Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Tessin

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Tessin

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Tessin? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Kantonales Hundegesetz (Legge sui cani / LCani) vom 19. Februar 2008 samt Ausführungsverordnung (Regolamento sui cani / RCani), totalrevidiert und seit 1. Januar 2026 in Kraft. Zusätzlich regeln die Gemeinden (Comuni) Details wie Leinenzonen per kommunaler Verordnung. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht, aber an von Publikum oder anderen Tieren frequentierten Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden (Art. 7 Abs. 4 LCani); genaue Leinenzonen legen die Gemeinden per Ordnung fest (kommunal). Als gefährlich eingestufte Hunde und Hunde der beschränkten Rassen unterliegen strengerer Leinenpflicht.

😷 Maulkorbpflicht

Kein genereller Maulkorbzwang; nach Art. 7 Abs. 4 LCani ist ein Maulkorb zu verwenden, wenn die Umstände es erfordern. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen stets an Leine UND Maulkorb geführt werden (Art. 15 Abs. 2 LCani).

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Kein Halteverbot bestimmter Rassen, aber eine Liste von rund 30 Rassen (und deren Kreuzungen) unterliegt einer Bewilligungspflicht durch das kantonale Veterinäramt vor dem Erwerb (Art. 14 LCani, seit 1.4.2009). Enthalten sind u.a. Pitbull/American Pit Bull, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, American Bulldog, Deutscher/Belgischer Schäferhund sowie diverse Hirten- und Wolfshunde; seit 1.1.2026 zusätzlich Presa Canario und Saarloos-Wolfhund. Genaue aktuelle Liste beim Veterinäramt (UVC) erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Die Hundetaxe legt die Wohngemeinde fest, im kantonalen Rahmen CHF 75–125 (Art. 4 LCani). Beispiele: Bellinzona CHF 110, Lugano CHF 75.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja, Haftpflichtversicherung ist Pflicht (Art. 5 LCani); Mindestdeckungssumme laut Regolamento (RCani, ab 1.1.2026) CHF 3 Millionen. Bei Nichterfüllung setzt die Gemeinde eine Frist von max. 3 Monaten.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Für die ~30 bewilligungspflichtigen Rassen gelten strengere Ausbildungs- und Wesenstestpflichten. Ab 1.9.2026 zusätzlich kantonale Theorie-Kurspflicht (mind. 6 h, ~CHF 120) für alle Ersthalter bzw. Personen ohne Hundehaltung in den letzten 10 Jahren – rasseunabhängig; Nachweis über AMICUS.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja, Mikrochip-Pflicht nach eidgenössischer Tierseuchengesetzgebung (Art. 2 LCani) und obligatorische Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (ersetzte ANIS).

🚫 Bußgelder

Bussen bis CHF 20'000 bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Widerhandlungen (Art. 21 LCani); geringfügige Verstöße (z. B. Hundekot, Leinenpflicht) werden von den Gemeinden per Ordnungsbusse geahndet.

ℹ️ Besonderheiten

Neues Recht seit 1.1.2026: Begriff Detentore (Halter) statt Proprietario, Einführung der persona ausiliaria (Betreuungsperson); auf Hundefreilaufzonen müssen Begleitpersonen volljährig sein, auffällig aggressive Hunde sind zu entfernen, läufige/ovulierende Hündinnen haben keinen Zutritt. Bewilligung für beschränkte Rassen kostet CHF 350. Kampagne gegen Hundekot Se non raccogli, ti vedo!

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen