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Hunderecht Basel-Stadt

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Basel-Stadt

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Basel-Stadt? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 14. Dezember 2006 (SG 365.100) mit zugehöriger Hundeverordnung. Vollzug durch das Veterinäramt (Gesundheitsdepartement), Hundekontrolle. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle Leinenpflicht, aber kurze Leine ist Pflicht nachts zwischen 22 und 6 Uhr, in Gastwirtschaften inkl. Gartenwirtschaften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten sowie bei läufigen Hündinnen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt zum Wildschutz Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern. Zusätzlich in signalisierten Zonen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Ein Maulkorb kann vom Veterinäramt als individuelle Massnahme für auffällige/verhaltensproblematische Hunde angeordnet werden.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Ja, Bewilligungspflicht vor der Anschaffung für potenziell gefährliche Hunde: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro sowie Kreuzungen daraus. Für weitere Typen (z.B. American Bulldog, American Bully) kann eine vorgängige fotobasierte Begutachtung nötig sein. Bewilligung setzt u.a. Mindestalter 18, kynologische Sachkunde und guten Leumund voraus. Kein generelles Rasseverbot. Details beim Veterinäramt erfragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Jährliche Hundesteuer je nach Gemeinde: CHF 160 in der Stadt Basel, CHF 150 in Riehen, CHF 120 in Bettingen. Ermässigungen möglich (z.B. bei Ergänzungsleistungen, nach absolvierten Kursen).

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung für den Hund ist für alle Hundehaltenden Pflicht (§ 2 Hundegesetz) und muss lückenlos aufrechterhalten werden. Konkrete gesetzliche Mindestdeckungssumme nicht festgelegt; empfohlen mind. CHF 1 Mio. – beim Veterinäramt erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Ja: Seit 1. April 2025 müssen Ersthundehaltende (die ab 2025 erstmals einen Hund anschaffen) innert eines Jahres eine kantonale Hundehaltungsausbildung absolvieren und den Nachweis erbringen. Der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft; Basel-Stadt hat eine eigene kantonale Kurspflicht eingeführt.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in der nationalen Chipdatenbank AMICUS. Zusätzlich Anmeldung des Hundes bei der Hundekontrolle des Veterinäramts, sobald er 3 Monate alt ist bzw. innert 10 Tagen nach Anschaffung/Zuzug; Halter-/Adress-/Todesänderungen innert 10 Tagen an AMICUS melden.

🚫 Bußgelder

Ordnungsbusse CHF 100 – bei nicht beseitigtem Hundekot, Verstoss gegen die Leinenpflicht sowie bei Missachtung eines Zutrittsverbots (Kantonspolizei).

ℹ️ Besonderheiten

Max. 5 Hunde über 4 Monate dürfen gleichzeitig von einer Person ausgeführt werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufen oder angebunden werden. Kotbeseitigungspflicht (Kotsäckli). Zuständig: Veterinäramt Basel-Stadt, Hundekontrolle, Schlachthofstrasse 55, 4056 Basel.

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