Hunderecht Basel-Stadt
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Basel-Stadt
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Basel-Stadt? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle Leinenpflicht, aber kurze Leine ist Pflicht nachts zwischen 22 und 6 Uhr, in Gastwirtschaften inkl. Gartenwirtschaften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten sowie bei läufigen Hündinnen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt zum Wildschutz Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern. Zusätzlich in signalisierten Zonen.
😷 Maulkorbpflicht
Keine generelle Maulkorbpflicht. Ein Maulkorb kann vom Veterinäramt als individuelle Massnahme für auffällige/verhaltensproblematische Hunde angeordnet werden.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Ja, Bewilligungspflicht vor der Anschaffung für potenziell gefährliche Hunde: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro sowie Kreuzungen daraus. Für weitere Typen (z.B. American Bulldog, American Bully) kann eine vorgängige fotobasierte Begutachtung nötig sein. Bewilligung setzt u.a. Mindestalter 18, kynologische Sachkunde und guten Leumund voraus. Kein generelles Rasseverbot. Details beim Veterinäramt erfragen.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Jährliche Hundesteuer je nach Gemeinde: CHF 160 in der Stadt Basel, CHF 150 in Riehen, CHF 120 in Bettingen. Ermässigungen möglich (z.B. bei Ergänzungsleistungen, nach absolvierten Kursen).
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Haftpflichtversicherung für den Hund ist für alle Hundehaltenden Pflicht (§ 2 Hundegesetz) und muss lückenlos aufrechterhalten werden. Konkrete gesetzliche Mindestdeckungssumme nicht festgelegt; empfohlen mind. CHF 1 Mio. – beim Veterinäramt erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Ja: Seit 1. April 2025 müssen Ersthundehaltende (die ab 2025 erstmals einen Hund anschaffen) innert eines Jahres eine kantonale Hundehaltungsausbildung absolvieren und den Nachweis erbringen. Der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft; Basel-Stadt hat eine eigene kantonale Kurspflicht eingeführt.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Chipdatenbank AMICUS. Zusätzlich Anmeldung des Hundes bei der Hundekontrolle des Veterinäramts, sobald er 3 Monate alt ist bzw. innert 10 Tagen nach Anschaffung/Zuzug; Halter-/Adress-/Todesänderungen innert 10 Tagen an AMICUS melden.
🚫 Bußgelder
Ordnungsbusse CHF 100 – bei nicht beseitigtem Hundekot, Verstoss gegen die Leinenpflicht sowie bei Missachtung eines Zutrittsverbots (Kantonspolizei).
ℹ️ Besonderheiten
Max. 5 Hunde über 4 Monate dürfen gleichzeitig von einer Person ausgeführt werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufen oder angebunden werden. Kotbeseitigungspflicht (Kotsäckli). Zuständig: Veterinäramt Basel-Stadt, Hundekontrolle, Schlachthofstrasse 55, 4056 Basel.