Hunderecht Freiburg
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Freiburg
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Freiburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit). Gemeinden können zusätzliche Leinenzonen festlegen; lokale Beschilderung beachten.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Beim vorübergehenden Aufenthalt (max. 90 Tage) mit einem im Kanton verbotenen Hund ist dieser an der Leine zu führen und mit Maulkorb zu tragen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Der American Pitbull Terrier und seine Kreuzungen sind im Kanton Freiburg verboten. Seit 1. Januar 2024 entfiel die frühere Bewilligungspflicht für weitere Rassen; es gibt keine Rasseliste mit Bewilligungszwang mehr.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Kantonale Hundesteuer von CHF 100 pro Hund/Jahr + CHF 5 (Verwaltungsgebühr / Beitrag zur kollektiven Haftpflicht) = CHF 105; erhoben durch die Präfekturen (nicht kommunal, kein CHF-200-Deckel).
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung obligatorisch, mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million pro Ereignis.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Ja. Neuhaltende ohne Hundeerfahrung (oder seit über 10 Jahren) müssen vor dem Erwerb einen mindestens 5-stündigen Theoriekurs bei einem vom SAAV anerkannten Hundeerzieher absolvieren. Zusätzlich ist für jeden ab 1.1.2024 erworbenen Hund innerhalb von 18 Monaten eine praktische Führbarkeitsprüfung (Hund mind. 9 Monate alt) zu bestehen. Der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen AMICUS-Datenbank innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb; Anmeldung bei der Wohngemeinde zur Erteilung der ID-AMICUS.
🚫 Bußgelder
Konkrete Bussenhöhen sind im Hundegesetz nicht beziffert; bei Verstößen drohen Bussen nach kantonalem Recht. Genaue Beträge beim kantonalen Veterinäramt (SAAV) erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Die obligatorischen Hundekurse (Theorie + praktische Prüfung) wurden per 1. Januar 2024 wieder eingeführt, nachdem der nationale SKN 2017 weggefallen war. Der Theoriekurs muss vor dem Hundekauf besucht werden; die Teilnahmebescheinigung ist für die Gemeindeanmeldung nötig.