Was der Hund in Bus und Bahn kostet in Deutschland, Österreich und der Schweiz: für die 100 größten Städte und je Verkehrsverbund die Tarifregel, mit dem Satz aus der eigenen Auskunft.
Tarif: Göttingen wird vom Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen bedient. Laut dessen eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Hunde, Katzen und Kleintiere werden unentgeltlich befördert“.
Tarif: Hannover wird vom OWL Verkehr bedient. Laut dessen eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Hunde und andere Tiere können im WestfalenTarif und ganz Nordrhein-Westfalen kostenlos mitgenommen werden“.
Tarif: Verkehrsverbund mit Sitz in 30159 Hannover. Laut eigener Tarifauskunft: Kleine Hunde im Behältnis fahren kostenlos. Nachweis: „Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze fahren in einer Transportbox kostenlos mit“.
Tarif: Oldenburg wird vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen bedient. Laut dessen eigener Tarifauskunft: Kleine Hunde im Behältnis fahren kostenlos. Nachweis: „Kleintiere – auch kleine Hunde – fahren kostenlos mit, wenn du sie in geeigneten Behältern (zum Beispiel Transportboxen, Reisetaschen, Käfigen) transportierst“.
Tarif: Osnabrück wird vom OWL Verkehr bedient. Laut dessen eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Hunde und andere Tiere können im WestfalenTarif und ganz Nordrhein-Westfalen kostenlos mitgenommen werden“.
Tarif: Verkehrsverbund mit Sitz in 49808 Lingen. Laut eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Beim Wechsel der Ausbildungsstätte wird die Fahrkarte ungültig. 2.5 Sonstige Tarife und Tarifbestimmungen Tiere und Sachen Hunde, sonstige Kleintiere, Handgepäck und Kinderwagen können unentgeltlich mitgenommen werden“.
Tarif: Verkehrsverbund mit Sitz in Stade. Laut eigener Tarifauskunft: Kleine Hunde im Behältnis fahren kostenlos. Nachweis: „Sie gelten dann als Gepäckstück. 3.10.4 Tiere Kleintiere - auch kleine Hunde - werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden“.
Tarif: Verkehrsverbund mit Sitz in 31582 Nienburg/Weser. Laut eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Kleintiere, auch Hunde, werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern auf dem Schoß gehalten werden“.
Tarif: Verkehrsverbund mit Sitz in Göttingen. Laut eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Hunde, Katzen und Kleintiere werden unentgeltlich befördert“.
Tarif: Verkehrsbetrieb mit Sitz in Hannover. Laut eigener Tarifauskunft: Hund fährt kostenlos mit. Nachweis: „Hunde werden des Weiteren unentgeltlich befördert, soweit dies bei bestimmten Fahrkarten gestattet ist oder es sich nachweislich um einen Polizeihund, Blindenführhund, Behindertenbegleithund , Assistenz oder einen Therapiehund handelt“.
Hund in Bus und Bahn: die Frage ist nicht ob, sondern was es kostet
Mitnehmen darfst du deinen Hund fast überall. Was sich von Verbund zu Verbund unterscheidet, ist der Preis und
die Auflage. In einem Teil der Verbünde fährt der Hund umsonst, in anderen braucht er einen ermäßigten
Fahrschein, und in der Schweiz hängt es an der Schulterhöhe. Hier steht je Verbund, was gilt, mit dem Satz
aus der eigenen Tarifauskunft oder den Beförderungsbedingungen.
Nach Stadt suchen
Die 100 größten Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen als eigene Einträge in der Liste,
jeweils mit der Regel des Verbunds, der die Stadt bedient. Düsseldorf und Neuss gehören zum Beispiel zum
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dessen Sitz in Essen liegt. Wer in der Liste nach seiner Stadt sucht, bekommt
die passende Regel, ohne den Verbund kennen zu müssen. Für 19 Städte fehlt der Eintrag, weil der
zuständige Verbund seine Hunderegel nicht maschinenlesbar auf der eigenen Website nennt.
Die drei Grundmuster
Hund fährt kostenlos: ein Hund je Fahrgast, oft mit Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hund braucht einen Fahrschein: meist der ermäßigte Kinderfahrpreis, je nach Verbund erst ab
einer bestimmten Größe. Kleine Hunde im Behältnis frei: Tasche, Korb oder Box zählen als
Handgepäck und kosten nichts, ein Hund daneben aber schon.
Was immer gilt
Assistenz- und Blindenführhunde fahren überall kostenlos, unabhängig von der Hunderegel. Kein Verbund
garantiert die Mitnahme: Das Fahrpersonal darf einen Hund zurückweisen, wenn es zu voll ist oder der Hund
auffällig wird. Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Rassen sind in mehreren Verbünden ausdrücklich
ausgeschlossen.
Woher die Einträge stammen
Grundlage sind die Verkehrsverbünde in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie die großen
Verkehrsbetriebe mit eigenem Tarif. Für jeden wurde die eigene Website samt Tarifseiten und, wo nötig, das PDF
der Beförderungsbedingungen gelesen. Tarife ändern sich zum Fahrplanwechsel, im Zweifel gilt die verlinkte
Seite. Stimmt etwas nicht mehr? Schreib uns kurz.
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