Hunderecht Mallorca
🇪🇸 Regeln für Hundehalter in Mallorca
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Mallorca? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Spanienweit gibt es keine einheitliche staatliche Leinenpflicht; sie ist kommunal geregelt. In der Praxis gilt auf den Balearen und speziell in Palma de Mallorca eine Anleinpflicht auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Ordenanza Municipal de Palma). Ausnahmen nur in ausgewiesenen eingezäunten Hundeauslaufzonen (zonas de esparcimiento canino). Für als potenziell gefährlich eingestufte Hunde (PPP) ist zusätzlich eine nicht ausziehbare Leine unter 2 m Pflicht, und pro Person darf nur ein PPP geführt werden.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht für alle Hunde. Verpflichtend ist der Maulkorb landesweit (Ley 50/1999 / RD 287/2002) für potenziell gefährliche Hunde (PPP) im gesamten öffentlichen Raum. In Palma und vielen Gemeinden gilt zudem Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) sowie für Hunde, die durch Aggressivität aufgefallen sind. Beim ÖPNV entscheidet der Verkehrsbetrieb (z. B. EMT Palma) über Mitnahme-, Leinen- und Maulkorbregeln.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
PPP-Rasseliste ('Perros Potencialmente Peligrosos') gilt landesweit nach RD 287/2002: Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu – jeweils inklusive Kreuzungen. Zusätzlich fallen Hunde unter die Regel, die morphologische Merkmale des Anhangs II erfüllen (u. a. Gewicht über 20 kg, Brustumfang 60-80 cm, kräftiger Kiefer). Auflagen: administrative PPP-Lizenz der Gemeinde (gültig 5 Jahre), Eintrag ins kommunale Register für gefährliche Hunde, Haftpflichtversicherung mit mind. 120.000 € Deckung, polizeiliches Führungszeugnis (ohne Vorstrafen wegen Gewalt-/Tierdelikten), psychologisch-physisches Eignungszeugnis, Volljährigkeit. Die Balearen führen keine eigene erweiterte Rasseliste über die staatliche Liste hinaus (anders als z. B. Galicien).
💶 Hundesteuer / Abgabe
Es gibt in Spanien, auf den Balearen und in Palma de Mallorca KEINE Hundesteuer wie in Deutschland. Kosten entstehen stattdessen durch die Pflicht-Kennzeichnung (Mikrochip beim Tierarzt, ca. 30-60 € einmalig) und ggf. die kommunale Registrierung; für PPP kommen Lizenzgebühr und Pflicht-Haftpflicht hinzu.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Die Ley 7/2023 schreibt eine Haftpflichtversicherung (seguro de responsabilidad civil) für ALLE Hunde vor. Diese Pflicht ist mangels bundesweiter Durchführungsverordnung (Reglamento noch nicht in Kraft, Entwurf 2026 in öffentlicher Auslegung) landesweit noch nicht einheitlich sanktioniert/vollziehbar; oft ist die Deckung bereits in der spanischen Hausrat-/Privathaftpflicht enthalten. Klar und zwingend ist dagegen die Haftpflicht für PPP: mind. 120.000 € Deckungssumme pro Schadensfall (RD 287/2002). Empfehlung für deutsche Halter: eigene Hundehaftpflicht mitführen bzw. abschließen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Die Ley 7/2023 führt für alle Hundehalter einen verpflichtenden, kostenlosen Sachkundekurs von 4 Unterrichtsstunden ein (Inhalte: rechtliche Verantwortung, Grundversorgung, Umgang/Sozialisierung; unbefristet gültig, landesweit anerkannt). Die Pflicht wird erst voll wirksam, wenn die digitale Plattform des Ministeriums freigeschaltet ist und die 6-monatige Übergangsfrist abgelaufen ist – Stand 2026 in Umsetzung, noch nicht flächendeckend erzwungen. Tierärzte, Hundeerzieher und registrierte Züchter sind befreit. Davon unabhängig besteht für PPP weiterhin die separate PPP-Lizenzpflicht (siehe Listenhunde).
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Pflicht besteht für alle Hunde. Auf den Balearen müssen Hunde per Mikrochip identifiziert und im autonomen Haustierregister RIACIB (Registro de Identificación de Animales de Companía de las Islas Baleares) eingetragen werden; nach Ley 7/2023 zusätzlich in die nationale, interoperable Datenbank. Für die Einreise nach Mallorca aus Deutschland (EU-weit geregelt): gültiger EU-Heimtierausweis, Mikrochip (Pflicht für ab 3.7.2011 erstgekennzeichnete Tiere) sowie gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor Einreise, danach lückenlose Auffrischung).
🚫 Bußgelder
Bußgelder sind kommunal gestaffelt (Beispiel Ordenanza Palma): leichte Verstöße 60-750 €, schwere 750,01-1.500 €, sehr schwere 1.500,01-3.000 €. Nicht aufgesammelter Kot / nicht mitgeführter Kotbeutel gilt als schwerer Verstoß (750-1.500 €); in der Praxis werden auch kleinere Verwarnungsgelder ab ca. 60-100 € verhängt. Verstoß gegen die Anleinpflicht: leichter Verstoß (ab 60 €). PPP ohne Maulkorb/Lizenz oder ohne Pflichtversicherung: als schwere bis sehr schwere Verstöße nach Ley 50/1999 mit mehreren hundert bis mehreren tausend Euro. Verstöße gegen Ley 7/2023 können landesweit bis 50.000 € (schwer) bzw. bis 200.000 € (sehr schwer, z. B. Misshandlung) reichen.
ℹ️ Besonderheiten
Strand-/Saisonregeln: An den meisten Stränden Mallorcas sind Hunde in der Hochsaison (i. d. R. Mai-September/Oktober) tagsüber verboten; erlaubt nur an ausgewiesenen Hundestränden (playas caninas), u. a. in Palma der Abschnitt Es Carnatge / Cala Gamba–Cala Pudent bis Puro Beach sowie weitere gemeindlich freigegebene Strände. Außerhalb der Saison lockern viele Gemeinden die Regeln (Zutritt angeleint). Voraussetzung überall: Mikrochip, gültige Impfungen/Entwurmung. Palma-Spezialität: Urin muss mit Wasser verdünnt werden (Fläschchen mitführen). ÖPNV-Mitnahme nach Vorgaben des Verkehrsbetriebs (Leine/Maulkorb/Box). Hitze: im Sommer Hunde nie im Auto lassen, Gassi früh morgens/abends (heißer Asphalt); für Fährüberfahrten/Flug gelten eigene Transportregeln. Das Neue an der Ley 7/2023: Sachkundekurs, allgemeine Haftpflichtpflicht, Verbot des Zurücklassens ohne Aufsicht über längere Zeit, strengere Zucht-/Verkaufsregeln.