Hunderecht Solothurn
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Solothurn
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Solothurn? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Im Wald gilt Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli sowie an besonders bezeichneten öffentlichen Orten. Einzelne Hunde müssen ganzjährig an die Leine, wenn sie nicht sicher unter Kontrolle gehalten werden können; Gemeinden können weitergehende Vorschriften erlassen.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Das Veterinäramt kann im Einzelfall per Verfügung Leinen- und/oder Maulkorbpflicht anordnen (z. B. nach Vorfällen). Details beim Veterinäramt Solothurn erfragen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Bewilligungspflichtige Rassen (Stand 2026, Revision in Kraft seit 1.1.2026, + Kreuzungen): Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und American Bully.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Die Hundetaxe legen die Einwohnergemeinden fest, kantonaler Rahmen 50 bis maximal 200 CHF pro Jahr und Hund. Genauer Betrag für die Stadt Solothurn bei der Einwohnergemeinde erfragen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung ist für alle Hundehaltenden obligatorisch; sie muss die mit der Hundehaltung verbundenen Risiken sowie die Haftung von Halter und tatsächlicher Aufsichtsperson ausdrücklich abdecken. Eine gesetzliche Mindestdeckungssumme ist im Kanton nicht festgelegt (marktüblich mind. 1 Mio. CHF); im Zweifel beim Veterinäramt erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Der nationale obligatorische SKN-Kurs wurde 2017 abgeschafft; für gewöhnliche Hunde besteht keine allgemeine kantonale Sachkundepflicht. Für bewilligungspflichtige Rassen sind Sachkunde-Nachweis (Kenntnisse in Haltung und Umgang), Volljährigkeit und ein einwandfreier Leumund erforderlich; der Nachweis kann u. a. über eine mindestens einjährige frühere Hundehaltung erbracht werden.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Jeder Hund muss durch eine Tierärztin/einen Tierarzt mit Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Hunde über 3 Monate sind zudem bei der Wohngemeinde anzumelden (mit Chipnummer und Nachweis der Haftpflichtversicherung).
🚫 Bußgelder
Konkrete Bussenbeträge sind im Hundegesetz nicht bezifferbar publiziert; Widerhandlungen (z. B. fehlende Anmeldung, Verstoss gegen Leinen-/Bewilligungspflicht) werden gebüsst. Genaue Bussenhöhe beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Ausserkantonale Bewilligungen für Listenhunde werden anerkannt, sofern der Hund keine Vorfälle aufweist. Wildernde und streunende Hunde, die Wildtiere gefährden, dürfen entschädigungslos erlegt werden. Eine Revision des Hundegesetzes war zuletzt in Vernehmlassung.