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Hunderecht Graubünden

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Graubünden

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Graubünden? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Graubünden hat kein eigenes Hundegesetz. Massgebend sind das kantonale Veterinärgesetz (VetG, 30.08.2007) und die Veterinärverordnung (VetV, 11.11.2008); für die Jagd zusätzlich die Regierungsrätliche Jagdverordnung (RJV). Detailregelungen (v.a. Leinen) liegen bei den Gemeinden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Gemeinden können eine Leinenpflicht (z.B. im Siedlungsgebiet) vorschreiben. Zusätzlich gilt jagdrechtlich eine Leinenpflicht in Wald und Feld während der Brut- und Setzzeit (ca. April bis Juli) - genaue Vorgaben beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

😷 Maulkorbpflicht

Kein genereller Maulkorbzwang. Das Veterinäramt kann als Massnahme für verhaltensauffällige oder auffällig gewordene Hunde Maulkorb- oder Leinenpflicht anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine kantonale Rassenliste und kein Rasseverbot. Graubünden zählt zu den liberalen Kantonen ohne rassespezifische Vorschriften; massgeblich ist das konkrete Verhalten des Hundes (Vorfallsprinzip).

💶 Hundesteuer / Abgabe

Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben. In der Stadt Chur rund CHF 155.- pro Hund und Jahr (kantonaler/gemeindlicher Höchstsatz bis CHF 300.-). Exakter Betrag der Wohnsitzgemeinde bestätigen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Keine generelle kantonale Haftpflicht-Pflicht. Das Veterinäramt kann im Einzelfall (z.B. bei auffälligen Hunden) den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Auflage verlangen. Eine Tierhalter-Haftpflicht mit mind. CHF 1 Mio. wird generell empfohlen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Der nationale SKN (Sachkundenachweis) ist seit 2017 abgeschafft; es besteht keine generelle kantonale Ausbildungs- oder Sachkundepflicht. Das Veterinäramt kann Halter verhaltensauffälliger Hunde jedoch zum Besuch von Ausbildungskursen und/oder zu einem Wesenstest verpflichten.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Schweizweit obligatorisch: Kennzeichnung jedes Hundes mit Mikrochip durch den Tierarzt (spätestens mit 3 Monaten bzw. vor Abgabe) und Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS. Halterwechsel und Zu-/Abgänge sind zu melden.

🚫 Bußgelder

Verstösse gegen kantonale/kommunale Hundevorschriften können mit Bussen geahndet werden; die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung und dem Einzelfall. Konkrete Bussenhöhe beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Regelungen sind stark kommunal geprägt - vor Ort (Wohnsitzgemeinde) informieren. Verhaltensauffällige Hunde werden dem Veterinäramt gemeldet; dieses kann Massnahmen (Leine, Maulkorb, Wesenstest, Kurse) verfügen. Bei Bissvorfällen besteht Meldepflicht (Tierärzte, Ärzte, Behörden).

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