Hunderecht Niederösterreich
🇦🇹 Regeln für Hundehalter in Niederösterreich
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Bundesland Niederösterreich? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Im Ortsbereich müssen Hunde an öffentlichen Orten grundsätzlich entweder mit Leine oder mit Maulkorb geführt werden. An Orten mit hoher Menschenfrequenz oder räumlicher Enge (z. B. Aufzüge, Stiegenhäuser, Einkaufszentren, Kinderspielplätze, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen) sowie in von der Gemeinde per Verordnung festgelegten Hundesicherungszonen gelten strengere Vorgaben; Details bei der Gemeinde erfragen.
😷 Maulkorbpflicht
Alternativ zur Leine im Ortsbereich zulässig (Leine ODER Maulkorb). Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gilt im Ortsbereich immer Maulkorb UND Leine gleichzeitig. Ausnahmen für Dienst-, Jagd- und Therapiehunde im bestimmungsgemäßen Einsatz sowie bei veterinärmedizinischen Gründen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Ja. Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten laut Verordnung folgende Rassen und deren Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull (Pit Bull Terrier), Bandog, Rottweiler und Tosa Inu. Zusätzlich gelten individuell 'auffällige' Hunde (die ohne Provokation Mensch/Tier schwer verletzt haben oder auf gesteigerte Aggressivität gezüchtet/abgerichtet wurden). Auflagen: erweiterte Sachkunde von insgesamt 10 Stunden (Theorie + Praxis) bei einer eigens geschulten Person, verpflichtende Meldung an die Gemeinde, immer Maulkorb und Leine im Ortsbereich, max. 2 solcher Hunde pro Haushalt (Ausnahmen für Wach-/Zucht-/ausgebildete Hunde).
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundeabgabe kommunal: Für Nutz-/Gebrauchshunde landesweit auf höchstens 6,54 €/Jahr gedeckelt; für normale Hunde mindestens das Doppelte, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential/auffällige Hunde mindestens das Zehnfache der jeweiligen Nutzhundeabgabe (§ 2 NÖ Hundeabgabegesetz).
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Ja, Haftpflichtversicherung verpflichtend. Mindestversicherungssumme 725.000 EUR pro Hund für Personen- und Sachschäden. Für vor dem 1.6.2023 gehaltene Hunde war der Abschluss bis 1.6.2025 nachzuholen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Ja. Für neue Hundehalter (Ersthundehalter) ist ein allgemeiner Sachkundenachweis ('NÖ Hundepass') Pflicht, vorzulegen bei der Anmeldung bzw. spätestens innerhalb von 6 Monaten. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gilt eine erweiterte Sachkunde von insgesamt 10 Stunden. Hinweis: Seit 1.7.2026 bundesweit einheitlicher Sachkundenachweis (4 Std. Theorie vor Anschaffung, 2 Std. Praxis binnen 12 Monaten).
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Chippflicht: Hunde müssen mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank (Register beim Gesundheitsministerium) registriert sein; zusätzlich Meldung/Anmeldung bei der Gemeinde.
🚫 Bußgelder
Verwaltungsstrafen durch die Bezirkshauptmannschaft bis zu 10.000 EUR (Ersatzfreiheitsstrafe bis 4 Wochen); für bestimmte Übertretungen bis 7.000 EUR (bis 3 Wochen). Für kleinere Verstöße (Leinen-/Maulkorbpflicht nach § 8 Abs. 2) Organstrafverfügung bis 90 EUR, die der jeweiligen Gemeinde zufließt.
ℹ️ Besonderheiten
Gemeinden können per Verordnung eigene Hundesicherungszonen (Leinen-/Maulkorbzonen) festlegen. Kotbeseitigung ('Gackerlsackerl') ist Pflicht; lokale Regeln bei der Gemeinde erfragen. Max. 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential pro Haushalt. Vollzug/Details über Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft (BH).