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Hunderecht Jura

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Jura

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Jura? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Loi concernant la détention des chiens (2009) sowie Loi et Ordonnance concernant la taxe des chiens (RSJU 645.1 / 645.11); dazu die kantonale Ausführungsverordnung zum eidgenössischen Tierschutzrecht (RSJU 455.1). Vollzug durch das Veterinäramt (Service de la consommation et des affaires vétérinaires, SCAV). · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht; die Anleinregeln sind kommunal geregelt, dazu gelten die eidgenössischen/kantonalen Wildschutz-Bestimmungen (Anleinpflicht in Wald und Feld v. a. in der Brut- und Setzzeit im Frühjahr). Genaue örtliche Vorgaben beim Veterinäramt bzw. der Wohnsitzgemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine allgemeine Maulkorbpflicht. Bei Hunden mit auffälligem oder aggressivem Verhalten bzw. nach einem Beissvorfall kann der Kantonstierarzt Maulkorb-, Leinen- oder weitere Auflagen anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Der Kanton Jura führt keine kantonale Rassenliste und kein rassespezifisches Halteverbot (anders als z. B. Genf, Wallis oder Tessin). Gefährliche Hunde werden fallbezogen behandelt: Beissvorfälle sind meldepflichtig, und der Kantonstierarzt kann individuelle Massnahmen verfügen. Ob im Einzelfall Auflagen bestehen, beim Veterinäramt erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kantonaler Rahmen 20-130 CHF pro Jahr, davon 20 CHF Kantonsanteil; die Gemeinde legt den Betrag fest. Delemont erhebt den zulassigen Hochstsatz von 130 CHF/Jahr.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht bundesrechtlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen (Halter haftet für Schäden). Ob im Kanton Jura eine kommunale/kantonale Pflicht oder Mindestsumme besteht, beim Veterinäramt erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Keine allgemeine kantonale Ausbildungs- oder Kurspflicht; der nationale Sachkundenachweis (SKN) wurde 2017 abgeschafft. Das SCAV empfiehlt Erst-Haltern freiwillig einen Kurs im ersten Jahr. Nach Beissvorfällen oder überdurchschnittlich aggressivem Verhalten kann der Kantonstierarzt einen obligatorischen Kurs anordnen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht (spätestens 3 Monate nach Geburt) und obligatorische Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS. Anmeldung des Hundes bei der Wohnsitzgemeinde innert 30 Tagen nach Erwerb; Halter-/Adressänderungen sind zu melden.

🚫 Bußgelder

Verstösse gegen das eidgenössische Tierschutzrecht und die kantonalen Vorschriften können mit Busse geahndet werden; die genaue Höhe im Kanton Jura beim Veterinäramt erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

AMICUS ist die schweizweite Hundedatenbank (ersetzt ANIS). Der frühere obligatorische SKN-Theorie-/Praxiskurs entfiel 2017 national. Beissvorfälle sind durch Tierärzte, Ärzte, Polizei und weitere Fachpersonen meldepflichtig; Massnahmen sind stark einzelfall- und verhaltensbezogen statt rassebezogen. Bei Bellen/Lärmbelästigung sind die Gemeinden zuständig.

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