Zum Hauptinhalt springen

Hunderecht Basel-Landschaft

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Basel-Landschaft

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Basel-Landschaft? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, SGS 342) vom 22. Juni 1995, ergänzt durch die Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12). Vollzug durch das kantonale Veterinäramt. · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht. In Wald, an Waldrändern und angrenzenden Wiesen gilt zum Schutz des Wildes eine saisonale Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli. In Wildschutzzonen ganzjährig, ebenso ganzjährig an dafür bezeichneten öffentlichen Orten sowie auf Spiel- und Schulplätzen. Zusätzliche Regeln können kommunal gelten.

😷 Maulkorbpflicht

Kein genereller Maulkorbzwang. Der Kantonstierarzt kann bei verhaltensauffälligen oder als gefährlich eingestuften Hunden im Einzelfall Maulkorb- oder Leinenpflicht als Auflage anordnen.

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

8 bewilligungspflichtige Rassen (+ Kreuzungen): Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro. Halte-/Zuzugsbewilligung nötig; wer mit einem solchen Hund zuzieht, muss die Bewilligung innert vier Wochen beim Veterinärdienst beantragen.

💶 Hundesteuer / Abgabe

Die Hundetaxe wird von den Einwohnergemeinden erhoben und variiert; in Liestal rund CHF 70 pro Jahr und Hund. Exakter aktueller Betrag bei der Wohngemeinde bzw. Gemeindeverwaltung erfragen.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Für potenziell gefährliche/bewilligungspflichtige Hunde ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 3 Mio. vorgeschrieben. Für alle übrigen Hunde wird eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen; Details beim Veterinäramt erfragen.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Der nationale SKN-Obligatorium (Sachkundenachweis) wurde 2017 abgeschafft. Basel-Landschaft verlangt von Ersthundehaltenden den Nachweis eines Theoriekurses; für bewilligungspflichtige Hunde ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung der Bewilligung. Umfang im Einzelfall beim Veterinäramt erfragen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Pflicht: Kennzeichnung mit Mikrochip durch eine Tierärztin/einen Tierarzt und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Anmeldung des Hundes innert 14 Tagen bei der Wohngemeinde.

🚫 Bußgelder

Verstösse gegen das Hundegesetz können mit Bussen bis zu CHF 10'000 geahndet werden; Verletzung der Leinenpflicht im Wald ist bereits als solche strafbar.

ℹ️ Besonderheiten

Strikte Einzelhund-Regel: In einem Haushalt mit einem Listenhund dürfen keine weiteren Hunde über 16 Wochen gehalten werden. Halter, die einen Listenhund vor Inkrafttreten der Regelung legal hielten, dürfen ihn unter Auflagen behalten. Nationaler AMICUS ersetzt die frühere Hundemarke; der nationale SKN 2017 ist abgeschafft.

Folge uns auf Instagram

Die schönsten Orte, Tipps & Aktionen rund um den Hund – täglich frisch auf @ocepaw.de

Jetzt folgen