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Hunderecht Steiermark

🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Steiermark

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Steiermark? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), insbesondere § 3b (Halten von Tieren), sowie das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 und die Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Im öffentlich zugänglichen Ortsbereich (Straßen, Plätze, Lokale, Geschäfte) gilt Leinen- ODER Maulkorbpflicht, sodass das Tier jederzeit beherrschbar ist. In öffentlichen Parks besteht ausnahmslose Leinenpflicht, ausgenommen ausgewiesene und eingezäunte Hundewiesen. Gemeinden können strengere Regeln festlegen.

😷 Maulkorbpflicht

Alternativ zur Leine reicht im Ortsbereich ein passender Maulkorb (Leinen- oder Maulkorbpflicht). Bestimmte Gebrauchshunde (z. B. Jagd-, Therapie-, Hüte-, Dienst-/Militär-, Rettungshunde) sind ausgenommen, wenn Maulkorb/Leine die Aufgabe vereiteln würde.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Die Steiermark führt KEINE Rasseliste – es gibt keine rasseabhängigen Sonderauflagen. Für alle Hunde gelten dieselben Halterpflichten (Hundekundenachweis, Leinen-/Maulkorbregelung). Auffällig gewordene Hunde können im Einzelfall von der Behörde (BH/Gemeinde) mit Auflagen belegt werden.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundeabgabe wird von der Gemeinde erhoben: 1. Hund jährlich mind. 60 und höchstens 100 EUR, Nutz-/Jagdhunde höchstens 30 EUR/Jahr. Graz hat die Hundeabgabe zum 1.1.2019 abgeschafft (kein Hundegeld in Graz). Genaue Höhe bei der Gemeinde erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja, Haftpflichtversicherung ist verpflichtend (§ 3b StLSG) mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 EUR; kann auch über eine Haushalts-/Jagdhaftpflicht oder gleichartige Versicherung abgedeckt sein. Fehlender Nachweis kann zur Verwaltungsstrafe führen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja: Hundekundenachweis (Sachkundenachweis) verpflichtend für Personen, die ab 1.1.2013 einen Hund angeschafft haben und nicht mindestens 5 Jahre Hundehaltung nachweisen können – nachzuholen binnen 1 Jahr. Erfolgt über einen ca. 4-stündigen Kurs bei einer Tierärztin/einem Tierarzt (Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung). Ein separater Wesenstest ist landesweit nicht vorgeschrieben; Einzelauflagen bei der Gemeinde/BH erfragen. Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zudem ein bundesgesetzlich einheitlicher Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres (Ausnahmen für Fachkundige).

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja: Bundesweit (Tierschutzgesetz) sind Hunde per Mikrochip zu kennzeichnen und in der zentralen Heimtierdatenbank zu registrieren; zusätzlich Anmeldung/Meldung bei der Gemeinde (für Abgabe/Register).

🚫 Bußgelder

Verstöße gegen das StLSG (z. B. fehlende Leine/Maulkorb, fehlender Versicherungs- oder Hundekundenachweis) sind Verwaltungsübertretungen und werden mit Geldstrafe geahndet; konkrete Höhe im Einzelfall bei der Gemeinde/BH erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Steiermark setzt statt einer Rasseliste auf einen generellen Hundekundenachweis für alle neuen Halter. Halter müssen Gefährdung/unzumutbare Belästigung Dritter verhindern und Verunreinigungen (Kot) beseitigen. Zuständig für Detailfragen: Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft (BH); Land Steiermark Abt. 3, abteilung3@stmk.gv.at.

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