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Hunderecht Oberösterreich

🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Oberösterreich

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Oberösterreich? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Oö. Hundehaltegesetz 2024 · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet gilt für alle Hunde eine Leinen- oder Maulkorbpflicht (Leinenlänge max. 1,5 m). Für Hunde spezieller Rassen sowie auffällige Hunde gelten strengere Vorgaben (siehe Maulkorb/Listenhunde).

😷 Maulkorbpflicht

Alternativ zur Leine im Ortsgebiet; verpflichtend bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Schulen, Kindergärten, Veranstaltungen). Für Hunde spezieller Rassen (ab 12 Monaten) und auffällige Hunde besteht ständige Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten; Ausnahme: eingezäunte Freilaufflächen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Als Hunde spezieller Rassen gelten: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander. Auflagen: Halter mind. 16 Jahre, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum ab 12 Monaten, verpflichtender Wesenstest. Zusätzlich gelten 'auffällige Hunde' (aggressives Verhalten, Beißvorfall) als gefährlich mit denselben Auflagen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundeabgabe wird von der Gemeinde eingehoben. Linz: 54 EUR/Jahr pro Hund; ermäßigt 10 EUR für Wach- und berufsnotwendige Hunde; Blinden- und Therapiehunde befreit. Andere Gemeinden abweichend – bei der Gemeinde erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung ist Pflicht; Mindestdeckungssumme 725.000 € pro Hund. Der Nachweis ist spätestens 4 Wochen nach der Meldung des Hundes zu erbringen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja, Sachkundenachweis für alle Hundehalter ab 16 Jahren verpflichtend; besonders für Hunde spezieller Rassen und auffällige Hunde. Anrechenbar sind anerkannte Prüfungen (z. B. Begleithunde- oder Jagdhundeprüfung). Seit 1.7.2026 gilt österreichweit zudem ein bundesgesetzlich einheitlicher Sachkundenachweis für neue Hundehalter: 4 h Theorie vor der Anschaffung + 2 h Praxis binnen eines Jahres (Ausnahmen für Fachkundige).

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja, Chip-Kennzeichnung und Registrierung in der Heimtierdatenbank verpflichtend; Registrierungsbestätigung bei Anmeldung (Nachreichung binnen 2 Monaten möglich).

🚫 Bußgelder

Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis 7.000 EUR. Je nach Verstoß Rahmen von 200–7.000 EUR (z. B. fehlende Meldung/Sachkunde) bzw. 500–7.000 EUR (schwere Verstöße wie fehlende Leine/Maulkorb bei speziellen Rassen).

ℹ️ Besonderheiten

Neues Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft seit 1. Dezember 2024. Hunde spezieller Rassen dürfen zusammen mit höchstens einem weiteren speziellen oder großen Hund geführt werden. Befreiung von Leinen-/Maulkorbpflicht bei positivem Wesenstest über die Gemeinde/BH beantragbar. Genaue Abgabe und lokale Regelungen bei der Gemeinde/BH erfragen.

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