Hunderecht Luzern
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Luzern
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Luzern? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht, aber Leinenzwang in öffentlich zugänglichen Lokalen (Gaststätten, Läden), Naturschutzgebieten, öffentlichen Parkanlagen, im ÖV und auf verkehrsreichen Strassen (§ 3 Hundeverordnung). Zusätzlich vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und bis 50 m am Waldrand (Jagdverordnung). Kommunale Vorschriften einzelner Gemeinden möglich.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Der Veterinärdienst kann bei auffälligen/bissigen Hunden im Einzelfall einen Maulkorb anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Keine Rassenliste: Der Kanton Luzern führt keine Liste bewilligungspflichtiger oder verbotener Hunderassen. Es gibt weder ein Rasseverbot noch eine rassespezifische Bewilligungspflicht. Auflagen erfolgen verhaltensbezogen im Einzelfall durch den Veterinärdienst.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Stadt Luzern: CHF 120 pro Hund und Jahr (Hofhunde CHF 40, Wachhunde CHF 60); Rechnung im Mai. Höhe variiert je Gemeinde (Kanton üblich ca. CHF 50-200).
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Keine generelle kantonale Haftpflicht-Pflicht; eine Haftpflichtversicherung kann jedoch vom Veterinärdienst im Einzelfall als Auflage angeordnet werden. Mindestsumme beim Veterinäramt erfragen; eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Luzern hat die Hundehalter-Ausbildung per 1.1.2023 wieder als Pflicht eingeführt (Nationales Hundehalter-Brevet NHB): verpflichtend für Ersthundehalter und Auslandimporte, Abschluss innert 18 Monaten.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Pflicht: Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (früher ANIS). Jeder Hund muss vom Tierarzt gechipt und bei der Wohngemeinde/AMICUS registriert werden.
🚫 Bußgelder
Verstösse gegen das Hundegesetz können gebüsst werden; konkrete Bussenhöhen beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
AMICUS-Registrierung und die Meldung von Zu-/Wegzug sowie Todesfall bei der Wohngemeinde sind obligatorisch. Für Assistenz- und Therapiehunde ist eine Befreiung von der Hundesteuer in Diskussion. Zuständig: Veterinärdienst Kanton Luzern, Meyerstrasse 20, 6002 Luzern, Tel. +41 41 228 61 35.