Hunderecht Graubünden
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Graubünden
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Graubünden? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Gemeinden können eine Leinenpflicht (z.B. im Siedlungsgebiet) vorschreiben. Zusätzlich gilt jagdrechtlich eine Leinenpflicht in Wald und Feld während der Brut- und Setzzeit (ca. April bis Juli) - genaue Vorgaben beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
😷 Maulkorbpflicht
Kein genereller Maulkorbzwang. Das Veterinäramt kann als Massnahme für verhaltensauffällige oder auffällig gewordene Hunde Maulkorb- oder Leinenpflicht anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Keine kantonale Rassenliste und kein Rasseverbot. Graubünden zählt zu den liberalen Kantonen ohne rassespezifische Vorschriften; massgeblich ist das konkrete Verhalten des Hundes (Vorfallsprinzip).
💶 Hundesteuer / Abgabe
Hundetaxe wird von den Gemeinden erhoben. In der Stadt Chur rund CHF 155.- pro Hund und Jahr (kantonaler/gemeindlicher Höchstsatz bis CHF 300.-). Exakter Betrag der Wohnsitzgemeinde bestätigen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Keine generelle kantonale Haftpflicht-Pflicht. Das Veterinäramt kann im Einzelfall (z.B. bei auffälligen Hunden) den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Auflage verlangen. Eine Tierhalter-Haftpflicht mit mind. CHF 1 Mio. wird generell empfohlen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Der nationale SKN (Sachkundenachweis) ist seit 2017 abgeschafft; es besteht keine generelle kantonale Ausbildungs- oder Sachkundepflicht. Das Veterinäramt kann Halter verhaltensauffälliger Hunde jedoch zum Besuch von Ausbildungskursen und/oder zu einem Wesenstest verpflichten.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Schweizweit obligatorisch: Kennzeichnung jedes Hundes mit Mikrochip durch den Tierarzt (spätestens mit 3 Monaten bzw. vor Abgabe) und Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS. Halterwechsel und Zu-/Abgänge sind zu melden.
🚫 Bußgelder
Verstösse gegen kantonale/kommunale Hundevorschriften können mit Bussen geahndet werden; die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung und dem Einzelfall. Konkrete Bussenhöhe beim Veterinäramt bzw. der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Regelungen sind stark kommunal geprägt - vor Ort (Wohnsitzgemeinde) informieren. Verhaltensauffällige Hunde werden dem Veterinäramt gemeldet; dieses kann Massnahmen (Leine, Maulkorb, Wesenstest, Kurse) verfügen. Bei Bissvorfällen besteht Meldepflicht (Tierärzte, Ärzte, Behörden).