Hunderecht Schwyz
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Schwyz
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Schwyz? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Generelle Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr; Ausnahmen für Vieh- und Herdenschutzhunde. Gemeinden können zusätzliche Leinenzonen festlegen.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht; das Veterinäramt kann Maulkorb- oder Leinenzwang für einzelne auffällige Hunde anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Keine Rassetypenliste und kein Rasseverbot im Kanton Schwyz. Massgebend ist das Verhalten des einzelnen Hundes, nicht die Rasse.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundesteuer jährlich im Januar an die Wohngemeinde; kantonaler Höchstsatz max. 40 CHF für Nutzhunde und max. 100 CHF für andere Hunde, jeder weitere Hund im Haushalt bis zu 100 CHF zusätzlich. Genauer Betrag je nach Gemeinde (z.B. Schwyz, Küssnacht) beim Gemeindesteueramt erfragen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Keine kantonal festgelegte Mindestdeckungssumme; übliche Deckung beim Versicherer prüfen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Aktuell keine generelle kantonale Ausbildungs- oder Sachkundepflicht (nationaler SKN wurde 2017 abgeschafft). Kurse/Prüfungen kann das Veterinäramt bei auffälligen Hunden anordnen; eine obligatorische Kurspflicht war in Diskussion, Stand beim Veterinäramt erfragen.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS obligatorisch; zusätzlich amtliche Hundemarke der Wohngemeinde.
🚫 Bußgelder
Verstösse gegen das Hundegesetz werden mit Busse geahndet (Höhe je nach Fall); bei wiederholten oder schweren Verstössen droht ein Hundehaltungsverbot. Genaue Bussenhöhe beim Veterinäramt erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Hunde sind so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen; Hundekot muss beseitigt werden. Vollzug über das gemeinsame Veterinäramt der Urkantone (UR/SZ/OW/NW).