Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Freiburg

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Freiburg

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Freiburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Gesetz über die Hundehaltung (HHG) vom 2. November 2006 mit Ausführungsreglement (HHR) vom 13. Juni 2023. Die Kurspflicht wurde per 1. Januar 2024 wieder eingeführt. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit). Gemeinden können zusätzliche Leinenzonen festlegen; lokale Beschilderung beachten.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Beim vorübergehenden Aufenthalt (max. 90 Tage) mit einem im Kanton verbotenen Hund ist dieser an der Leine zu führen und mit Maulkorb zu tragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Der American Pitbull Terrier und seine Kreuzungen sind im Kanton Freiburg verboten. Seit 1. Januar 2024 entfiel die frühere Bewilligungspflicht für weitere Rassen; es gibt keine Rasseliste mit Bewilligungszwang mehr.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kantonale Hundesteuer von CHF 100 pro Hund/Jahr + CHF 5 (Verwaltungsgebühr / Beitrag zur kollektiven Haftpflicht) = CHF 105; erhoben durch die Präfekturen (nicht kommunal, kein CHF-200-Deckel).

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung obligatorisch, mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million pro Ereignis.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja. Neuhaltende ohne Hundeerfahrung (oder seit über 10 Jahren) müssen vor dem Erwerb einen mindestens 5-stündigen Theoriekurs bei einem vom SAAV anerkannten Hundeerzieher absolvieren. Zusätzlich ist für jeden ab 1.1.2024 erworbenen Hund innerhalb von 18 Monaten eine praktische Führbarkeitsprüfung (Hund mind. 9 Monate alt) zu bestehen. Der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen AMICUS-Datenbank innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb; Anmeldung bei der Wohngemeinde zur Erteilung der ID-AMICUS.

🚫 Bußgelder

Konkrete Bussenhöhen sind im Hundegesetz nicht beziffert; bei Verstößen drohen Bussen nach kantonalem Recht. Genaue Beträge beim kantonalen Veterinäramt (SAAV) erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Die obligatorischen Hundekurse (Theorie + praktische Prüfung) wurden per 1. Januar 2024 wieder eingeführt, nachdem der nationale SKN 2017 weggefallen war. Der Theoriekurs muss vor dem Hundekauf besucht werden; die Teilnahmebescheinigung ist für die Gemeindeanmeldung nötig.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen