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Hunderecht Graubünden

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Graubünden

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Graubünden? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Graubünden hat kein eigenes Hundegesetz. Massgebend sind das kantonale Veterinärgesetz (VetG, 30.08.2007) und die Veterinärverordnung (VetV, 11.11.2008); für die Jagd zusätzlich die Regierungsrätliche Jagdverordnung (RJV). Detailregelungen (v.a. Leinen) liegen bei den Gemeinden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Gilt in Graubünden Leinenpflicht?

Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Gemeinden können eine Leinenpflicht (z.B. im Siedlungsgebiet) vorschreiben. Zusätzlich gilt jagdrechtlich eine Leinenpflicht in Wald und Feld während der Brut- und Setzzeit (ca. April bis Juli) - genaue Vorgaben beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

😷 Gilt in Graubünden Maulkorbpflicht?

Kein genereller Maulkorbzwang. Das Veterinäramt kann als Massnahme für verhaltensauffällige oder auffällig gewordene Hunde Maulkorb- oder Leinenpflicht anordnen.

⚠️ Welche Hunde stehen in Graubünden auf der Rasseliste?

Keine kantonale Rassenliste und kein Rasseverbot. Graubünden zählt zu den liberalen Kantonen ohne rassespezifische Vorschriften; massgeblich ist das konkrete Verhalten des Hundes (Vorfallsprinzip).

💶 Wie hoch ist die Hundesteuer in Graubünden?

Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben. In der Stadt Chur rund CHF 155.- pro Hund und Jahr (kantonaler/gemeindlicher Höchstsatz bis CHF 300.-). Exakter Betrag der Wohnsitzgemeinde bestätigen.

🛡️ Ist eine Hundehaftpflicht in Graubünden Pflicht?

Keine generelle kantonale Haftpflicht-Pflicht. Das Veterinäramt kann im Einzelfall (z.B. bei auffälligen Hunden) den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Auflage verlangen. Eine Tierhalter-Haftpflicht mit mind. CHF 1 Mio. wird generell empfohlen.

🎓 Braucht man in Graubünden einen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?

Der nationale SKN (Sachkundenachweis) ist seit 2017 abgeschafft; es besteht keine generelle kantonale Ausbildungs- oder Sachkundepflicht. Das Veterinäramt kann Halter verhaltensauffälliger Hunde jedoch zum Besuch von Ausbildungskursen und/oder zu einem Wesenstest verpflichten.

📎 Muss der Hund in Graubünden gechippt und registriert sein?

Schweizweit obligatorisch: Kennzeichnung jedes Hundes mit Mikrochip durch den Tierarzt (spätestens mit 3 Monaten bzw. vor Abgabe) und Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS. Halterwechsel und Zu-/Abgänge sind zu melden.

🚫 Welche Bußgelder drohen in Graubünden?

Verstösse gegen kantonale/kommunale Hundevorschriften können mit Bussen geahndet werden; die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung und dem Einzelfall. Konkrete Bussenhöhe beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Was gilt in Graubünden sonst noch?

Regelungen sind stark kommunal geprägt - vor Ort (Wohnsitzgemeinde) informieren. Verhaltensauffällige Hunde werden dem Veterinäramt gemeldet; dieses kann Massnahmen (Leine, Maulkorb, Wesenstest, Kurse) verfügen. Bei Bissvorfällen besteht Meldepflicht (Tierärzte, Ärzte, Behörden).

Häufige Fragen

Gilt in Graubünden Leinenpflicht?
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Gemeinden können eine Leinenpflicht (z.B. im Siedlungsgebiet) vorschreiben. Zusätzlich gilt jagdrechtlich eine Leinenpflicht in Wald und Feld während der Brut- und Setzzeit (ca. April bis Juli) - genaue Vorgaben beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
Welche Hunde gelten in Graubünden als Listenhunde?
Keine kantonale Rassenliste und kein Rasseverbot. Graubünden zählt zu den liberalen Kantonen ohne rassespezifische Vorschriften; massgeblich ist das konkrete Verhalten des Hundes (Vorfallsprinzip).
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Graubünden?
Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben. In der Stadt Chur rund CHF 155.- pro Hund und Jahr (kantonaler/gemeindlicher Höchstsatz bis CHF 300.-). Exakter Betrag der Wohnsitzgemeinde bestätigen.

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