Hunderecht Steiermark
🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Steiermark
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Steiermark? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Im öffentlich zugänglichen Ortsbereich (Straßen, Plätze, Lokale, Geschäfte) gilt Leinen- ODER Maulkorbpflicht, sodass das Tier jederzeit beherrschbar ist. In öffentlichen Parks besteht ausnahmslose Leinenpflicht, ausgenommen ausgewiesene und eingezäunte Hundewiesen. Gemeinden können strengere Regeln festlegen.
😷 Maulkorbpflicht
Alternativ zur Leine reicht im Ortsbereich ein passender Maulkorb (Leinen- oder Maulkorbpflicht). Bestimmte Gebrauchshunde (z. B. Jagd-, Therapie-, Hüte-, Dienst-/Militär-, Rettungshunde) sind ausgenommen, wenn Maulkorb/Leine die Aufgabe vereiteln würde.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Die Steiermark führt KEINE Rasseliste – es gibt keine rasseabhängigen Sonderauflagen. Für alle Hunde gelten dieselben Halterpflichten (Hundekundenachweis, Leinen-/Maulkorbregelung). Auffällig gewordene Hunde können im Einzelfall von der Behörde (BH/Gemeinde) mit Auflagen belegt werden.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundeabgabe wird von der Gemeinde erhoben: 1. Hund jährlich mind. 60 und höchstens 100 EUR, Nutz-/Jagdhunde höchstens 30 EUR/Jahr. Graz hat die Hundeabgabe zum 1.1.2019 abgeschafft (kein Hundegeld in Graz). Genaue Höhe bei der Gemeinde erfragen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Ja, Haftpflichtversicherung ist verpflichtend (§ 3b StLSG) mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 EUR; kann auch über eine Haushalts-/Jagdhaftpflicht oder gleichartige Versicherung abgedeckt sein. Fehlender Nachweis kann zur Verwaltungsstrafe führen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Ja: Hundekundenachweis (Sachkundenachweis) verpflichtend für Personen, die ab 1.1.2013 einen Hund angeschafft haben und nicht mindestens 5 Jahre Hundehaltung nachweisen können – nachzuholen binnen 1 Jahr. Erfolgt über einen ca. 4-stündigen Kurs bei einer Tierärztin/einem Tierarzt (Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung). Ein separater Wesenstest ist landesweit nicht vorgeschrieben; Einzelauflagen bei der Gemeinde/BH erfragen. Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zudem ein bundesgesetzlich einheitlicher Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres (Ausnahmen für Fachkundige).
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Ja: Bundesweit (Tierschutzgesetz) sind Hunde per Mikrochip zu kennzeichnen und in der zentralen Heimtierdatenbank zu registrieren; zusätzlich Anmeldung/Meldung bei der Gemeinde (für Abgabe/Register).
🚫 Bußgelder
Verstöße gegen das StLSG (z. B. fehlende Leine/Maulkorb, fehlender Versicherungs- oder Hundekundenachweis) sind Verwaltungsübertretungen und werden mit Geldstrafe geahndet; konkrete Höhe im Einzelfall bei der Gemeinde/BH erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Steiermark setzt statt einer Rasseliste auf einen generellen Hundekundenachweis für alle neuen Halter. Halter müssen Gefährdung/unzumutbare Belästigung Dritter verhindern und Verunreinigungen (Kot) beseitigen. Zuständig für Detailfragen: Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft (BH); Land Steiermark Abt. 3, abteilung3@stmk.gv.at.