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Hunderecht Appenzell Ausserrhoden

🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Appenzell Ausserrhoden

Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Appenzell Ausserrhoden? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).

📖 Hundegesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 23. März 2015 (bGS 525.1), ergänzt durch die kantonale Hundeverordnung. Vollzug durch das kantonale Veterinäramt (Departement Gesundheit und Soziales). · Offizielle Quelle ↗ · Stand: 2026
⚖️ Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine rechtliche Auskunft. Regeln ändern sich und werden oft kommunal (Gemeinde/Stadt) konkretisiert. Im Zweifel bitte bei Ordnungsamt, Gemeinde bzw. Veterinäramt prüfen und die verlinkte offizielle Quelle heranziehen.

🦮 Leinenpflicht

Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Leinenpflicht gilt jedoch auf Schulanlagen, öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen, in Parkanlagen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen/Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden mit Nutztieren (Art. 8 Hundegesetz/AR). Gemeinden können weitere Leinenzonen festlegen.

😷 Maulkorbpflicht

Keine generelle Maulkorbpflicht. Das Veterinäramt kann bei auffälligen oder gefährlichen Hunden im Einzelfall Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht anordnen (Art. 15 Hundegesetz/AR).

⚠️ Listenhunde / Rasseliste

Keine Rassenliste und kein Rasseverbot. Der Kanton führt bewusst keine Rassetypenliste; Massnahmen erfolgen verhaltens- und einzelfallbezogen (z. B. nach Beissvorfall oder Meldung).

💶 Hundesteuer / Abgabe

Kantonal einheitlich (nicht gemeindeabhängig): CHF 120/Jahr für den ersten Hund, CHF 240 für jeden weiteren; Erhebung durch das kantonale Veterinäramt via AMICUS.

🛡️ Haftpflicht-Versicherung

Haftpflichtversicherung ist Pflicht; Mindestdeckungssumme 5 Millionen CHF.

🎓 Sachkunde / Hundeführerschein

Keine kantonale Ausbildungs- oder Sachkundepflicht (der nationale SKN-Obligatorium wurde 2017 abgeschafft; kein cantonaler Ersatzkurs). Details beim Veterinäramt erfragen.

📎 Kennzeichnung & Registrierung

Mikrochip-Pflicht und Registrierung in AMICUS; Kennzeichnung durch den Tierarzt, Anmeldung beim kantonalen Veterinäramt (Herisau).

🚫 Bußgelder

Bei Verstössen gegen das Hundegesetz drohen Bussen; konkrete Höhe beim Veterinäramt erfragen.

ℹ️ Besonderheiten

Zuständig ist das kantonale Veterinäramt (Herisau); AMICUS-Registrierung und Steuererhebung laufen über den Kanton, nicht über die Wohnsitzgemeinde.

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