Hunderecht Aargau
🇨🇭 Regeln für Hundehalter in Aargau
Welche Regeln gelten für Hundehalter im Kanton Aargau? Leinenpflicht, Maulkorb, Listenhunde/Rasseliste, Hundesteuer sowie Versicherungs-, Sachkunde- und Kennzeichnungspflicht auf einen Blick — mit offizieller Quelle (Stand 2026).
🦮 Leinenpflicht
Keine generelle kantonale Leinenpflicht. Es gilt aber Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli (Brut- und Setzzeit). Gemeinden koennen zusaetzliche Leinengebote erlassen. Listenhunde (erhoehtes Gefaehrdungspotenzial) sind im oeffentlich zugaenglichen Raum stets an kurzer Leine und einzeln zu fuehren; bissige Hunde unterliegen ebenfalls der Leinenpflicht.
😷 Maulkorbpflicht
Kein genereller Maulkorbzwang. Bissige bzw. als gefaehrlich verfuegte Hunde koennen zum Tragen eines Maulkorbs im oeffentlich zugaenglichen Raum verpflichtet werden (Anordnung durch den Veterinaerdienst). Details im Einzelfall beim Veterinaeramt erfragen.
⚠️ Listenhunde / Rasseliste
Ja, Rasseliste mit Bewilligungspflicht (seit 2012). Als Hunde mit erhoehtem Gefaehrdungspotenzial gelten: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier/American Pit Bull Terrier, American Bully, Rottweiler sowie deren Kreuzungen und Hunde mit entsprechendem Erscheinungsbild. Das Halten erfordert eine vorgaengige Halteberechtigung (Mindestalter 18, Unbescholtenheit, Haftpflicht-Nachweis, kynologische Kenntnisse) sowie obligatorischen Erziehungskurs und Halterpruefung/Brevet.
💶 Hundesteuer / Abgabe
Kantonal einheitliche Hundetaxe von CHF 120 pro Hund und Jahr (davon CHF 20 an den Kanton), erhoben durch die Wohnsitzgemeinde; in Aarau ebenfalls CHF 120. Faellig ab dem 3. Lebensmonat. Gesetzliche Obergrenze CHF 150 (Paragraph 16 HuG/AG). Befreit sind u. a. Blindenfuehr-, Assistenz-, Rettungs- und Diensthunde.
🛡️ Haftpflicht-Versicherung
Fuer alle Hunde wird eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen; zwingend vorgeschrieben ist sie fuer Listenhunde/Hunde mit erhoehtem Gefaehrdungspotenzial mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Million (Paragraph 12 HuV/AG). Genaue Anforderungen im Einzelfall beim Veterinaeramt erfragen.
🎓 Sachkunde / Hundeführerschein
Keine generelle Kurspflicht (der nationale SKN wurde 2017 abgeschafft). Für die bewilligungspflichtigen Listenhunde ist ein obligatorischer Kurs zu absolvieren: 3 Stunden Theorie + mindestens 10 praktische Übungslektionen à 50 Min.; die Brevet-Prüfung ist bei jung übernommenen Hunden bis zum Alter von 30 Monaten, bei erst nach dem 18. Monat übernommenen Hunden innert eines Jahres abzulegen.
📎 Kennzeichnung & Registrierung
Chip-Pflicht (Mikrochip) und Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Der neue Halter muss den Hund spaetestens 10 Tage nach Uebernahme bzw. Import auf sich registrieren lassen (Ersthundehalter muessen sich vorab bei der Wohngemeinde registrieren).
🚫 Bußgelder
Verstoesse (z. B. nicht bezahlte Hundetaxe, fehlende AMICUS-Registrierung, Verstoss gegen Leinen-/Bewilligungspflicht) koennen mit Bussen geahndet werden; die Hoehe richtet sich nach dem Einzelfall (kantonales Ordnungsbussen-/Strafmass). Konkrete Betraege beim Veterinaeramt bzw. der Gemeinde erfragen.
ℹ️ Besonderheiten
Fuer nur voruebergehend im Kanton weilende Halter von Listenhunden ist keine Bewilligung noetig, es gelten aber Einzelfuehr- und Leinenpflicht. Der Kanton fuehrt Kurse fuer Hunde mit erhoehtem Gefaehrdungspotenzial ueber bewilligte Hundeschulen. Gemeinden koennen ergaenzende Vorschriften (z. B. Hundeverbotszonen, Leinengebote) erlassen.