Hunderecht Genf
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Genf
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Genf? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Im öffentlichen Raum gilt grundsätzlich Leinenpflicht; frei laufen lassen ist nur in den dafür ausgewiesenen Freilaufzonen und unter Kontrolle erlaubt (kantonal geregelt, kommunal ergänzt). Als potenziell gefährlich eingestufte bzw. gelistete Hunde müssen ausserhalb der Wohnung stets an der Leine geführt werden.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Für gelistete/als gefährlich eingestufte Hunde besteht Maulkorbpflicht, sobald sie die Wohnung verlassen (Leine + Maulkorb), ausser bei ärztlicher Gegenanzeige.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
15 verbotene Rassen (chiens interdits, Art. 23 LChiens / Art. 17 RChiens, inkl. Kreuzungen): American Staffordshire Terrier, Boerboel, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo/Presa Canario, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Pitbull, Rottweiler, Thai Ridgeback, Tosa. Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier gehören NICHT dazu.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Kantonaler Grundbetrag CHF 50/Jahr (erster Hund) plus CHF 1 (Versicherung gegen Streunerschäden) und CHF 4 (kantonaler Tierseuchenfonds); dazu kommen kommunale centimes additionnels.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung (assurance responsabilité civile) ist obligatorisch und muss gültig sein (Art. 16 LChiens). Die Mindestdeckungssumme wird per Verordnung festgelegt - genaue aktuelle Höhe beim Veterinäramt (SCAV) erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Für grosse Hunde (> 25 kg UND ≥ 56 cm) ist der TMC (Test de maîtrise et de comportement) zwischen dem 18. und 21. Lebensmonat zu bestehen; die Anmeldung des Hundes erfolgt vor dem 18. Monat (bei später erworbenen Hunden binnen 3 Monaten). Allgemeine Erziehungskurse sind in Genf empfohlen, aber nicht obligatorisch.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) sind obligatorisch. In der Stadt/Gemeinde ist zudem für Hunde ab 6 Monaten eine jährliche Kontrollmarke (marque de contrôle, ab 1. April) zu lösen.
🚫 Bußgelder
Verstösse gegen die LChiens werden mit Bussen geahndet (Höhe per Verordnung); Verwaltungsgebühren für Bewilligungen/Kontrollen betragen 100-5000 CHF (Art. 42 LChiens).
ℹ️ Besonderheiten
Genf hat ein eigenes, strenges kantonales Hunderecht mit Rasseverbot statt blossem Leinen-/Maulkorbregime. Grosse Hunde (>25 kg / >=56 cm) gelten als potenziell gefährlich und unterliegen TMC-Test- und Bewilligungspflicht. Hunde sind in zahlreichen öffentlichen Bereichen (bestimmte Parks, Spielplätze) ganz verboten. Für den Zuzug mit einer verbotenen Rasse aus dem Ausland ist eine Ausnahmebewilligung beim SCAV nötig. Details und die aktuell gültige Rasseliste beim Veterinäramt (SCAV) erfragen.