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Hunderecht Nidwalden

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Nidwalden

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Nidwalden? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, NG 826.3) samt zugehöriger Vollzugsverordnung des Kantons Nidwalden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Leinenpflicht gilt auf Sport- und Schulanlagen sowie in Wildruhezonen (allgemein 15. Dezember bis 30. April, in einzelnen Zonen länger, z. B. Trübsee/Alpelen 1. November bis 15. Mai). Gemeinden können zusätzliche Anordnungen erlassen; im Detail beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Das Veterinäramt kann bei auffälligen oder aggressiven Hunden im Einzelfall einen Maulkorb oder andere Massnahmen anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rassenliste und kein Rasseverbot. In Nidwalden dürfen Hunde aller Rassen ohne rassenspezifische Bewilligung gehalten werden.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundetaxe CHF 120.00 pro Kalenderjahr je steuerpflichtigem Hund (ab drei Monaten); bei unterjähriger Haltung monatsanteilig.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen; eine kantonale Pflicht mit fester Mindestsumme ist nicht generell verankert. Genaue Anforderungen beim Veterinäramt erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Keine generelle kantonale Sachkunde- oder Kurspflicht (nationaler SKN wurde 2017 abgeschafft). Das Veterinäramt kann bei Bedarf im Einzelfall eine Ausbildung anordnen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS; Anmeldung beim Amt für Justiz spätestens drei Monate nach Geburt, Änderungen innert 10 Tagen melden.

🚫 Bußgelder

Verstösse gegen das Hundegesetz werden mit Busse geahndet (Höhe je nach Fall); genaue Beträge beim Veterinäramt erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Anmeldung/Kontrolle läuft über das Amt für Justiz (Hundekontrolle) in Verbindung mit AMICUS. Besonders zu beachten sind die verlängerten Leinenzeiten in mehreren Wildruhezonen.

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