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Hunderecht Luzern

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Luzern

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Luzern? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Kantonal: Gesetz über das Halten von Hunden vom 23.10.1973 (SRL Nr. 848) und Verordnung über das Halten von Hunden vom 10.12.1973 (SRL Nr. 849). Ergänzend das eidgenössische Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung (TSchV). · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht, aber Leinenzwang in öffentlich zugänglichen Lokalen (Gaststätten, Läden), Naturschutzgebieten, öffentlichen Parkanlagen, im ÖV und auf verkehrsreichen Strassen (§ 3 Hundeverordnung). Zusätzlich vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und bis 50 m am Waldrand (Jagdverordnung). Kommunale Vorschriften einzelner Gemeinden möglich.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Der Veterinärdienst kann bei auffälligen/bissigen Hunden im Einzelfall einen Maulkorb anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rassenliste: Der Kanton Luzern führt keine Liste bewilligungspflichtiger oder verbotener Hunderassen. Es gibt weder ein Rasseverbot noch eine rassespezifische Bewilligungspflicht. Auflagen erfolgen verhaltensbezogen im Einzelfall durch den Veterinärdienst.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Stadt Luzern: CHF 120 pro Hund und Jahr (Hofhunde CHF 40, Wachhunde CHF 60); Rechnung im Mai. Höhe variiert je Gemeinde (Kanton üblich ca. CHF 50-200).

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Keine generelle kantonale Haftpflicht-Pflicht; eine Haftpflichtversicherung kann jedoch vom Veterinärdienst im Einzelfall als Auflage angeordnet werden. Mindestsumme beim Veterinäramt erfragen; eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Luzern hat die Hundehalter-Ausbildung per 1.1.2023 wieder als Pflicht eingeführt (Nationales Hundehalter-Brevet NHB): verpflichtend für Ersthundehalter und Auslandimporte, Abschluss innert 18 Monaten.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Pflicht: Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (früher ANIS). Jeder Hund muss vom Tierarzt gechipt und bei der Wohngemeinde/AMICUS registriert werden.

🚫 Bußgelder

Verstösse gegen das Hundegesetz können gebüsst werden; konkrete Bussenhöhen beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

AMICUS-Registrierung und die Meldung von Zu-/Wegzug sowie Todesfall bei der Wohngemeinde sind obligatorisch. Für Assistenz- und Therapiehunde ist eine Befreiung von der Hundesteuer in Diskussion. Zuständig: Veterinärdienst Kanton Luzern, Meyerstrasse 20, 6002 Luzern, Tel. +41 41 228 61 35.

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