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Hunderecht Freiburg

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Freiburg

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Freiburg? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Gesetz über die Hundehaltung (HHG) vom 2. November 2006 mit Ausführungsreglement (HHR) vom 13. Juni 2023. Die Kurspflicht wurde per 1. Januar 2024 wieder eingeführt. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Gilt in Freiburg Leinenpflicht?

Keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit). Gemeinden können zusätzliche Leinenzonen festlegen; lokale Beschilderung beachten.

😷 Gilt in Freiburg Maulkorbpflicht?

Keine generelle Maulkorbpflicht. Beim vorübergehenden Aufenthalt (max. 90 Tage) mit einem im Kanton verbotenen Hund ist dieser an der Leine zu führen und mit Maulkorb zu tragen.

⚠️ Welche Hunde stehen in Freiburg auf der Rasseliste?

Der American Pitbull Terrier und seine Kreuzungen sind im Kanton Freiburg verboten. Seit 1. Januar 2024 entfiel die frühere Bewilligungspflicht für weitere Rassen; es gibt keine Rasseliste mit Bewilligungszwang mehr.

💶 Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg?

Kantonale Hundesteuer von CHF 100 pro Hund/Jahr + CHF 5 (Verwaltungsgebühr / Beitrag zur kollektiven Haftpflicht) = CHF 105; erhoben durch die Präfekturen (nicht kommunal, kein CHF-200-Deckel).

🛡️ Ist eine Hundehaftpflicht in Freiburg Pflicht?

Haftpflichtversicherung obligatorisch, mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million pro Ereignis.

🎓 Braucht man in Freiburg einen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?

Ja. Neuhaltende ohne Hundeerfahrung (oder seit über 10 Jahren) müssen vor dem Erwerb einen mindestens 5-stündigen Theoriekurs bei einem vom SAAV anerkannten Hundeerzieher absolvieren. Zusätzlich ist für jeden ab 1.1.2024 erworbenen Hund innerhalb von 18 Monaten eine praktische Führbarkeitsprüfung (Hund mind. 9 Monate alt) zu bestehen. Der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft.

📎 Muss der Hund in Freiburg gechippt und registriert sein?

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen AMICUS-Datenbank innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb; Anmeldung bei der Wohngemeinde zur Erteilung der ID-AMICUS.

🚫 Welche Bußgelder drohen in Freiburg?

Konkrete Bussenhöhen sind im Hundegesetz nicht beziffert; bei Verstößen drohen Bussen nach kantonalem Recht. Genaue Beträge beim kantonalen Veterinäramt (SAAV) erfragen.

ℹ️ Was gilt in Freiburg sonst noch?

Die obligatorischen Hundekurse (Theorie + praktische Prüfung) wurden per 1. Januar 2024 wieder eingeführt, nachdem der nationale SKN 2017 weggefallen war. Der Theoriekurs muss vor dem Hundekauf besucht werden; die Teilnahmebescheinigung ist für die Gemeindeanmeldung nötig.

Häufige Fragen

Gilt in Freiburg Leinenpflicht?
Keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit). Gemeinden können zusätzliche Leinenzonen festlegen; lokale Beschilderung beachten.
Welche Hunde gelten in Freiburg als Listenhunde?
Der American Pitbull Terrier und seine Kreuzungen sind im Kanton Freiburg verboten. Seit 1. Januar 2024 entfiel die frühere Bewilligungspflicht für weitere Rassen; es gibt keine Rasseliste mit Bewilligungszwang mehr.
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freiburg?
Kantonale Hundesteuer von CHF 100 pro Hund/Jahr + CHF 5 (Verwaltungsgebühr / Beitrag zur kollektiven Haftpflicht) = CHF 105; erhoben durch die Präfekturen (nicht kommunal, kein CHF-200-Deckel).

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