Hunderecht Basel-Landschaft
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Basel-Landschaft
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Basel-Landschaft? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. In Wald, an Waldrändern und angrenzenden Wiesen gilt zum Schutz des Wildes eine saisonale Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli. In Wildschutzzonen ganzjährig, ebenso ganzjährig an dafür bezeichneten öffentlichen Orten sowie auf Spiel- und Schulplätzen. Zusätzliche Regeln können kommunal gelten.
😷 Maulkorbpflicht
Kein genereller Maulkorbzwang. Der Kantonstierarzt kann bei verhaltensauffälligen oder als gefährlich eingestuften Hunden im Einzelfall Maulkorb- oder Leinenpflicht als Auflage anordnen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
8 bewilligungspflichtige Rassen (+ Kreuzungen): Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro. Halte-/Zuzugsbewilligung nötig; wer mit einem solchen Hund zuzieht, muss die Bewilligung innert vier Wochen beim Veterinärdienst beantragen.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Die Hundetaxe wird von den Einwohnergemeinden erhoben und variiert; in Liestal rund CHF 70 pro Jahr und Hund. Exakter aktueller Betrag bei der Wohngemeinde bzw. Gemeindeverwaltung erfragen.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Für potenziell gefährliche/bewilligungspflichtige Hunde ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 3 Mio. vorgeschrieben. Für alle übrigen Hunde wird eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen; Details beim Veterinäramt erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Der nationale SKN-Obligatorium (Sachkundenachweis) wurde 2017 abgeschafft. Basel-Landschaft verlangt von Ersthundehaltenden den Nachweis eines Theoriekurses; für bewilligungspflichtige Hunde ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung der Bewilligung. Umfang im Einzelfall beim Veterinäramt erfragen.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Pflicht: Kennzeichnung mit Mikrochip durch eine Tierärztin/einen Tierarzt und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Anmeldung des Hundes innert 14 Tagen bei der Wohngemeinde.
🚫 Bußgelder
Verstösse gegen das Hundegesetz können mit Bussen bis zu CHF 10'000 geahndet werden; Verletzung der Leinenpflicht im Wald ist bereits als solche strafbar.
ℹ️ Besonderheiten
Strikte Einzelhund-Regel: In einem Haushalt mit einem Listenhund dürfen keine weiteren Hunde über 16 Wochen gehalten werden. Halter, die einen Listenhund vor Inkrafttreten der Regelung legal hielten, dürfen ihn unter Auflagen behalten. Nationaler AMICUS ersetzt die frühere Hundemarke; der nationale SKN 2017 ist abgeschafft.