Hunderecht Basel-Landschaft
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Basel-Landschaft
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Basel-Landschaft? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Gilt in Basel-Landschaft Leinenpflicht?
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. In Wald, an Waldrändern und angrenzenden Wiesen gilt zum Schutz des Wildes eine saisonale Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli. In Wildschutzzonen ganzjährig, ebenso ganzjährig an dafür bezeichneten öffentlichen Orten sowie auf Spiel- und Schulplätzen. Zusätzliche Regeln können kommunal gelten.
😷 Gilt in Basel-Landschaft Maulkorbpflicht?
Kein genereller Maulkorbzwang. Der Kantonstierarzt kann bei verhaltensauffälligen oder als gefährlich eingestuften Hunden im Einzelfall Maulkorb- oder Leinenpflicht als Auflage anordnen.
⚠️ Welche Hunde stehen in Basel-Landschaft auf der Rasseliste?
8 bewilligungspflichtige Rassen (+ Kreuzungen): Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro. Halte-/Zuzugsbewilligung nötig; wer mit einem solchen Hund zuzieht, muss die Bewilligung innert vier Wochen beim Veterinärdienst beantragen.
💶 Wie hoch ist die Hundesteuer in Basel-Landschaft?
Die Hundetaxe wird von den Einwohnergemeinden erhoben und variiert; in Liestal rund CHF 70 pro Jahr und Hund. Exakter aktueller Betrag bei der Wohngemeinde bzw. Gemeindeverwaltung erfragen.
🛡️ Ist eine Hundehaftpflicht in Basel-Landschaft Pflicht?
Für potenziell gefährliche/bewilligungspflichtige Hunde ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 3 Mio. vorgeschrieben. Für alle übrigen Hunde wird eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen; Details beim Veterinäramt erfragen.
🎓 Braucht man in Basel-Landschaft einen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?
Der nationale SKN-Obligatorium (Sachkundenachweis) wurde 2017 abgeschafft. Basel-Landschaft verlangt von Ersthundehaltenden den Nachweis eines Theoriekurses; für bewilligungspflichtige Hunde ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung der Bewilligung. Umfang im Einzelfall beim Veterinäramt erfragen.
📎 Muss der Hund in Basel-Landschaft gechippt und registriert sein?
Pflicht: Kennzeichnung mit Mikrochip durch eine Tierärztin/einen Tierarzt und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Anmeldung des Hundes innert 14 Tagen bei der Wohngemeinde.
🚫 Welche Bußgelder drohen in Basel-Landschaft?
Verstösse gegen das Hundegesetz können mit Bussen bis zu CHF 10'000 geahndet werden; Verletzung der Leinenpflicht im Wald ist bereits als solche strafbar.
ℹ️ Was gilt in Basel-Landschaft sonst noch?
Strikte Einzelhund-Regel: In einem Haushalt mit einem Listenhund dürfen keine weiteren Hunde über 16 Wochen gehalten werden. Halter, die einen Listenhund vor Inkrafttreten der Regelung legal hielten, dürfen ihn unter Auflagen behalten. Nationaler AMICUS ersetzt die frühere Hundemarke; der nationale SKN 2017 ist abgeschafft.
🌳 Freilaufgebiete (wo ohne Leine erlaubt) Tierärztlicher Notdienst Tierärzte🎓 Hundeschulen (Sachkunde)