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Hund im Nahverkehr

1 Städte und Verbünde in DE, AT & CH

Was der Hund in Bus und Bahn kostet in Deutschland, Österreich und der Schweiz: für die 100 größten Städte und je Verkehrsverbund die Tarifregel, mit dem Satz aus der eigenen Auskunft.

1 Städte und Verbünde in DE, AT & CH

Wiesbaden
Wiesbaden · Hessen · Deutschland
Stadt✓ vom Verbund bestätigt
Tarif: Wiesbaden wird vom Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund bedient. Laut dessen eigener Tarifauskunft: Hund braucht einen eigenen Fahrschein / Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Ein Fahrkarteninhaber kann nur einen Hund mitnehmen, für jeden weiteren Hund ist der Kinderfahrpreis zu entrichten“.

Hund in Bus und Bahn: die Frage ist nicht ob, sondern was es kostet

Mitnehmen darfst du deinen Hund fast überall. Was sich von Verbund zu Verbund unterscheidet, ist der Preis und die Auflage. In einem Teil der Verbünde fährt der Hund umsonst, in anderen braucht er einen ermäßigten Fahrschein, und in der Schweiz hängt es an der Schulterhöhe. Hier steht je Verbund, was gilt, mit dem Satz aus der eigenen Tarifauskunft oder den Beförderungsbedingungen.

Nach Stadt suchen

Die 100 größten Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen als eigene Einträge in der Liste, jeweils mit der Regel des Verbunds, der die Stadt bedient. Düsseldorf und Neuss gehören zum Beispiel zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dessen Sitz in Essen liegt. Wer in der Liste nach seiner Stadt sucht, bekommt die passende Regel, ohne den Verbund kennen zu müssen. Für 19 Städte fehlt der Eintrag, weil der zuständige Verbund seine Hunderegel nicht maschinenlesbar auf der eigenen Website nennt.

Die drei Grundmuster

Hund fährt kostenlos: ein Hund je Fahrgast, oft mit Leinen- und Maulkorbpflicht. Hund braucht einen Fahrschein: meist der ermäßigte Kinderfahrpreis, je nach Verbund erst ab einer bestimmten Größe. Kleine Hunde im Behältnis frei: Tasche, Korb oder Box zählen als Handgepäck und kosten nichts, ein Hund daneben aber schon.

Was immer gilt

Assistenz- und Blindenführhunde fahren überall kostenlos, unabhängig von der Hunderegel. Kein Verbund garantiert die Mitnahme: Das Fahrpersonal darf einen Hund zurückweisen, wenn es zu voll ist oder der Hund auffällig wird. Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Rassen sind in mehreren Verbünden ausdrücklich ausgeschlossen.

Woher die Einträge stammen

Grundlage sind die Verkehrsverbünde in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie die großen Verkehrsbetriebe mit eigenem Tarif. Für jeden wurde die eigene Website samt Tarifseiten und, wo nötig, das PDF der Beförderungsbedingungen gelesen. Tarife ändern sich zum Fahrplanwechsel, im Zweifel gilt die verlinkte Seite. Stimmt etwas nicht mehr? Schreib uns kurz.

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