Hunderecht Nordrhein-Westfalen
🇩🇪 Regeln für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Nordrhein-Westfalen? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. Große Hunde (ausgewachsen ab 40 cm Widerristhöhe ODER 20 kg) müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint werden (§ 11 LHundG). Gefährliche Hunde (§ 3) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10) unterliegen landesweit strenger Anleinpflicht; weitergehende örtliche Leinenzwänge sind kommunal geregelt.
😷 Maulkorbpflicht
Maulkorbpflicht besteht landesweit außerhalb des befriedeten Besitztums für gefährliche Hunde nach § 3 und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG. Sie kann nach bestandener Verhaltensprüfung/Wesenstest durch die Ordnungsbehörde erlassen werden. Für normale große Hunde gilt keine Maulkorbpflicht.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Gefährliche Rassen nach § 3: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (Erlaubnispflicht, hohe Auflagen). Vermutet gefährliche Hunde nach § 10: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen. Auflagen: Erlaubnis/Anzeige, Sachkunde, Haftpflicht, Kennzeichnung, Anlein- und Maulkorbpflicht.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Kommunal geregelt: Köln 174 €/Jahr pro Hund (auch für gefährliche Hunde/Listenhunde kein Zuschlag), Düsseldorf 96 €, Münster 120 €. Für gefährliche Hunde/Listenhunde erhöhte Sätze in Düsseldorf 600 € und Münster 750 €/Jahr – genauen Satz bei der Gemeinde erfragen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung ist Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm/20 kg (§ 11) mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme. Für kleinere Hunde besteht keine landesweite Versicherungspflicht.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Sachkundenachweis erforderlich für Halter gefährlicher Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) sowie großer Hunde ab 40 cm/20 kg (§ 11 LHundG). Für normale kleinere Hunde ist kein Sachkundenachweis nötig.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Keine landesweite Chippflicht für alle Hunde. Mikrochip-Kennzeichnung ist verpflichtend für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (§ 11 LHundG).
🚫 Bußgelder
Verstöße gegen das LHundG (z. B. Leinen-/Maulkorbpflicht) sind als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 100.000 € bewehrt; in der Praxis meist zweistellig bis niedrig dreistellig. Nicht entfernter Hundekot ist kommunal geregelt (typisch ca. 35–150 €).
ℹ️ Besonderheiten
Anzeigepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde für große Hunde. Halter müssen volljährig und zuverlässig sein (für gefährliche/§10-Hunde Führungszeugnis). Verbot der Aggressionszucht. Konkrete Leinenzwänge, Hundeverbotszonen und Kotbeutel-Mitführpflichten sind kommunal unterschiedlich.