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Hunderecht Glarus

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Glarus

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Glarus? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz (EG TSchG/TSG) sowie die kantonale Veterinärverordnung (2013); ergänzend die Jagdverordnung. Der abgeschaffte nationale SKN (Sachkundenachweis, aufgehoben 2017) hat keine Wirkung mehr, kantonale Regeln gehen vor. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht, aber Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Spiel- und Sportplätzen, an Haltestellen/Bahnhöfen, auf Schularealen sowie an gemeindlich signalisierten Orten. Im Wald und am Waldrand müssen Hunde an der Leine geführt oder angebunden gehalten werden (Ausnahmen für Jagd- und Hütehunde im Einsatz).

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Für auswärtige Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gilt im öffentlichen Raum eine Maulkorb- (oder Leinen-)pflicht, sofern keine Ausnahmegenehmigung des Kantonstierarztes vorliegt.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Kein Rasseverbot, aber Bewilligungspflicht des Kantonstierarztes für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund sowie Mischlinge dieser Rassen. Für diese ist zusätzlich eine anerkannte Gehorsamsprüfung nötig (Hunde geboren vor 1. Juli 2013 ausgenommen).

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kantonsanteil der Hundetaxe 55 CHF pro Hund/Jahr ab dem 6. Lebensmonat; die Gemeinden erheben einen Zuschlag (max. dreifacher Kantonsansatz). Konkret z. B. Gemeinde Glarus 190 CHF/Jahr (55 Kanton + 135 Gemeinde), Glarus Süd rund 220 CHF/Jahr. Genaue Höhe je nach Wohngemeinde bei der Gemeinde bzw. beim Veterinäramt erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme ist Pflicht; eine Kopie der Police ist der Gemeinde spätestens einen Monat nach Erwerb des Hundes einzureichen. Eine gesetzlich fixierte Mindestsumme in CHF ist nicht ausdrücklich festgelegt (üblich sind mind. 1 Mio. CHF); im Einzelfall beim Veterinäramt erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja: Neuhalterinnen und Neuhalter müssen innerhalb eines Jahres einen Sachkundenachweis (eidgenössisch oder kantonaler Lehrgang) erbringen. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zusätzlich eine anerkannte Gehorsamsprüfung. Details beim Veterinäramt erfragen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Ja: obligatorische Mikrochip-Kennzeichnung (spätestens 3 Monate nach Geburt bzw. vor Weitergabe) und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS; der Tierarzt meldet die Kennzeichnung. Halter erhalten eine Halter-ID und melden den Hund bei der Wohngemeinde an.

🚫 Bußgelder

Bei Verstössen drohen Bussen; konkrete Beträge sind nicht einheitlich publiziert und werden im Einzelfall festgelegt – beim Veterinäramt erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Wildernde Hunde dürfen nach der Jagdgesetzgebung abgeschossen werden. Die eigentliche Hundetaxe/Anmeldung läuft über die drei Gemeinden (Glarus, Glarus Nord, Glarus Süd), die Bewilligung von Risikohunden über den Kantonstierarzt.

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