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Hunderecht Bern

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Bern

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Bern? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Massgebend ist das kantonale Hundegesetz des Kantons Bern (BSG 916.31) samt Hundeverordnung, vollzogen durch das Amt für Veterinärwesen (AVET). Ergänzend gelten die eidgenössische Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung sowie kommunale Reglemente der Gemeinden. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht, aber der Hund muss stets unter Kontrolle stehen. Leinenpflicht gilt u. a. auf Schularealen, oeffentlichen Spiel- und Sportplaetzen, im oeffentlichen Verkehr, an Bahnhoefen/Haltestellen, beim Betreten von Weiden mit Nutztieren sowie in signalisierten Naturschutzgebieten (dort meist ganzjaehrig, teils nur Brut- und Setzzeit). Gemeinden koennen zusaetzliche Leinenzonen festlegen; im Wald daher kommunal unterschiedlich.

😷 Maulkorbpflicht

Kein genereller Maulkorbzwang und keine rassenbezogene Maulkorbpflicht. Ein Maulkorb ist nur fuer bissige Hunde bzw. auf individuelle Anordnung des Veterinaeramtes zu tragen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Der Kanton Bern fuehrt bewusst KEINE Rassenliste und kennt keine rassenspezifischen Verbote oder Bewilligungspflichten. Statt Rasselisten gilt ein verhaltensbezogener Ansatz (Hund muss ungefaehrlich gehalten werden). Kommunale Sondervorschriften beim Veterinaeramt erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Die Hundetaxe ist kommunal geregelt. In der Stadt Bern betraegt sie 150 CHF pro Hund und Jahr (ab 6 Monaten, Rechnung im August). Hilfs-, Begleit-, Therapie- und Rettungshunde sind befreit; andere Gemeinden haben abweichende Ansaetze.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Eine private Haftpflichtversicherung fuer Hunde ist im Kanton Bern obligatorisch. Mindestdeckungssumme: 3'000'000 CHF (drei Millionen Franken).

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Der nationale SKN-Kurs (Sachkundenachweis) wurde 2017 gesamtschweizerisch abgeschafft. Der Kanton Bern hat den Aufbau einer kantonalen Ausbildungspflicht beschlossen: Fuer Ersthundehalterinnen und -halter ist ein obligatorischer Grundkurs mit Pruefung vorgesehen. Die genaue Einfuehrung/Ausgestaltung ist noch in Umsetzung — aktuellen Stand beim Veterinaeramt (AVET) erfragen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Bundesrechtlich vorgeschrieben: jeder Hund muss mit Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Halterwechsel, Zu- und Wegzug sowie Tod sind ueber AMICUS/die Gemeinde zu melden.

🚫 Bußgelder

Verstoesse gegen das Hundegesetz (z. B. Leinenpflicht, nicht beseitigter Hundekot, fehlende Kontrolle) werden mit Bussen geahndet; die Hoehe richtet sich nach dem kantonalen Bussenrahmen und kommunalen Reglementen (haeufig einige Dutzend bis mehrere hundert CHF, in schweren Faellen mehr). Konkrete Ansaetze beim Veterinaeramt bzw. der Gemeinde erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Maximal drei Hunde gleichzeitig pro Begleitperson (Welpen unter 4 Monaten ausgenommen), groessere Gruppen nur mit Bewilligung des Veterinaeramtes. Melde-/Anzeigepflicht bei Beiss- und Aggressionsvorfaellen fuer Aerzte, Tieraerzte, Hundeausbilder und Polizei. In signalisierten Schutzgebieten (z. B. Wildschutz am Niesen) gelten befristete oder ganzjaehrige Leinenpflichten zum Schutz der Wildtiere.

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