rassen, aber eine Liste von rund 30 Rassen (und deren Kreuzungen) unterliegt einer Bewilligungspflicht durch das kantonale Veterinäramt vor dem Erwerb (Art. 14 LCani, seit 1.4.2009). Enthalten sind u.a. Pitbull/American Pit Bull, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, American Bulldog, Deutscher/Belgischer Schäferhund sowie diverse Hirten- und Wolfshunde; seit 1.1.2026 zusätzlich Presa Canario und Saarloos-Wolfhund. Genaue aktuelle Liste beim Veterinäramt (UVC) erfragen.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Die Hundetaxe legt die Wohngemeinde fest, im kantonalen Rahmen CHF 75–125 (Art. 4 LCani). Beispiele: Bellinzona CHF 110, Lugano CHF 75.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Ja, Haftpflichtversicherung ist Pflicht (Art. 5 LCani); Mindestdeckungssumme laut Regolamento (RCani, ab 1.1.2026) CHF 3 Millionen. Bei Nichterfüllung setzt die Gemeinde eine Frist von max. 3 Monaten.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Für die ~30 bewilligungspflichtigen Rassen gelten strengere Ausbildungs- und Wesenstestpflichten. Ab 1.9.2026 zusätzlich kantonale Theorie-Kurspflicht (mind. 6 h, ~CHF 120) für alle Ersthalter bzw. Personen ohne Hundehaltung in den letzten 10 Jahren – rasseunabhängig; Nachweis über AMICUS.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Ja, Mikrochip-Pflicht nach eidgenössischer Tierseuchengesetzgebung (Art. 2 LCani) und obligatorische Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (ersetzte ANIS).
🚫 Bußgelder
Bussen bis CHF 20'000 bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Widerhandlungen (Art. 21 LCani); geringfügige Verstöße (z. B. Hundekot, Leinenpflicht) werden von den Gemeinden per Ordnungsbusse geahndet.
ℹ️ Besonderheiten
Neues Recht seit 1.1.2026: Begriff Detentore (Halter) statt Proprietario, Einführung der persona ausiliaria (Betreuungsperson); auf Hundefreilaufzonen müssen Begleitpersonen volljährig sein, auffällig aggressive Hunde sind zu entfernen, läufige/ovulierende Hündinnen haben keinen Zutritt. Bewilligung für beschränkte Rassen kostet CHF 350. Kampagne gegen Hundekot Se non raccogli, ti vedo!