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Hunderecht Salzburg

🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Salzburg

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Salzburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Salzburger Hundehaltegesetz (Regelungen zur Hundehaltung im Salzburger Landessicherheitsgesetz, LSG) · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen müssen Hunde entweder einen Maulkorb tragen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist (Alternativpflicht Leine ODER Maulkorb). In der Stadt Salzburg gelten diese Vorgaben stadtweit; einzelne Gemeinden können strengere Leinen-/Maulkorbzonen festlegen. Details bei der Gemeinde/BH erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Maulkorbpflicht besteht als Alternative zur Leine außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Flächen. Der Maulkorb muss an Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein (Hecheln und Trinken müssen möglich sein). Ausnahmen für Dienst-, Lawinen-, Jagd- und Assistenzhunde bzw. Hunde in entsprechender Ausbildung.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rasseliste. Salzburg kennt keine besonderen Auflagen für bestimmte Rassen. Ein Hund wird individuell als gefährlicher/auffälliger Hund eingestuft, wenn er Menschen oder Tiere gebissen hat oder übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigt. Für als gefährlich eingestufte Hunde sind zusätzliche Auflagen möglich: erweiterte (theoretische und praktische) Sachkunde, Wesenstest/Nachweis der Sozialverträglichkeit, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung sowie ggf. Leinen-/Maulkorbauflagen der Gemeinde. Konkrete Auflagen bei der Gemeinde/BH erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundesteuer der Stadt Salzburg (Stand 2026): 50 € (1. Hund), 90 € (2. Hund), 120 € (jeder weitere). Andere Gemeinden legen die Höhe selbst fest.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Ja, Haftpflichtversicherung Pflicht. Nachzuweisen bei der Hundeanmeldung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 EUR.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja, Sachkundenachweis Pflicht für alle Hundehalter (nicht nur für gefährliche Hunde). Der Nachweis (ca. zweistündiger Kurs, auch online) ist vor Anschaffung bzw. bei der Anmeldung zu erbringen; für als gefährlich eingestufte Hunde ist zusätzlich eine praktische Ausbildung mit dem Hund erforderlich. Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zudem ein bundesgesetzlich einheitlicher Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres (Ausnahmen für Fachkundige).

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja. Chip-/Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der Heimtierdatenbank des Bundes verpflichtend. Meldung der Haltung eines über drei Monate alten Hundes binnen einer Woche bei Gemeinde/Magistrat unter Vorlage von Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflicht-Bestätigung.

🚫 Bußgelder

Verstöße gegen die Hundehalteverordnungen (z. B. Leinen-/Maulkorbpflicht, Kotbeseitigung, Spielplatzverbot) sind Verwaltungsübertretungen und werden nach dem Salzburger Landessicherheitsgesetz mit Geldstrafen geahndet. Konkrete Bußgeldhöhen bei der Gemeinde/BH erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Hundekot ist außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Flächen sofort zu beseitigen (Ausnahme: bewaldete Flächen sowie Flächen unter Büschen/Sträuchern; nicht für Blindenführ-/Diensthunde). Auf öffentlichen Kinderspielplätzen gilt stadtweit Hundeverbot. Sachkundenachweis kann kostenlos via ID-Austria in die Heimtierdatenbank hochgeladen werden.

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